Hallo,
Ich brauche wieder einmal euren Rat/eure Erfahrung.
Unser Sohn bekommt ein neues Kominikationsgerät mit Augensteuerung.
Ist ja Kommunikation, Teilhabe...
Dieses Gerät darf aber nicht fürs Internet genutzt werden.
Das heißt, auch kein Homescooling . So ist es uns beim Testen von der Mitarbeiterin der vertreibenden Firma gesagt worden.
Gibt es einen Weg, eine Grundlage, eine Begründung das dieses doch möglich ist?
Liebe Grüße Ursula H.
Komunikationshilfe mit Augensteuerung - Internet nicht erlaubt
Moderator: Moderatorengruppe
Re: Komunikationshilfe mit Augensteuerung - Internet nicht erlaubt
Hallo,
ich habe davon gar keine Ahnung, wir haben ganz andere Baustellen. Trotzdem interessiert mich WARUM? Was hat das mit dem Internet zu tun? Sorry die vielleicht blöde Frage.
Allen einen schönen Tag.
ich habe davon gar keine Ahnung, wir haben ganz andere Baustellen. Trotzdem interessiert mich WARUM? Was hat das mit dem Internet zu tun? Sorry die vielleicht blöde Frage.
Allen einen schönen Tag.
Silke *78
Markus *07
Markus *07
Re: Komunikationshilfe mit Augensteuerung - Internet nicht erlaubt
Hallo Ursula,
ich verstehe es auch nicht.
Ist es ein grundsätzlich internetfähiges Gerät, das gesperrt wurde? Oder wäre der Zugang offen und ihr dürft ihn nur nicht nutzen? Hast du was dazu unterschrieben?
Unser Gerät von PrentkeRomich (auch mit Augensteuerung, aber ich bin mir sicher, dass die Art der Ansteuerung dabei keine Rolle spielt) ist nicht mit dem Internet verbunden, und ich weiß auch gar nicht, ob das grundsätzlich ginge, aber jedenfalls war das bei der Einweisung gar kein Thema und wir brauchen es auch nicht.
ich verstehe es auch nicht.
Ist es ein grundsätzlich internetfähiges Gerät, das gesperrt wurde? Oder wäre der Zugang offen und ihr dürft ihn nur nicht nutzen? Hast du was dazu unterschrieben?
Unser Gerät von PrentkeRomich (auch mit Augensteuerung, aber ich bin mir sicher, dass die Art der Ansteuerung dabei keine Rolle spielt) ist nicht mit dem Internet verbunden, und ich weiß auch gar nicht, ob das grundsätzlich ginge, aber jedenfalls war das bei der Einweisung gar kein Thema und wir brauchen es auch nicht.
Viele Grüße,
Ulla mit Tochter (16): Gendefekt, Epilepsie, Skoliose etc.
Ulla mit Tochter (16): Gendefekt, Epilepsie, Skoliose etc.
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Re: Komunikationshilfe mit Augensteuerung - Internet nicht erlaubt
Hallo
Ich habe leider keine Grundlage.
Aber ich habe beides gehabt, einmal mut einmal ohne.
Das ohne hieß damals, es könnten Sachen runtergeladen werden, die dann die eigentliche Nutzung hindern, stören würde. Bei dem Kind war es damals auch nebensächlich, es war noch zu jung fürs Internet. Die Frühföderung spielte damals mittels Stick immer neue Inhalte auf.
Das 2. Kind, deutlich grösser, und mit Hilfe der Schule beantragt, ist der Imternetzugriff sofort freigeschaltet, hier mussten die Eltern aber eine strenge Einschränkung und ggf Haftungseinscgränkungen unterschreiben. Hier kann jetzt aber die Schule per Mail Ggf Sachen schicken und die dürfen auch bearbeitet, runtergeladen werden.
Beides sind identische Geräte.
Es kommt wohl auf die Art der Beantragung an, ist das Gerät nur für die Kommunikation beantragt, dient es nur der Kommunikation. Ist das Gerät für die Nutzung für den Schulunterricht beantragt darf es auch im größeren Umfang genutzt werden.
Über das Internet können halt eher Viren ect auf Gerät gelangen als bei reiner Kommunikation. Und es müssen dann Virenschutz ect mehr aufs Gerät drauf.
LG Stellas Mama
Ich habe leider keine Grundlage.
Aber ich habe beides gehabt, einmal mut einmal ohne.
Das ohne hieß damals, es könnten Sachen runtergeladen werden, die dann die eigentliche Nutzung hindern, stören würde. Bei dem Kind war es damals auch nebensächlich, es war noch zu jung fürs Internet. Die Frühföderung spielte damals mittels Stick immer neue Inhalte auf.
Das 2. Kind, deutlich grösser, und mit Hilfe der Schule beantragt, ist der Imternetzugriff sofort freigeschaltet, hier mussten die Eltern aber eine strenge Einschränkung und ggf Haftungseinscgränkungen unterschreiben. Hier kann jetzt aber die Schule per Mail Ggf Sachen schicken und die dürfen auch bearbeitet, runtergeladen werden.
Beides sind identische Geräte.
Es kommt wohl auf die Art der Beantragung an, ist das Gerät nur für die Kommunikation beantragt, dient es nur der Kommunikation. Ist das Gerät für die Nutzung für den Schulunterricht beantragt darf es auch im größeren Umfang genutzt werden.
Über das Internet können halt eher Viren ect auf Gerät gelangen als bei reiner Kommunikation. Und es müssen dann Virenschutz ect mehr aufs Gerät drauf.
LG Stellas Mama
Papa und Ich ( PDL in Kinderintensivdienst) mit Adoptivmaus Stella 06/12: Arnold-Chiari 2 Malformation, Rhickham Shunt, Trachestoma, PEG mit Jejunalsonde, ANS 24h Vollbeatmung, Syringomyeliene, MMC
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Re: Komunikationshilfe mit Augensteuerung - Internet nicht erlaubt
Hallo, unsere Tochter hat letztes jahr ihren neuen Tobii mit augensteuerung erhalten, da der alte Computer ein zu altes Betriebssystem hatte. Sie darf ins Internet ,darf youtube Videos schauen oder auch skypen. Alles was auch andere gesunde Teenager machen.
- LasseUndJohannes
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Re: Komunikationshilfe mit Augensteuerung - Internet nicht erlaubt
Hi,
frage am besten bei der Firma nach. Wie andere auch schon schreiben wird es aber vermutlich Sicherheitsgründe haben. Ein Internet fähiges Gerät braucht regelmäßig Sicherheitsupdates. Und es braucht zusätzliche Schutzmechanismen wie z.B. Firewall die man konfigurieren muss und für die ggf. Lizenzgebühren fällig werden.
Ein Gerät dass nur über USB Stick von aussen erreichbar ist, kann man halt einmal aufsetzen und dann einfach laufen lassen. Zumindest fast.
frage am besten bei der Firma nach. Wie andere auch schon schreiben wird es aber vermutlich Sicherheitsgründe haben. Ein Internet fähiges Gerät braucht regelmäßig Sicherheitsupdates. Und es braucht zusätzliche Schutzmechanismen wie z.B. Firewall die man konfigurieren muss und für die ggf. Lizenzgebühren fällig werden.
Ein Gerät dass nur über USB Stick von aussen erreichbar ist, kann man halt einmal aufsetzen und dann einfach laufen lassen. Zumindest fast.
VG
Lasse
Johannes 2008, extremes ADHS, Fehldiagnose (?) Autismus
Benedikt 2014, süßeste FraXi-Maus der Welt (Fragiles X), non verbal, früher auto aggressiv, ADHS, v.a. frühkindlicher Autismus
Lasse
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Re: Komunikationshilfe mit Augensteuerung - Internet nicht erlaubt
Hallo, der Talker meiner Tochter ist ein Tobii mit Snap und Core und natürlich kann der ins Internet. Schon allein um die App immer wieder aktualisieren zu können und auch, um die personalisierten Seitensets zu sichern.
Den gibt es auch mit Augensteuerung.
Leider ist er Windows-basiert, sodass es viele sinnvolle Schulapps nicht gibt. Das funktioniert dann über den Browser.
Leider kenne ich keine Anspruchsgrundlage für den Internetzugang,würde mich aber nochmal mit anderen Anbietern unterhalten (unser Gerät ist von Rehavista). Viele Grüße
Den gibt es auch mit Augensteuerung.
Leider ist er Windows-basiert, sodass es viele sinnvolle Schulapps nicht gibt. Das funktioniert dann über den Browser.
Leider kenne ich keine Anspruchsgrundlage für den Internetzugang,würde mich aber nochmal mit anderen Anbietern unterhalten (unser Gerät ist von Rehavista). Viele Grüße
Anne mit Tochter (*09/2013, Vorzeitige Plazentalösung, dadurch Asphyxie, ICP, Epilepsie)
Unsere Vorstellung
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Re: Komunikationshilfe mit Augensteuerung - Internet nicht erlaubt
Hallo,
das ist ein KK-Ding! Die KK versorgt ein TALKER, kein IPad (o.ä.). Ein Tapblet ist ein Gerät zum täglichen Gebrauch, dafür ist die KK nicht zuständig, daher möchten sie gerne, dass die Geräte gesperrt sind.
Vor Jahren gab es kein einzigstes Talker-Tablet, was "frei" war, mittlerweile hat es sich aber (fast) durchgesetzt, dass die Geräte nicht gesprerrt sind, weil man ja auch Updates machen muß usw.
Gruß, Inga
das ist ein KK-Ding! Die KK versorgt ein TALKER, kein IPad (o.ä.). Ein Tapblet ist ein Gerät zum täglichen Gebrauch, dafür ist die KK nicht zuständig, daher möchten sie gerne, dass die Geräte gesperrt sind.
Vor Jahren gab es kein einzigstes Talker-Tablet, was "frei" war, mittlerweile hat es sich aber (fast) durchgesetzt, dass die Geräte nicht gesprerrt sind, weil man ja auch Updates machen muß usw.
Gruß, Inga
Josephine 05 Albinismus
Emma 07
Nico 09 ADHS,...
Joshua 14 Epi, Hemi, Blind
Joleen 16 Schinzel-Giedion-Syndrom
Betreuer von Danielo 96 (FAS), Steven 98 (gB) & Michelle 02 (Apert-Syndrom)
Unsere Vorstellung: http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic2393.html
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Re: Komunikationshilfe mit Augensteuerung - Internet nicht erlaubt
Habt ihr das Gerät nur leihweise von der Firma, existiert mit der Firma ein Supportvertrag? Wenn ja, ist das vermutlich der Grund. Technisch gesehen, sehe ich keinen Grund, dass internet nicht erlaubt sein soll. Aber wenn die Firma einen Supportvertrag hat, kann Internet ein zusätzliches Risiko für die Firma bedeuten, das sie ausschliessen wollen.
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*1980 ICP Selbstbetroffen. Freelancer und Coach Programmierung in einer Behinderteninstitution
Meine Vorstellung
Mein Blog
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- LasseUndJohannes
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- Registriert: 28.03.2015, 11:41
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Re: Komunikationshilfe mit Augensteuerung - Internet nicht erlaubt
Hi Ursula,
was habt ihr denn beantragt? Bzw habt ihr schon beantragt? Wenn du denkst, dass dein Kind auch Internet auf dem Gerät braucht oder in wenigen Jahren brauchen wird, dann schreibe dir die Gründe dafür auf. Frage dich dann, ob die jeweiligen Gründe Aufgabe der KK oder auch der Eingliederungshilfe (Homeschooling?) wären. Dann teile dem Versorger mit, dass ein Internet fähiges Gerät benötigt wird und sie mit einem solchen versorgen sollen.
Internet kostet halt zusätzlich Geld. Kann auch sein, dass der Versorger noch alte auf Windows 7 basierende Geräte hat, die er heutzutage nur noch als nicht Internet fähig neu in Verkehr bringen kann. Gibt viele Möglichkeiten aber am Ende Ist es "mehr Geld".
was habt ihr denn beantragt? Bzw habt ihr schon beantragt? Wenn du denkst, dass dein Kind auch Internet auf dem Gerät braucht oder in wenigen Jahren brauchen wird, dann schreibe dir die Gründe dafür auf. Frage dich dann, ob die jeweiligen Gründe Aufgabe der KK oder auch der Eingliederungshilfe (Homeschooling?) wären. Dann teile dem Versorger mit, dass ein Internet fähiges Gerät benötigt wird und sie mit einem solchen versorgen sollen.
Internet kostet halt zusätzlich Geld. Kann auch sein, dass der Versorger noch alte auf Windows 7 basierende Geräte hat, die er heutzutage nur noch als nicht Internet fähig neu in Verkehr bringen kann. Gibt viele Möglichkeiten aber am Ende Ist es "mehr Geld".
VG
Lasse
Johannes 2008, extremes ADHS, Fehldiagnose (?) Autismus
Benedikt 2014, süßeste FraXi-Maus der Welt (Fragiles X), non verbal, früher auto aggressiv, ADHS, v.a. frühkindlicher Autismus
Lasse
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