Ist ja schon 'ne Weile her, aber die Sache mit der Windelversorgung meiner Tochter ist weiterhin ungeklärt.
Ich habe ein Attest des Arztes eingereicht, darauf wurde nicht reagiert, obwohl ich eine Frist gesetzt hatte. Gleichzeitig wurde mir während der laufenden Frist die Möglichkeit eingeräumt, die Vereinbarung, die die KKH zur Windelversorgung verfaßt hat und die ich nicht unterschrieben hatte, weil sie mir nicht gefiel, selber zu korrigieren. Das tat ich, dann erfolgte erneut nichts, bis ich wieder Druck machte.
Ergebnis: Meine Korrekturen können nicht beachtet werden. Aber: Sie bieten mir "im Rahmen einer Einzelfallentscheidung" an, zukünftig monatlich 37,96 EUR statt 21, 42 EUR zu zahlen. Die 37, 96 EUR sind die "Versorgungspauschale, welche im Rahmen der stationären Versorgung mit Inkontinenzartikeln von der Kasse übernommen" wird.
Interessant, daß es bei stationärer Versorgung mehr Geld für gleiche Windeln braucht, oder? Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, daß in der ambulanten Versorgung eher mehr Windeln gebraucht werden als stationär, weil ich z. B. wenn wir zu einer Therapie gehen, schon mal die Windel vorab wechsele auch wenn es noch nicht unbedingt nötig wäre.
Persöliches Budget habe ich beantragt, weil ich die ganze Rechtslage nur unzureichend kenne (also auch auf den von Dir, Michael, zitierten § erst später gestoßen bin). Allerdings hat das PB einen großen Vorteil : Es muß die individuellen Bedarfe berücksichtigen und die Writschaftlichkeit. Es kann also nicht sein, daß ich letztendlich gezwungen werde, von der Abena GmbH die Tena Flex Windeln zum voll überhöhten Preis abzunehmen weil die KKH in Baden-Württemberg nur diesen Vertragspartner hat, sondern beide Vertragsseiten (die KKH und ich) müssen sich an das Gebot der Wirtschaftlichkeit halten, meine ich. Ob ich das richtig sehe wird letztendlich vermutlich nur über Gericht entschieden werden können.
Und hier noch ein Link zu einem interessanten Artikel zum Thema:
http://www.buendnis-meine-wahl.de/index ... a1fb8c3331
Liebe Grüße!