Hallo,
hat jemand einen Link für mich, was jetzt mit der Kindergrundsicherung alles geändert/eingeführt werden soll.
Ist das jetzt alles schon beschlossen oder wird das noch verhandelt.
Besten Dank
Rita
Kindergrundsicherung für erwachsene behinderte Kinder
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Re: Kindergrundsicherung für erwachsene behinderte Kinder
Rita mit Sohn *Dezember 1995, ohne Diagnose,
cerebrale Koordinations- und Tonusregulationsstörung mit Zehenspitzengang, kognitive und sprachliche Entwicklungsstörung, süßer Bengel
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Re: Kindergrundsicherung für erwachsene behinderte Kinder
Hallo Rita,
noch ist es ein Eckpunktepapier. Wird jetzt zu einem Gesetzentwurf ausgearbeitet und soll dann zum 13.09. in den Bundestag.
So habe ich es gelesen....Weiß nicht mehr wo, lese im Moment viel zu dem Thema.
Leider sind erwachsene behinderte Kinder in der Presse nicht erwähnt. Behinderte Kinder allgemein zum Thema so gut wie nichts...
Beim bvkm habe ich ein Positionspapier aus 2022 gefunden, darin wird die Berücksichtigung über 25-jähriger behinderter Kinder wie bisher beim Kindergeld gefordert.
Das ist bis jetzt aber auch alles, was ich zur Personengruppe gefunden habe.
Selbst Verena Bentele, immerhin Präsidentin des VdK, äußerst sich aktuell nur zur geplanten Kindergrundsicherung allgemein. Welches Ei uns Frau Paus mit der Auszahlung direkt an Volljährige ins Nest legt, hat sie wohl nicht gemerkt.
noch ist es ein Eckpunktepapier. Wird jetzt zu einem Gesetzentwurf ausgearbeitet und soll dann zum 13.09. in den Bundestag.
So habe ich es gelesen....Weiß nicht mehr wo, lese im Moment viel zu dem Thema.
Leider sind erwachsene behinderte Kinder in der Presse nicht erwähnt. Behinderte Kinder allgemein zum Thema so gut wie nichts...
Beim bvkm habe ich ein Positionspapier aus 2022 gefunden, darin wird die Berücksichtigung über 25-jähriger behinderter Kinder wie bisher beim Kindergeld gefordert.
Das ist bis jetzt aber auch alles, was ich zur Personengruppe gefunden habe.
Selbst Verena Bentele, immerhin Präsidentin des VdK, äußerst sich aktuell nur zur geplanten Kindergrundsicherung allgemein. Welches Ei uns Frau Paus mit der Auszahlung direkt an Volljährige ins Nest legt, hat sie wohl nicht gemerkt.
Liebe Grüße
Susanne
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Re: Kindergrundsicherung für erwachsene behinderte Kinder
Hallo Rita,
die Mehrheit versteht die Pläne zur Kindergeldgrundsicherung nicht. Alleine wenn es schon um die Auszahlung geht und was man dazu einreichen muss oder ob das Finanzamt gleich mit involviert ist wegen den Einkünfte der Eltern, etc.
Das ist zur Zeit chaotisch was man alles im Internet liest. Gib mal bei Google den Begriff Kindergrundsicherung ein und klicke auf News oben.
die Mehrheit versteht die Pläne zur Kindergeldgrundsicherung nicht. Alleine wenn es schon um die Auszahlung geht und was man dazu einreichen muss oder ob das Finanzamt gleich mit involviert ist wegen den Einkünfte der Eltern, etc.

Viele Grüße
Mona-Lisa-Marie
Mona-Lisa-Marie
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Re: Kindergrundsicherung für erwachsene behinderte Kinder
Hallo. Wie ich leider erfahren musste grade, sind das kindergeld sprich in der kindergrundsicherung für unsere behinderten erwachsenen kinder nicht vorgesehen.
Das heisst kein kindergeld und andere Beträge mehr.
Das habe ich von einem Politiker hier vor Ort der SPD den wir kennen.
Er empfiehlt Verbände zb zu mobilisieren .
Ich würde dazu dendieren ein petition oder offenen Brief an die Regierung zu verfassen.
Hab schon überlegt wie. Aber ich sowas verfassen bin ich nicht so gut .
Vielleicht ist einer von euch da so gut drin.
Bei uns ist das kindergeld zwar immer angerechnet worden bei Hartz 4 jetzt bürgergeld,aber das hat ja nicht jeder.
Petition wäre gut zusätzlich mit offenen Brief.
Ich mach mich mal schlau wie und wohin mann das schreiben muss .
Das heisst kein kindergeld und andere Beträge mehr.
Das habe ich von einem Politiker hier vor Ort der SPD den wir kennen.
Er empfiehlt Verbände zb zu mobilisieren .
Ich würde dazu dendieren ein petition oder offenen Brief an die Regierung zu verfassen.
Hab schon überlegt wie. Aber ich sowas verfassen bin ich nicht so gut .
Vielleicht ist einer von euch da so gut drin.
Bei uns ist das kindergeld zwar immer angerechnet worden bei Hartz 4 jetzt bürgergeld,aber das hat ja nicht jeder.
Petition wäre gut zusätzlich mit offenen Brief.
Ich mach mich mal schlau wie und wohin mann das schreiben muss .
lg Marita
Tina 8.4.94 Frühk.Hirnschädigung mit CP,MC,Spastik,Epelepsie,rechts konvexe Kyphoskoliose,Sehb.(leichte)Störung der Blutg.Coxalgie,Hüftdysplasie
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Re: Kindergrundsicherung für erwachsene behinderte Kinder
Hallo Marita,
eine Petition ist eine sehr gute Idee!
eine Petition ist eine sehr gute Idee!
Liebe Grüße
Susanne
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Re: Kindergrundsicherung für erwachsene behinderte Kinder
Hallo
hier stehen auch noch interessante Informationen:
https://www.gegen-hartz.de/news/kinderg ... ezieher-zu
Die Unterkunftskosten bei der Grundsicherung werden auch neu berechnet, wenn man über den Garantiebeitrag von 250 Euro bei der Kindergrundsicherung kommt. Diese 250 Euro stehen wohl jedem Kind zu, egal wie alt (Behinderung).
hier stehen auch noch interessante Informationen:
https://www.gegen-hartz.de/news/kinderg ... ezieher-zu
Die Unterkunftskosten bei der Grundsicherung werden auch neu berechnet, wenn man über den Garantiebeitrag von 250 Euro bei der Kindergrundsicherung kommt. Diese 250 Euro stehen wohl jedem Kind zu, egal wie alt (Behinderung).
Viele Grüße
Mona-Lisa-Marie
Mona-Lisa-Marie
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Re: Kindergrundsicherung für erwachsene behinderte Kinder
Ich hab grade mit einer Dame vorzimmer vom bürgerbeauftragten hier geredet und sie meinte sie kümmert sich mal drum. Sie sagte kindergeld gäbe es wohl weiter für unsere .Aber 100 % wusste sie jetzt auch nicht .
Weil es ja nirgends steht das es weiterhin kindergeld gibt .
Ich bin jedenfalls dran an der Sache.
Weil es ja nirgends steht das es weiterhin kindergeld gibt .
Ich bin jedenfalls dran an der Sache.
lg Marita
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Re: Kindergrundsicherung für erwachsene behinderte Kinder
Hallo Mona,
der Link https://www.gegen-hartz.de/news/kinderg ... ezieher-zu
ist erschreckend!
Zitat:
Ob Kinder, die aufgrund einer vor dem 18. Lebensjahr eingetretenen Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht selbst erarbeiten können, auch Anspruch auf den Garantiebetrag haben, so wie bisher auf Kindergeld, ist derzeit nicht bekannt.
Da Anspruchsinhaber der neuen Leistung das Kind ist, würde diese dann wohl an das Kind ausgezahlt und so in den meisten Fällen vom Grundsicherungsträger einkassiert, statt wie bisher als Entlastungsbetrag an die Eltern zu gehen.
Alles das hatte ich befürchtet!
Zitat:
Ein Gesetzentwurf, der hier für Klarheit sorgen könnte, wird voraussichtlich erst Anfang 2024 vorliegen. Steht zu hoffen, dass darin auch die rechtliche Zuordnung der gesamten Kindergrundsicherung zur Sozialgerichtsbarkeit geregelt ist, denn bei einer Zuordnung zur Finanzgerichtsbarkeit, wie derzeit beim Kindergeld, wären schon aus Kostengründen Ansprüche rechtlich kaum durchsetzbar. Angesichts der Quote falscher Bürgergeld-Bescheide eine wahre Horrorvorstellung.
Sozialgerichtsklagen sind kostenlos, Klagen gegen die Finanzbehörde nicht, vielen Dank!
Zitat:
Größte Änderung bei den Kosten der Unterkunft
Die vermutlich größte Änderung wird es bei den Kosten für Unterkunft und Heizung geben. Da der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung nur eine Pauschale für Unterkunftskosten beinhalten soll, kann die bisherige pro-Kopf Methode Kinder nicht mehr berücksichtigen, stattdessen wird die Pauschale für Kinder zunächst die Gesamtkosten mindern, was im Ergebnis immer dann zu einer Verschiebung der Kostenlast auf die Eltern führen wird, wenn der pro-Kopf Anteil des Kindes an den tatsächlichen Unterkunftskosten höher ist als dessen Unterkunftskostenpauschale.
Damit sinkt im Ergebnis die Gesamtleistung, welche für die Kosten für Unterkunft und Heizung erbracht wird, da statt des max. angemessenen pro-Kopf Anteiles für das Kind nur noch die geringere Pauschale gezahlt wird.
Wenn die Differenz zwischen dieser Pauschale und dem pro-Kopf Anteil an den tatsächlichen Unterkunftskosten größer ist als zur Angemessenheitsgrenze, die Lücke zwischen Pauschale und tatsächlichen Kosten also nicht durch höhere Leistungen bei den Eltern ausgeglichen werden kann, werden die Eltern die dann entstehende Deckungslücke irgendwie anders schließen müssen.
Das wird auch die Eltern treffen, deren volljährige behinderte Kinder noch im Haushalt leben!
Wir müssen tätig werden! Das ist nicht zu glauben!
LG
Susanne
der Link https://www.gegen-hartz.de/news/kinderg ... ezieher-zu
ist erschreckend!
Zitat:
Ob Kinder, die aufgrund einer vor dem 18. Lebensjahr eingetretenen Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht selbst erarbeiten können, auch Anspruch auf den Garantiebetrag haben, so wie bisher auf Kindergeld, ist derzeit nicht bekannt.
Da Anspruchsinhaber der neuen Leistung das Kind ist, würde diese dann wohl an das Kind ausgezahlt und so in den meisten Fällen vom Grundsicherungsträger einkassiert, statt wie bisher als Entlastungsbetrag an die Eltern zu gehen.
Alles das hatte ich befürchtet!
Zitat:
Ein Gesetzentwurf, der hier für Klarheit sorgen könnte, wird voraussichtlich erst Anfang 2024 vorliegen. Steht zu hoffen, dass darin auch die rechtliche Zuordnung der gesamten Kindergrundsicherung zur Sozialgerichtsbarkeit geregelt ist, denn bei einer Zuordnung zur Finanzgerichtsbarkeit, wie derzeit beim Kindergeld, wären schon aus Kostengründen Ansprüche rechtlich kaum durchsetzbar. Angesichts der Quote falscher Bürgergeld-Bescheide eine wahre Horrorvorstellung.
Sozialgerichtsklagen sind kostenlos, Klagen gegen die Finanzbehörde nicht, vielen Dank!
Zitat:
Größte Änderung bei den Kosten der Unterkunft
Die vermutlich größte Änderung wird es bei den Kosten für Unterkunft und Heizung geben. Da der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung nur eine Pauschale für Unterkunftskosten beinhalten soll, kann die bisherige pro-Kopf Methode Kinder nicht mehr berücksichtigen, stattdessen wird die Pauschale für Kinder zunächst die Gesamtkosten mindern, was im Ergebnis immer dann zu einer Verschiebung der Kostenlast auf die Eltern führen wird, wenn der pro-Kopf Anteil des Kindes an den tatsächlichen Unterkunftskosten höher ist als dessen Unterkunftskostenpauschale.
Damit sinkt im Ergebnis die Gesamtleistung, welche für die Kosten für Unterkunft und Heizung erbracht wird, da statt des max. angemessenen pro-Kopf Anteiles für das Kind nur noch die geringere Pauschale gezahlt wird.
Wenn die Differenz zwischen dieser Pauschale und dem pro-Kopf Anteil an den tatsächlichen Unterkunftskosten größer ist als zur Angemessenheitsgrenze, die Lücke zwischen Pauschale und tatsächlichen Kosten also nicht durch höhere Leistungen bei den Eltern ausgeglichen werden kann, werden die Eltern die dann entstehende Deckungslücke irgendwie anders schließen müssen.
Das wird auch die Eltern treffen, deren volljährige behinderte Kinder noch im Haushalt leben!
Wir müssen tätig werden! Das ist nicht zu glauben!
LG
Susanne
Liebe Grüße
Susanne
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Re: Kindergrundsicherung für erwachsene behinderte Kinder
Das habe ich auch gelesen .heisst unser bürgergeld wird weniger .Tina lebt ja noch bei uns .
Und ihre grundsicherung ? Ob da auch weniger gibt dann ?
Wir werden aufgrund tinas Behinderung und rolli mit qm und kosten für 4 statt 3 Personen eingetaktet. Hoffe das das sich nicht ändert.
Krieg langsam Muffe. Geld reicht grade so.
Die da oben denken nur an sich .
Vereinfachte Beantragung für kindergeld ect wäre besser gewesen als der Kram hier .
Und ihre grundsicherung ? Ob da auch weniger gibt dann ?
Wir werden aufgrund tinas Behinderung und rolli mit qm und kosten für 4 statt 3 Personen eingetaktet. Hoffe das das sich nicht ändert.
Krieg langsam Muffe. Geld reicht grade so.
Die da oben denken nur an sich .
Vereinfachte Beantragung für kindergeld ect wäre besser gewesen als der Kram hier .
lg Marita
Tina 8.4.94 Frühk.Hirnschädigung mit CP,MC,Spastik,Epelepsie,rechts konvexe Kyphoskoliose,Sehb.(leichte)Störung der Blutg.Coxalgie,Hüftdysplasie
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Re: Kindergrundsicherung für erwachsene behinderte Kinder
Hallo Susanne,
der Link ist wirklich erschreckend.
Bis jetzt kann ich noch keine Verbesserung der Kindergrundsicherung erkennen. Wir müssen irgendwie dagegen steuern, damit es bei der Auszahlung, bzw. Berechnung der Bescheide nicht zu einer bösen Überraschung kommt. Es ist doch vorprogrammiert, das man in Widersprüche oder Klagen geht. Das kann es nicht sein. Vor allem diese ganze bürokratische Verwaltung. Das sind auch wieder hohe Kosten. Die Mitarbeiter in den Behörden tun mir auch irgendwie leid.
In der Politik sitzen viele Leute, die keine Ahnung haben. Das haben wieder Leute entschieden, die auf die Leistungen nicht angewiesen sind und gar nicht wissen, wie der Otto-Normalverbraucher mit "behinderten" Kind lebt.
der Link ist wirklich erschreckend.

Bis jetzt kann ich noch keine Verbesserung der Kindergrundsicherung erkennen. Wir müssen irgendwie dagegen steuern, damit es bei der Auszahlung, bzw. Berechnung der Bescheide nicht zu einer bösen Überraschung kommt. Es ist doch vorprogrammiert, das man in Widersprüche oder Klagen geht. Das kann es nicht sein. Vor allem diese ganze bürokratische Verwaltung. Das sind auch wieder hohe Kosten. Die Mitarbeiter in den Behörden tun mir auch irgendwie leid.
In der Politik sitzen viele Leute, die keine Ahnung haben. Das haben wieder Leute entschieden, die auf die Leistungen nicht angewiesen sind und gar nicht wissen, wie der Otto-Normalverbraucher mit "behinderten" Kind lebt.
Viele Grüße
Mona-Lisa-Marie
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