Hallo,
ich habe im Dezember ein Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragt. Diese hat sich fristgerecht für nicht zuständig erklärt (weil es für sie Leistungen zur Teilhabe sind) und das ganze an das Sozialamt weitergeleitet.
Jetzt habe ich heute Unterlagen zum ausfüllen vom Sozialamt bekommen.
Was mich aber stutzig macht, ist das das ein Antrag auf Eingliederungshilfe ist.
Mein Kind bekommt schon Eingliederungshilfe nach Par. 35a vom Jugendamt.
Kann man parallel Eingliederungshilfe von 2 unterschiedlichen Kostenträgern bekommen?
Das widerspricht sich doch, oder?
Ich möchte ungern alle Daten von uns angeben wenn es unnötig ist.
Und noch eine Frage. Zählt ein Kind(nicht das gleiche für das das Hilfsmittel beantragt wurde) das in einer Wohngruppe lebt (aber bei uns gemeldet ist) weiterhin zum Haushalt?
LG Sandra
Zuständigkeit
Moderator: Moderatorengruppe
Re: Zuständigkeit
Hallo Sandra,
nur zum letzten Punkt kann ich dir eine Antwort geben:
Amelie wohnt in der Wohngruppe zwecks Ermöglichung des Schulbesuchs, ist aber bei uns gemeldet. So sei es richtig, wurde uns erklärt.
Wir haben auch nach wie vor das Sorgerecht etc.
LG
Britta
nur zum letzten Punkt kann ich dir eine Antwort geben:
Amelie wohnt in der Wohngruppe zwecks Ermöglichung des Schulbesuchs, ist aber bei uns gemeldet. So sei es richtig, wurde uns erklärt.
Wir haben auch nach wie vor das Sorgerecht etc.
LG
Britta
Amelie (*05), hypoxischer Hirnschaden durch near-missed SIDS, Z. n. BNS-Epilepsie, Button, Tetraspastik, Tetraparese, cerebral blind, Baclofenpumpe (seit 2013), Hüftluxation links (operiert 2014), starke Skoliose (operiert 2016)
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Re: Zuständigkeit
Hallo Sandra,
wenn das Sozialamt der zuständige Träger ist, dann müsst ihr auch deren Formulare ausfüllen.
Allerdings füllt ihr natürlich die Formulare aus Sicht eures Kindes aus.
Da euer Kind auch die Leistung beantragt und ihr nur die "Ausfüllhilfe" seid.
Eingliederungshilfe könnt ihr Parallel von allen denkbaren Trägern gleichzeitig bekommen.
Natürlich kann die selbe Hilfe nicht mehrfach bezogen werden.
Aber für jede einzelne Maßnahme kann sich ein anderer Träger zuständig fühlen, da kann schon mal mächtig Vielfalt entstehen.
gruß
Markus
wenn das Sozialamt der zuständige Träger ist, dann müsst ihr auch deren Formulare ausfüllen.
Allerdings füllt ihr natürlich die Formulare aus Sicht eures Kindes aus.
Da euer Kind auch die Leistung beantragt und ihr nur die "Ausfüllhilfe" seid.
Eingliederungshilfe könnt ihr Parallel von allen denkbaren Trägern gleichzeitig bekommen.
Natürlich kann die selbe Hilfe nicht mehrfach bezogen werden.
Aber für jede einzelne Maßnahme kann sich ein anderer Träger zuständig fühlen, da kann schon mal mächtig Vielfalt entstehen.
gruß
Markus