Hallo Zusammen,
seit letzten Oktober haben wir zusätzliche Betreuungsgelder bewilligt bekommen.
Bisher hatte ich jedoch keine Einsatzmöglichkeit, da mir die Institution bzw. die dazugehörige Betreuungskraft fehlte.
Nun sind natürlich einige Monate Gelder ungenützt geblieben.
Nun haben wir jedoch bereits 5 Tage ab 5 bzw. 8 Stunden genutzt.
Weiß jemand ob die Gelder der vergangenen Monate verfallen oder ob man die auch Kompakt nutzen kann?
Sprich wenn ich jetzt vier Tage in Folge mehrere Stunden in Anspruch nehme, dann sind das ja mehr als für einen Monat bewilligt werden.
Im Grunde wird das wohl öfter der Fall sein.
In den Sommerferien wird mein Sohn im Rahmen einer Ferienmaßnahme wieder zwei Wochen lang, mit Unterbrechung durch das Wochenende, betreut. Als Abrechnung habe ich wieder die zusätzlichen Betreuungsgelder angegeben.
Wer klärt mich auf, wie das genau gehandhabt wird?
Liebe Grüße
Andrea
Zusätzliche Betreuungsgelder
Moderator: Moderatorengruppe
Hallo Andrea,
das Geld vom letzten Halbjahr 2011 muss bis zum 30.06.2012 verbraucht werden.
Du kannst das Geld natürlich an 4 Tagen hintereinander nutzen und auch für Kurzzeitpflege oder gastweise Unterbingungen.
LG
Susann
das Geld vom letzten Halbjahr 2011 muss bis zum 30.06.2012 verbraucht werden.
Du kannst das Geld natürlich an 4 Tagen hintereinander nutzen und auch für Kurzzeitpflege oder gastweise Unterbingungen.
LG
Susann
Susann 54 , Sina 30 J. tuberöse Sklerose, autoaggressiv, autistische Züge, schwermehrfachbehindert
Hallo!
Die Gelder kann man ansparen!
Man kann die Gelder sogar mit ins neue Jahr nehmen, aber dann müssen sie innerhalb von 6 Monaten genutzt werden, sonst verfallen sie,
Sprich die 300 bzw. 600 Euro von 2011 müssen bis Ende diesen Monat ausgegeben sein, sonst sind sie weg.
Gruß, Inga
Die Gelder kann man ansparen!

Man kann die Gelder sogar mit ins neue Jahr nehmen, aber dann müssen sie innerhalb von 6 Monaten genutzt werden, sonst verfallen sie,
Sprich die 300 bzw. 600 Euro von 2011 müssen bis Ende diesen Monat ausgegeben sein, sonst sind sie weg.
Gruß, Inga
Josephine 05 Albinismus
Emma 07
Nico 09 ADHS,...
Joshua 14 Epi, Hemi, Blind
Joleen 16 Schinzel-Giedion-Syndrom
Betreuer von Danielo 96 (FAS), Steven 98 (gB) & Michelle 02 (Apert-Syndrom)
Unsere Vorstellung: http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic2393.html
Emma 07
Nico 09 ADHS,...
Joshua 14 Epi, Hemi, Blind
Joleen 16 Schinzel-Giedion-Syndrom
Betreuer von Danielo 96 (FAS), Steven 98 (gB) & Michelle 02 (Apert-Syndrom)
Unsere Vorstellung: http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic2393.html
da war ich zu spät... 

Josephine 05 Albinismus
Emma 07
Nico 09 ADHS,...
Joshua 14 Epi, Hemi, Blind
Joleen 16 Schinzel-Giedion-Syndrom
Betreuer von Danielo 96 (FAS), Steven 98 (gB) & Michelle 02 (Apert-Syndrom)
Unsere Vorstellung: http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic2393.html
Emma 07
Nico 09 ADHS,...
Joshua 14 Epi, Hemi, Blind
Joleen 16 Schinzel-Giedion-Syndrom
Betreuer von Danielo 96 (FAS), Steven 98 (gB) & Michelle 02 (Apert-Syndrom)
Unsere Vorstellung: http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic2393.html
Hallo Ihr,
danke, das hört sich gut an.
Da fällt mir gleich noch eine weitere Frage ein:
Grundsätzlich stehen meinem Sohn ja auch noch die Kurzzeitpflegegelder zu.
Auch das haben wir bisher nicht genutzt. Mangels Möglichkeiten.
Wie und wo kann man dieses Geld nutzen? Die mir bekannten Pflegeeinrichtungen sind nur für schwer mehrfachbehinderte Kinder auslegt.
Mein Sohn hat eine ausschließliche Körperbehinderung.
Nun wurde mir gesagt es gäbe auch die Kurzzeitpflege zu Hause.
Wäre beispielsweise sehr gut nutzbar für einen Kinderfreien Wochenendtrip oder ähnliches.
Wenn wir die Kurzzeitpflegegelder in Anspruch nehmen, heißt das, in dieser Zeit wird dann kein Pflegegeld gezahlt? Denn so habe ich es bisher verstanden.
Wenn dem so wäre, macht das irgentwie keinen Sinn, denn dann bezahle ich ja doch irgendwie selbst?
Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler?
Lieber Gruß
Andrea
danke, das hört sich gut an.
Da fällt mir gleich noch eine weitere Frage ein:
Grundsätzlich stehen meinem Sohn ja auch noch die Kurzzeitpflegegelder zu.
Auch das haben wir bisher nicht genutzt. Mangels Möglichkeiten.
Wie und wo kann man dieses Geld nutzen? Die mir bekannten Pflegeeinrichtungen sind nur für schwer mehrfachbehinderte Kinder auslegt.
Mein Sohn hat eine ausschließliche Körperbehinderung.
Nun wurde mir gesagt es gäbe auch die Kurzzeitpflege zu Hause.
Wäre beispielsweise sehr gut nutzbar für einen Kinderfreien Wochenendtrip oder ähnliches.
Wenn wir die Kurzzeitpflegegelder in Anspruch nehmen, heißt das, in dieser Zeit wird dann kein Pflegegeld gezahlt? Denn so habe ich es bisher verstanden.
Wenn dem so wäre, macht das irgentwie keinen Sinn, denn dann bezahle ich ja doch irgendwie selbst?
Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler?
Lieber Gruß
Andrea
Hallo Andrea,
egal welche Betreuungsart Du wählst, wenn die Betreuung über 8 Std. ist, wird das Pflegegeld abgezogen- bei verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und auch bei den zusätzlichen Betreuungskosten, obwohl der erste und letzte Tag da nicht mitzählt.
Kurzzeitpflege zuhause, habe ich noch nichts von gehört
Aber es gibt doch auch Reisen für behinderte Kinder, die Ihr vielleicht mal ins Auge fassen könntet?
LG
Susann
egal welche Betreuungsart Du wählst, wenn die Betreuung über 8 Std. ist, wird das Pflegegeld abgezogen- bei verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und auch bei den zusätzlichen Betreuungskosten, obwohl der erste und letzte Tag da nicht mitzählt.
Kurzzeitpflege zuhause, habe ich noch nichts von gehört

LG
Susann
Susann 54 , Sina 30 J. tuberöse Sklerose, autoaggressiv, autistische Züge, schwermehrfachbehindert
Hallo,
heißt das, ich kann die zusätzlichen Betreuungsgelder oder die Kurzzeitpflegegelder eigentlich immer einsetzen.
Unsere Betreuungskraft meinte, die Lebenshilfe hat gesagt, es gäbe auch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege zu Hause.
Im Prinzip wäre es ja dann sinnvoll, um die zusätzlichen Betreuungsgelder zu sparen, für eine Freizeit immer Kurzzeitpflegegelder zu nutzen?
Gruß Andrea
heißt das, ich kann die zusätzlichen Betreuungsgelder oder die Kurzzeitpflegegelder eigentlich immer einsetzen.
Unsere Betreuungskraft meinte, die Lebenshilfe hat gesagt, es gäbe auch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege zu Hause.
Im Prinzip wäre es ja dann sinnvoll, um die zusätzlichen Betreuungsgelder zu sparen, für eine Freizeit immer Kurzzeitpflegegelder zu nutzen?
Gruß Andrea
Hallo Andrea,
ja das heißt es
Ich spare die zusätzlichen Betreuungskosten auch auf und nutze sie ebenso wie die Kurzzeitpflegegelder nur für gastweise Unterbringung. Für die stundenweise Betreuung nutze ich die Verhinderungspflege.
Leider hören diese Annehmlichkeiten mit dem 18. Geburtstag auf, wenn man Glück hat, schafft man es so wie ich, die Leistungen der Kinder zu behalten!
LG
Susann
ja das heißt es

Ich spare die zusätzlichen Betreuungskosten auch auf und nutze sie ebenso wie die Kurzzeitpflegegelder nur für gastweise Unterbringung. Für die stundenweise Betreuung nutze ich die Verhinderungspflege.
Leider hören diese Annehmlichkeiten mit dem 18. Geburtstag auf, wenn man Glück hat, schafft man es so wie ich, die Leistungen der Kinder zu behalten!
LG
Susann
Susann 54 , Sina 30 J. tuberöse Sklerose, autoaggressiv, autistische Züge, schwermehrfachbehindert
Hallo,
ihr kenn euch so gut aus, deshalb hab ich ne Frage.
Luca hat zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 200 € zuerkannt bekommen. Diese nutzen wir noch nicht, weil wir nichts passendes bekommen haben. Und Luca ist so schüchtern, ob das jemals funktionieren wird?
Aber jetzt zu meiner Frage: Luca hat PS 1 und somit steht uns Verhinderungspfege zu, richtig oder?
PS 1 ab 2/12, Anfrage bei KK läuft gerade, ob wir die Verhinderungspflege jetzt schon nutzen können, da Luca das H im Schwerbehindertenausweis bereits ab 2009 hat.
Ich habe aber 3 Kinder. Darf die Luca bekannte Person z.B Tante auf alle 3 Kinder aufpassen und ich bezahle ihr über die Verhinderungspflege z.B. 10 €/Std.? Hat die KK da nichts dagegen?
Ich meine, wenn nur Luca betreut wird, muss ich ja dann trotdem dableiben um auf die anderen 2 aufzupassen.
Das ist wohl nicht der Sinn der Sache?
Ich bin noch sehr grün auf diesem Gebiet und würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.
Danke
Lg Alexa
ihr kenn euch so gut aus, deshalb hab ich ne Frage.
Luca hat zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 200 € zuerkannt bekommen. Diese nutzen wir noch nicht, weil wir nichts passendes bekommen haben. Und Luca ist so schüchtern, ob das jemals funktionieren wird?
Aber jetzt zu meiner Frage: Luca hat PS 1 und somit steht uns Verhinderungspfege zu, richtig oder?
PS 1 ab 2/12, Anfrage bei KK läuft gerade, ob wir die Verhinderungspflege jetzt schon nutzen können, da Luca das H im Schwerbehindertenausweis bereits ab 2009 hat.
Ich habe aber 3 Kinder. Darf die Luca bekannte Person z.B Tante auf alle 3 Kinder aufpassen und ich bezahle ihr über die Verhinderungspflege z.B. 10 €/Std.? Hat die KK da nichts dagegen?
Ich meine, wenn nur Luca betreut wird, muss ich ja dann trotdem dableiben um auf die anderen 2 aufzupassen.
Das ist wohl nicht der Sinn der Sache?
Ich bin noch sehr grün auf diesem Gebiet und würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.
Danke
Lg Alexa