Hallo Susanne,Susanne Th. hat geschrieben: ↑30.08.2023, 09:59
Demnach müssten auch für alle Eltern ab Volljährigkeit die steuerlichen Vorteile wegfallen....Oder lese ich das falsch?
Das würde ja dann auch Eltern gesunder Kinder betreffen....
Dein Link ist auch gut. Die Steuervorteile fallen nur weg, wenn das Geld direkt an das Kind gezahlt werden. So verstehe ich es jedenfalls.
Man liest immer wieder unterschiedliche Dinge. Wenn das erwachsene Kind zu Hause lebt, dann soll das Geld an die Eltern gehen. Schwierig wird es nur, wenn das Kind Grundsicherung bezieht und über 250,- Euro Grundsicherung bekommt. Dann werden wohl die Unterkunftskosten verrechnet. Aber das wäre dann wieder ungerecht, da es bei dem Grundbetrag der Kindergrundsicherung nichts an Grundsicherung gekürzt wird, wenn es die Eltern bekommen. Alles sehr verwirrend.
https://www.vdk.de/deutscher-behinderte ... 749155.pdf
Am besten hat mir aus Deinem gezeigten Link gefallen:
Meiner Meinung nach sitzen in den Beschlüssen kaum bis gar keine Leute, die sich für die Belange von behinderten Menschen einsetzen. Es wird immer nur von einer kleinen Gruppe von erwachsenen behinderten Kindern mit Behinderung gesprochen, wo es noch Eltern gibt, die sich drum kümmern.Der DBR fordert deshalb, Menschen mit Behinderung und ihre Verbände in das
Gesetzgebungsverfahren zur Kindergrundsicherung einzubeziehen.
