Hallo,
das Thema ist nicht neu, aber die letzte Diskussion, die ich gefunden habe, eher älter:
Tochter (gB, GdB 100%, MZ GBH, Pflegestufe 2) volljährig, ist noch in der "Berufsschulstufe" der Sonderschule für Geistigbehinderte.
Sie wohnt noch zuhause.
Das Sozialamt ist der festen Überzeugung, dass ihr keine Grundsicherung zusteht.
Ihr lieben Finanzexperten - wie sieht das aus?
(Aus dem Link der Lebenshilfe https://www.lebenshilfe.de/de/buecher-z ... listLink=1 leitet das Sozialamt das nicht ab, sagen sie?)
Wer hat "handfeste" Argumente, noch besser Paragrafen, für mich?
Vielen Dank und viele Grüße,
Bea
Grundsicherung Schüler ab 18
Moderator: Moderatorengruppe
Hallo Bea,
hier eine Info von RA Jürgen Greß, München:
Antrag auch während Schulbesuch möglich
..."Entscheidend für einen Anspruch ist die Feststellung, dass der Schüler dauerhaft voll erwerbsgemindert ist,"....
Komplette Info:
https://www.myhandicap.de/recht-behinde ... sicherung/
Und hier:
2. Wer ist anspruchsberechtigt?
Behinderte Menschen haben einen
Anspruch auf Grundsicherung, wenn
sie das 18. Lebensjahr vollendet haben
und voll erwerbsgemindert sind.
Voll erwerbsgemindert sind Menschen,
die wegen einer Krankheit
oder Behinderung außer Stande sind,
mindestens drei Stunden täglich auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig
zu sein. Die volle Erwerbsminderung
muss ferner dauerhaft
sein. Es muss also unwahrscheinlich
sein, dass sie behoben werden kann.
4. Wird die Anspruchsberechtigung
immer überprüft?
..."Bei allen anderen Grundsicherungsberechtigten
muss der zuständige
Rentenversicherungsträger prüfen,
ob eine dauerhafte volle Erwerbsminderung
vorliegt. Das Sozialamt
veranlasst die Prüfung, wenn es aufgrund
der Angaben und Nachweise
des Antragstellers wahrscheinlich ist,
dass er dauerhaft nicht imstande ist,
mindestens drei Stunden täglich zu
arbeiten."...
Komplette Info:
http://bvkm.de/wp-content/uploads/GS-2015online.pdf
§ 41 Leistungsberechtigte
..."(3) Leistungsberechtigt wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung nach Absatz 1 ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches ist und bei dem unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann."...
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)-§ 41
http://www.buzer.de/gesetz/3415/a47602.htm
LG
Monika
hier eine Info von RA Jürgen Greß, München:
Antrag auch während Schulbesuch möglich
..."Entscheidend für einen Anspruch ist die Feststellung, dass der Schüler dauerhaft voll erwerbsgemindert ist,"....
Komplette Info:
https://www.myhandicap.de/recht-behinde ... sicherung/
Und hier:
2. Wer ist anspruchsberechtigt?
Behinderte Menschen haben einen
Anspruch auf Grundsicherung, wenn
sie das 18. Lebensjahr vollendet haben
und voll erwerbsgemindert sind.
Voll erwerbsgemindert sind Menschen,
die wegen einer Krankheit
oder Behinderung außer Stande sind,
mindestens drei Stunden täglich auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig
zu sein. Die volle Erwerbsminderung
muss ferner dauerhaft
sein. Es muss also unwahrscheinlich
sein, dass sie behoben werden kann.
4. Wird die Anspruchsberechtigung
immer überprüft?
..."Bei allen anderen Grundsicherungsberechtigten
muss der zuständige
Rentenversicherungsträger prüfen,
ob eine dauerhafte volle Erwerbsminderung
vorliegt. Das Sozialamt
veranlasst die Prüfung, wenn es aufgrund
der Angaben und Nachweise
des Antragstellers wahrscheinlich ist,
dass er dauerhaft nicht imstande ist,
mindestens drei Stunden täglich zu
arbeiten."...
Komplette Info:
http://bvkm.de/wp-content/uploads/GS-2015online.pdf
§ 41 Leistungsberechtigte
..."(3) Leistungsberechtigt wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung nach Absatz 1 ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches ist und bei dem unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann."...
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)-§ 41
http://www.buzer.de/gesetz/3415/a47602.htm
LG
Monika
Hallo Bea,
ich habe für mein Kind auch mit 18 Jahren Grundsicherung beantragt, obwohl er noch
Schüler war, denn der Vater hatte Unterhalt eingestellt und auf die Vorrangigkeit der Grundsicherung verwiesen.
Das Sozialamt hat dann ein Gutachten der Rentenversicherung angefordert. Wir mussten nicht persönlich dort hin, die Diagnose und die eingeschickten ärztlichen Unterlagen haben genügt, um die dauerhafte, volle Erwerbsminderung festzustellen.
Das Sozialamt selber kann das also selber garnicht entscheiden, sondern muss das Gutachten veranlassen.
Das Gutachten der RV ist entbehrlich, wenn eine Werkstätte für behinderte Menschen besucht wird,da diese automatisch als voll erwerbsgemindert gelten.
Verweise das Sozialamt auf § 45 SGB XII https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__45.html :
"§ 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
Der jeweils für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständige Träger ersucht den nach § 109a Absatz 2 des Sechsten Buches zuständigen Träger der Rentenversicherung, die medizinischen Voraussetzungen des § 41 Absatz 3 zu prüfen, wenn es auf Grund der Angaben und Nachweise des Leistungsberechtigten als wahrscheinlich erscheint, dass diese erfüllt sind und das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig zu decken. Die Entscheidung des Trägers der Rentenversicherung ist bindend für den ersuchenden Träger, der für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständig ist; dies gilt auch für eine Entscheidung des Trägers der Rentenversicherung nach § 109a Absatz 3 des Sechsten Buches. Eines Ersuchens nach Satz 1 bedarf es nicht, wenn
1.
ein Träger der Rentenversicherung bereits die Voraussetzungen des § 41 Absatz 3 im Rahmen eines Antrags auf eine Rente wegen Erwerbsminderung festgestellt hat oder
2.
ein Träger der Rentenversicherung bereits nach § 109a Absatz 2 und 3 des Sechsten Buches eine gutachterliche Stellungnahme abgeben hat oder
3.
der Fachausschuss einer Werkstatt für behinderte Menschen über die Aufnahme in eine Werkstatt oder Einrichtung eine Stellungnahme nach Maßgabe der §§ 2 und 3 der Werkstättenverordnung abgegeben hat und der Leistungsberechtigte kraft Gesetzes nach § 43 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 des Sechsten Buches als voll erwerbsgemindert gilt.
Die kommunalen Spitzenverbände und die Deutsche Rentenversicherung Bund können Vereinbarungen über das Verfahren schließen."
LG, helena
ich habe für mein Kind auch mit 18 Jahren Grundsicherung beantragt, obwohl er noch
Schüler war, denn der Vater hatte Unterhalt eingestellt und auf die Vorrangigkeit der Grundsicherung verwiesen.
Das Sozialamt hat dann ein Gutachten der Rentenversicherung angefordert. Wir mussten nicht persönlich dort hin, die Diagnose und die eingeschickten ärztlichen Unterlagen haben genügt, um die dauerhafte, volle Erwerbsminderung festzustellen.
Das Sozialamt selber kann das also selber garnicht entscheiden, sondern muss das Gutachten veranlassen.
Das Gutachten der RV ist entbehrlich, wenn eine Werkstätte für behinderte Menschen besucht wird,da diese automatisch als voll erwerbsgemindert gelten.
Verweise das Sozialamt auf § 45 SGB XII https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__45.html :
"§ 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
Der jeweils für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständige Träger ersucht den nach § 109a Absatz 2 des Sechsten Buches zuständigen Träger der Rentenversicherung, die medizinischen Voraussetzungen des § 41 Absatz 3 zu prüfen, wenn es auf Grund der Angaben und Nachweise des Leistungsberechtigten als wahrscheinlich erscheint, dass diese erfüllt sind und das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig zu decken. Die Entscheidung des Trägers der Rentenversicherung ist bindend für den ersuchenden Träger, der für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständig ist; dies gilt auch für eine Entscheidung des Trägers der Rentenversicherung nach § 109a Absatz 3 des Sechsten Buches. Eines Ersuchens nach Satz 1 bedarf es nicht, wenn
1.
ein Träger der Rentenversicherung bereits die Voraussetzungen des § 41 Absatz 3 im Rahmen eines Antrags auf eine Rente wegen Erwerbsminderung festgestellt hat oder
2.
ein Träger der Rentenversicherung bereits nach § 109a Absatz 2 und 3 des Sechsten Buches eine gutachterliche Stellungnahme abgeben hat oder
3.
der Fachausschuss einer Werkstatt für behinderte Menschen über die Aufnahme in eine Werkstatt oder Einrichtung eine Stellungnahme nach Maßgabe der §§ 2 und 3 der Werkstättenverordnung abgegeben hat und der Leistungsberechtigte kraft Gesetzes nach § 43 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 des Sechsten Buches als voll erwerbsgemindert gilt.
Die kommunalen Spitzenverbände und die Deutsche Rentenversicherung Bund können Vereinbarungen über das Verfahren schließen."
LG, helena
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Hallo BeaV.,
aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass du das Grundsicherungsamt unbedingt darauf hinweisen solltest, dass eine Prüfung der Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung erfolgen sollte. Die Ämter wissen es, tun es aber nicht, um Geld zu sparen. Erst wenn dieser Bescheid der Grundsicherung vorliegt, kann Grundsicherung gezahlt werden.
LG elke
aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass du das Grundsicherungsamt unbedingt darauf hinweisen solltest, dass eine Prüfung der Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung erfolgen sollte. Die Ämter wissen es, tun es aber nicht, um Geld zu sparen. Erst wenn dieser Bescheid der Grundsicherung vorliegt, kann Grundsicherung gezahlt werden.
LG elke
Hallo an alle
Ich steige da immer noch nicht durch. Vielleicht kann einer mir ja helfen.
Also unser Sohn wird im Januar 18 Jahre alt( 100% Pflegest. III+, alle Buchstaben im Ausweis). Geht dann noch bis 15.06.17 in die Geistig und Körperbehinderten Schule. Und wird nach den Ferien vielleicht in der Fördergruppe der Lebenshilfe aufgenommen. Was leider noch nicht fest steht, da sie noch nicht wissen ob sie es mit der Pflege schaffen würden.
Ab wann kann ich nun Grundsicherung beantragen? Jetzt schon im Januar oder erst wenn er aus der Schule ist?
LG Anke
Ich steige da immer noch nicht durch. Vielleicht kann einer mir ja helfen.
Also unser Sohn wird im Januar 18 Jahre alt( 100% Pflegest. III+, alle Buchstaben im Ausweis). Geht dann noch bis 15.06.17 in die Geistig und Körperbehinderten Schule. Und wird nach den Ferien vielleicht in der Fördergruppe der Lebenshilfe aufgenommen. Was leider noch nicht fest steht, da sie noch nicht wissen ob sie es mit der Pflege schaffen würden.
Ab wann kann ich nun Grundsicherung beantragen? Jetzt schon im Januar oder erst wenn er aus der Schule ist?
LG Anke
Anke(Bj..70),Meik(Bj.68), Jasmin(Bj.91) und Justin(Geb.1999 )nicht ketotische Hyperglycinämie- sehr seltene Stoffwechselerkrankung, Epilepsie - BNS,Hypotonie (schwerstb).Keine Kopf/ Körperhaltung. Entwicklungsstand eines ca. 2 Monaten altes Baby,keine Heilung.PEG/Button, Spastik, Schlafapnoen
Hallo Anke,
ich habe die Grundsicherung im Geburtstagsmonat beantragt. Für diesen Monat hatte sein Vater letztmalig Unterhalt gezahlt. Der Anspruch begann dann bei uns ab dem ersten des Folgemonats, die Bearbeitung bis zum Bescheid hat allerdings ganze 11 Monate (!) gedauert, allein bis das Gutachten der Rentenversicherung vorlag hat es bei uns sieben Monate gedauert. Es wurde dann ab Antragstellung nachgezahlt.
LG, helena
ich habe die Grundsicherung im Geburtstagsmonat beantragt. Für diesen Monat hatte sein Vater letztmalig Unterhalt gezahlt. Der Anspruch begann dann bei uns ab dem ersten des Folgemonats, die Bearbeitung bis zum Bescheid hat allerdings ganze 11 Monate (!) gedauert, allein bis das Gutachten der Rentenversicherung vorlag hat es bei uns sieben Monate gedauert. Es wurde dann ab Antragstellung nachgezahlt.
LG, helena
Anke K hat geschrieben:
Ab wann kann ich nun Grundsicherung beantragen? Jetzt schon im Januar oder erst wenn er aus der Schule ist?
LG Anke
Hallo Anke,
schau mal hier:
...."zum Beispiel wenn noch die Schule besucht wird, beauftragt das Sozialamt den zuständige Rentenversicherungsträger mit der Prüfung, ob der Antragsteller dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.
Antrag auch während Schulbesuch möglich"...
Komplette Info:
https://www.myhandicap.de/recht-behinde ... sicherung/
Ich würde im Dezember 2016 zum Amt gehen und beantragen....

LG
Monika
Hallo
Vielen Dank euch beiden für die Antworten.
Dann werde ich die Grundsicherung jetzt im Dezember beantragen.
LG Anke
Vielen Dank euch beiden für die Antworten.
Dann werde ich die Grundsicherung jetzt im Dezember beantragen.
LG Anke
Anke(Bj..70),Meik(Bj.68), Jasmin(Bj.91) und Justin(Geb.1999 )nicht ketotische Hyperglycinämie- sehr seltene Stoffwechselerkrankung, Epilepsie - BNS,Hypotonie (schwerstb).Keine Kopf/ Körperhaltung. Entwicklungsstand eines ca. 2 Monaten altes Baby,keine Heilung.PEG/Button, Spastik, Schlafapnoen
Hallo Anke
Könnte dein Sohn nicht in die WFbm gehen
Bei uns in der Werkstatt sind auch Schwerstbehinderte
und die werden dort sehr gut Intregiert
Ein Antrag auf GS würde ich stellen,denn deinem Sohn steht diese zu
Ich kann dir auch sagen was du alles brauchst um dir die Rennerei zu ersparen
Könnte dein Sohn nicht in die WFbm gehen
Bei uns in der Werkstatt sind auch Schwerstbehinderte
und die werden dort sehr gut Intregiert
Ein Antrag auf GS würde ich stellen,denn deinem Sohn steht diese zu
Ich kann dir auch sagen was du alles brauchst um dir die Rennerei zu ersparen

Liebe Sonja
Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln....
Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln....
Re: Grundsicherung Schüler ab 18
Hallo Bea,BeaV. hat geschrieben:Hallo,
das Thema ist nicht neu, aber die letzte Diskussion, die ich gefunden habe, eher älter:
Tochter (gB, GdB 100%, MZ GBH, Pflegestufe 2) volljährig, ist noch in der "Berufsschulstufe" der Sonderschule für Geistigbehinderte.
Sie wohnt noch zuhause.
Das Sozialamt ist der festen Überzeugung, dass ihr keine Grundsicherung zusteht.
Ihr lieben Finanzexperten - wie sieht das aus?
(Aus dem Link der Lebenshilfe https://www.lebenshilfe.de/de/buecher-z ... listLink=1 leitet das Sozialamt das nicht ab, sagen sie?)
Wer hat "handfeste" Argumente, noch besser Paragrafen, für mich?
Vielen Dank und viele Grüße,
Bea
ich bin noch ganz neu hier,aber ich hab schon Theater durch mit grundsicherung und auch Werkstatt :-/ meine tochter Jessica " 22" hat keinen Werkstatt platz bekommen wurde vom arbeitsam abgewiesen weil sie eine 1 zu 1 Betreuung bräuchte !!!! und sie dort nur eine 1 zu 8 Betreuung bieten könnten,kann ich auch sehr gut verstehen,nun ja sie nun zu hause ich arbeitslos



ps: sie bekommt nicht mal wenig grundsicherung obwohl sie zu hause wohnt ,sie gesagt LKämpfen lohnt sich,und 1000 Tüten nerven dazu

