für diese Problematik scheint es keine einheitliche Handhabung zu geben. Der Gesetzgeber hat seine Entscheidung so begründet:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/15/015/1501525.pdf
Dafür würde jede Feststellung einer Behinderung ausreichend sein.Diesgilt auch für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, soweit deren geistige oder körperliche Entwicklung verzögert oder gestört ist und ein besonderer medizinischer Versorgungsbedarf auch mit rezeptfreien Arzneimitteln besteht
Anders sieht es das SG Marburg (Urteil vom 01.02.2012 - S 12 KA 716/09):
https://openjur.de/u/308211.html
Wenn dein Kind eine der F-Diagnosen hat, dürfte der Arzt auf der sicheren Seite sein.Auszugehen ist hierbei für die Auslegung dieses Gesetzesbegriffs vom ICD-10. Zur Klassifizierung der psychischen und Verhaltensstörungen nennt der ICD-10 unter den Gruppen F80 bis F89 Entwicklungsstörungen. Dazu führt er an, die in diesem Abschnitt zusammengefassten Störungenhätten folgende Gemeinsamkeiten: Beginn ausnahmslos im Kleinkindalter oder in der Kindheit; eine Entwicklungseinschränkung oder –verzögerung von Funktionen, die eng mit der biologischen Reifung des Zentralnervensystems verknüpft sind;stetiger Verlauf ohne Remissionen und Rezidive. In den meistenFällen seien u. a. die Sprache, die visuell räumlichen Fähigkeitenund die Bewegungskoordination betroffen. In der Regel bestehe die Verzögerung oder Schwäche vom frühestmöglichen Erkennungszeitpunkt an. Mit dem Älterwerden der Kinder verminderten sich die Steuerungen zunehmend, wenn auch geringere Defizite oft im Erwachsenenalter zurückblieben. Es werden folgende Hauptgruppen umschrieben, unter F80 umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache, unter F82 umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, unter F83 kombinierte umschriebene Entwicklungsstörungen, unter F84 tiefgreifende Entwicklungsstörungen, unter F88 andere Entwicklungsstörungen und unter F89 nicht näher bezeichnete Entwicklungsstörung...
Entgegen der Auffassung des Klägers reicht es nicht aus, dass allgemein die gesundheitliche Entwicklung des Jugendlichen gestört ist und dies sich lediglich körperlich auswirkt. Mit Entwicklungsstörungen sind die genannten psychischen und Verhaltensstörungen gemeint.
Viele Grüße Kaja