Hallo zusammen,
wer oder welches Amt ist zuständig für die Kostenübernahme für den Transport zu einer SVE?
An wen soll ich mich da wenden?
Wir wohnen leider in einem Gebiet wo es keine geeigneten Einrichtungen gibt. Die nächste für uns zuständige ist 38 km entfernt, eine sehr schöne und geeignete ist aber in einem anderen Regierungsbezirk (40km entfernt).
Liebe Grüße
Anita
Kostenübernahme zur SVE?
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- Brigitte 1953
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Hallo Anita,
das dürfte ein Problem werden.
Hat denn die Einrichtung keine Erfahrung und kann Dir sagen, wie es andere Eltern hin bekommen haben?
Wenn Du von einem Amtsarzt ein Gutachten bekommen könntest, aus dem hervor geht, daß nur diese Einrichtung die Passende ist, könnte das Sozialamt, vielleicht sogar, mit ganz großem Fragezeichen, die Schulbehörde die Kosten übernehmen.
Kommt Raphael mit so einer langen Fahrstrecke gut klar 2x täglich?
LG
Brigitte
das dürfte ein Problem werden.
Hat denn die Einrichtung keine Erfahrung und kann Dir sagen, wie es andere Eltern hin bekommen haben?
Wenn Du von einem Amtsarzt ein Gutachten bekommen könntest, aus dem hervor geht, daß nur diese Einrichtung die Passende ist, könnte das Sozialamt, vielleicht sogar, mit ganz großem Fragezeichen, die Schulbehörde die Kosten übernehmen.
Kommt Raphael mit so einer langen Fahrstrecke gut klar 2x täglich?
LG
Brigitte
Unsere Vorstellung -
http://www.REHAkids.de/phpBB2/album_per ... er_id=3073
www.elternpflege-forum.de
www.mobil-mit-behinderung.de
Nimm die Dinge an, die du nicht ändern kannst.
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Hallo Anita,
wichtig ist als Erstes, dass du einen Nachweis erhälst, dass diese Einrichtung die richige und notwendige für dein Kind ist (Kinderarzt/SPZ/ggf. Amtsarzt). Gut wäre auch, dass drin stehen würde, dass dein Kind diese Förderung dringend benötigt. Dann würde ich beim Sozialamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Jeder Behinderte oder von Behinderung Bedrohter hat ein Recht auf Eingliederungshilfe.
Viele Grüße und viel Erfolg
Antje
wichtig ist als Erstes, dass du einen Nachweis erhälst, dass diese Einrichtung die richige und notwendige für dein Kind ist (Kinderarzt/SPZ/ggf. Amtsarzt). Gut wäre auch, dass drin stehen würde, dass dein Kind diese Förderung dringend benötigt. Dann würde ich beim Sozialamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Jeder Behinderte oder von Behinderung Bedrohter hat ein Recht auf Eingliederungshilfe.
Viele Grüße und viel Erfolg
Antje
Hallo,
einen Nachweis könnte ich bestimmt bekommen, aber dann halt nur mit der Bestätigung das es die nächstgelegene Einrichtung ist, an der körper-und geistigbehinderte Kinder sind.
Die für uns zuständige Einrichtung hat (fast) nur geistigbehinderte Kinder.
Es kommt auch noch eine SVE in Frage die auf Sehbehinderungen spezialisiert ist, die würden ihn zwar auch nehmen, nur die ist halt noch weiter (ca.47 km) entfernt.
@Brigitte
Da wir bisher auch zur KG und Logo weit fahren müssen, denke ich schon das er es schaffen wird so weit zu fahren. Das Problem wird wahrscheinlich sein Nachmittags noch zu den Therapien zu fahren die nicht in der SVE gemacht werden.
Ich kann das einfach nicht verstehen, das mein Sohn wegen 3km und eben dem anderen Regierungsbezirk jeden Tag min. 2x15min. länger unterwegs sein muß.
Deswegen wollte ich da vorher einfach an der zuständigen Stelle einfach mal anrufen und nachfragen.
LG Anita
einen Nachweis könnte ich bestimmt bekommen, aber dann halt nur mit der Bestätigung das es die nächstgelegene Einrichtung ist, an der körper-und geistigbehinderte Kinder sind.
Die für uns zuständige Einrichtung hat (fast) nur geistigbehinderte Kinder.
Es kommt auch noch eine SVE in Frage die auf Sehbehinderungen spezialisiert ist, die würden ihn zwar auch nehmen, nur die ist halt noch weiter (ca.47 km) entfernt.
@Brigitte
Da wir bisher auch zur KG und Logo weit fahren müssen, denke ich schon das er es schaffen wird so weit zu fahren. Das Problem wird wahrscheinlich sein Nachmittags noch zu den Therapien zu fahren die nicht in der SVE gemacht werden.
Ich kann das einfach nicht verstehen, das mein Sohn wegen 3km und eben dem anderen Regierungsbezirk jeden Tag min. 2x15min. länger unterwegs sein muß.
Deswegen wollte ich da vorher einfach an der zuständigen Stelle einfach mal anrufen und nachfragen.
LG Anita