Nun ja.. also beim ersten Gutachten gab es danach ein Schreiben indem stand, dass Sohn den PG 4 bekommt.. jetzt gab es ein Schreiben in dem stand, dass er nun 2 hat?! Eine besondere Überschrift / einen Namen hatte das Schreiben nicht... also weder Bescheid noch Leistungszusage noch Verwaltungsakt.MichaelK hat geschrieben: ↑16.01.2022, 11:56Ich weiß nicht, wie die VAs sich in der PKV nennen. Leistungszusage … ?Joanna 789 hat geschrieben: ↑16.01.2022, 01:05 Dann wurde doch auch der PG 4 nicht mit einem Verwaltungsakt festgestellt??
Bei Lars wurde die Überleitung in den Pflegegrad 5 vorgenommen (Überleitungsbescheid = Verwaltungsakt). Dieser VA gilt solange, bis er aufgehoben wird.
LG Michael
Und diese Schreiben waren ja auch immer befristet... somit endet die Leistung ja sowieso zu dem genannten Zeitpunkt?! Auch ohne einen anderen Verwaltungsakt? Oder?