Danke das ist total liebKaja hat geschrieben: ↑03.08.2022, 22:15https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__140.html
https://www.dbfk-unternehmer.de/downloa ... rschriftenDie Zuordnung zu dem Pflegegrad, in den der Versicherte gemäß Absatz 2 übergeleitet worden ist, bleibt auch bei einer Begutachtung nach dem ab dem 1. Januar 2017 geltenden Recht erhalten, es sei denn, die Begutachtung führt zu einer Anhebung des Pflegegrades oder zu der Feststellung, dass keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung mehr vorliegt.
3. Besitzstandsschutz
(1) Pflegebedürftige, die zum 01.01.2017 in einen Pflegegrad übergeleitet werden, verbleiben grundsätzlich in diesem auf Dauer. Wird im Rahmen einer erneuten Begutachtung ein höherer Pflegegrad festgestellt, ist der höhere Pflegegrad ab Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zu gewähren (vgl. Ziffer 2.2. zu § 33 SGB XI). Wird ein niedrigerer Pflegegrad festgestellt, verbleibt der Pflegebedürftige in dem übergeleiteten Pflegegrad (vgl. § 140 Abs. 3 Satz 1 SGB XI). Erfolgt die Feststellung, dass keine Pflegebedürftigkeit i. S. d. §§ 14, 15 SGB XI in der ab dem 01.01.2017 geltenden Fassung (mehr) vorliegt, sind die Leistungen der Pflegeversicherung für die Zukunft einzustellen.
Überleitung In Pflegegrade und Bestandsschutz
Moderator: Moderatorengruppe
Re: Überleitung In Pflegegrade und Bestandsschutz
Gruß Melle
mit Damian 05.01.03
Sternchen im Herzen (9. SSW)
Sebastian 13.11.06 hypoton, starke Entwicklungstörung (kann an der Hand laufen, keine Sprache), Inkontinent, Rollstuhl, wird gefüttert, braucht bei allem Hilfe, Zustand nach zentr. Apnoesyndrom, Kawasaki Syndrom, Rheuam (Morbus Bechterew)
mit Damian 05.01.03
Sternchen im Herzen (9. SSW)
Sebastian 13.11.06 hypoton, starke Entwicklungstörung (kann an der Hand laufen, keine Sprache), Inkontinent, Rollstuhl, wird gefüttert, braucht bei allem Hilfe, Zustand nach zentr. Apnoesyndrom, Kawasaki Syndrom, Rheuam (Morbus Bechterew)