man sollte noch genauer rausfinden, wie die Räumlichkeiten und Versicherungsbedingungen ... sind
Also in Paragraph 2 steht dazu:
(2) Solche Angebote können insbesondere sein der Aufbau und die Unterhaltung von
1. Betreuungsgruppen,
2. Kreisen von bürgerschaftlich Engagierten und bürgerschaftlich Tätigen zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich,
3. Tagesbetreuung in Kleingruppen,
4. Agenturen zur Vermittlung von Betreuungsleistungen,
5. familienentlastenden Dienstleistungen und
6. sonstigen Angeboten, die ein selbständigeres Leben in der Häuslichkeit ermöglichen sollen,
für die in Absatz 1 genannten Pflege- und Hilfebedürftigen.
Da lese ich raus, dass geeignete Räumlichkeiten auch sein könnten, dass man vielleicht nur ein Büro braucht, um diese Betreuungsleistungen vermitteln zu können. Die Betreuung selbst kann ja in der häuslichen Umgebung stattfinden.
und auch die Tatsache, dass eigentlich mindestens 3 Patienten wöchtenlich versorgt werden müssen
oder
oder die Einzelbetreuung von Pflege- und Hilfebedürftigen an mindestens drei Tagen je Woche ermöglicht
das würde bei uns hinkommen. Außerdem gibt es vielleicht noch andere Familien im Umkreis, mit denen man sich da kurzschließen könnte und die ihre Betreuungskräfte dann bei diesem Dienst anmelden würde. Die Krux ist, dass es ehrenamtliche Betreuungskräfte sein sollen, d.h. sie können nur einen bestimmten Betrag pro Jahr (2100,- €) steuerfrei verdienen und sie sind natürlich lange nicht so verlässlich, weil eben freiwillig, wie fest angestellte Personen.
LG Ute mit N. (2004),Tuberöse Sklerose, Epilepsie, epilepsiechirurg. Operation im Januar 05 und August 07, sprachl. und motor. Entwicklungsverzögerung u. autistisch.