Hallo zusammen,
ich habe jetzt endlich den finalen SBA mit GdB 80 und den Merkzeichen G, B, H zugeschickt bekommen.
Meine Tochter ist inzwischen 9 und wir wissen erst seit kurzen von ihrem Gendefekt. Wir haben jetzt einen Bescheid indem uns rückwirkend ab Geburt der GdB und die Merkzeichen anerkannt wurden. Das werde ich jetzt beim Finanzamt einreichen um die Steuer korrgieren zu lassen.
Worauf muss ich jetzt achten? Ich kann ja jetzt auch alle Fahrtkosten für E. abrechnen. (Glaub ich) Kann man diese auch rückwirkend nochmal erstatten lassen (evtl. auch die ganzen Kinderagarten fahrten - unser Kiga war 6 km entfernt). Ist es jetzt ratsam einen Steuerberater hinzuzuziehen oder lohnt sich das nicht?
Bzw. was kann ich denn jetzt alles damit anfangen steuerlich gesehen? Soll ich einen PKW auf das Kind anmelden? Ist das so üblich - wie macht ihr das?
Ich bin über alle Tipps dankbar.
LG Anna
SBA mit B, G, H rückwirkende Steuergutschrift
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Re: SBA mit B, G, H rückwirkende Steuergutschrift
Fahrtkosten und Pflegepauschbetrag neben dem erhöhten Steuerfreibetrag sollten berechnet werden.
Wir haben das Auto nicht aufs Kind gemeldet, weil wir nur eines haben und dieses auch ohne Kind nutzen.
Wir haben das Auto nicht aufs Kind gemeldet, weil wir nur eines haben und dieses auch ohne Kind nutzen.
LG Sandra
S+F mit PT(*00 FAS, Microdelitation 16p11.2, ADHS, GB, Z.n.Absencen?, Sehfehler, Lordierung LWS, Skoliose 17,8%, Beckenschiefstand, Hüftkontraktur, Korsettversorgung, mit SBA 90 HBG) u. PS (*01 ADS, GB, Sehfehler, Knick-Senk-Füße, Z.n.Epilepsie, mit SBA 60)
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Re: SBA mit B, G, H rückwirkende Steuergutschrift
Soweit ich weiß, ist eine rückwirkende steuerliche Geltendmachung inzwischen nicht mehr ab Geburt möglich, sondern nur noch für 4 Jahre. Dazu gab es meine ich schon Beiträge im Forum.
Re: SBA mit B, G, H rückwirkende Steuergutschrift
Ja, dass hab ich auch gelesen. Der Mann beim Finanzamt meinte aber, wenn wir vorher es nicht wussten, würde es ab Geburt gewährt.
Ob der jetzt recht hat oder nicht ist ja auch gar nicht so wichtig - das sehe ich dann, wie lange sie zurückdatieren. Die Fahrtkosten wären sowieso nur in den letzten 4 Jahren interessant, vorher sind wir nicht soviel gefahren.
Ob der jetzt recht hat oder nicht ist ja auch gar nicht so wichtig - das sehe ich dann, wie lange sie zurückdatieren. Die Fahrtkosten wären sowieso nur in den letzten 4 Jahren interessant, vorher sind wir nicht soviel gefahren.
Re: SBA mit B, G, H rückwirkende Steuergutschrift
Hallo, wir haben die Steuererstattung für mehr als 4 Jahre erhalten. Viele Grüße Lotte
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Re: SBA mit B, G, H rückwirkende Steuergutschrift
Hallo Anna-Nina,
hier ist der Link zu einem Steuererkblatt. Hier wirst du einige Antworten auf deine Fragen finden.
https://bvkm.de/ratgeber/steuermerkblatt/
LG
Rita
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Rita
Rita mit Sohn *Dezember 1995, ohne Diagnose,
cerebrale Koordinations- und Tonusregulationsstörung mit Zehenspitzengang, kognitive und sprachliche Entwicklungsstörung, süßer Bengel
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Re: SBA mit B, G, H rückwirkende Steuergutschrift
Hey
Auch wir haben weit aus mehr als vier Jahre zurück bekommen.
Viele Grüße Vitos Mama
Auch wir haben weit aus mehr als vier Jahre zurück bekommen.
Viele Grüße Vitos Mama
Re: SBA mit B, G, H rückwirkende Steuergutschrift
War das dann eventuell vor der gesetzlichen Änderung?Vitos Mama hat geschrieben: ↑06.11.2020, 21:24Hey
Auch wir haben weit aus mehr als vier Jahre zurück bekommen.
Viele Grüße Vitos Mama
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Re: SBA mit B, G, H rückwirkende Steuergutschrift
Hey Rebecca
Ich weiß nicht wann gesetzlich was geändert wurde. Wir haben vor 3 Monaten für 12 Jahre rückwirkend die Steuer zurück bekommen. Wenn sich natürlich letzten Monat was geändert hat das geht es nicht mehr.
Vg Vitos Mama
Ich weiß nicht wann gesetzlich was geändert wurde. Wir haben vor 3 Monaten für 12 Jahre rückwirkend die Steuer zurück bekommen. Wenn sich natürlich letzten Monat was geändert hat das geht es nicht mehr.
Vg Vitos Mama
Re: SBA mit B, G, H rückwirkende Steuergutschrift
Nein, die Änderung war natürlich früher, weiß aber auch nicht genau wann. Um 2017 ?Vitos Mama hat geschrieben: ↑07.11.2020, 06:37Hey Rebecca
Ich weiß nicht wann gesetzlich was geändert wurde. Wir haben vor 3 Monaten für 12 Jahre rückwirkend die Steuer zurück bekommen. Wenn sich natürlich letzten Monat was geändert hat das geht es nicht mehr.
Vg Vitos Mama
Das steht hierzu im Steuermerkblatt:
Der Behindertenpauschbetrag kann rückwirkend für vergangene Kalenderjahre geltend gemacht werden, wenn das Versorgungsamt den GdB im Schwerbehindertenausweis auch für die Vergangenheit bescheinigt. Früher galt die Rückwirkung unbegrenzt für alle Veranlagungszeiträume, auf die sich die Feststellungen im Ausweis erstreckten. Jetzt können nur noch die Steuerbescheide nachträglich abgeändert werden, bei denen die vierjährige Frist für die Festsetzung der Einkommensteuer im Zeitpunkt der Beantragung des Schwerbehindertenausweises noch läuft (H 33 b „Allgemeines“ EStH 2018; BFH-Urteil vom 21.2.2013, Az. V R 27/11 in BStBl. II 2013, 529). Konkret bedeutet das: Haben Sie z. B. am 7. Juli 2019 beim Versorgungsamt für Ihr im Jahr 2012 geborenes Kind einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ab Geburt gestellt, können jetzt nur noch die Steuerbescheide für die Jahre 2015 bis 2019 rückwirkend geändert werden. Denn die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer 2015 beginnt am 31. Dezember 2015 und endet vier Jahre später, also am 31. Dezember 2019. Da der Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft vor Ablauf der Festsetzungsfrist für das Jahr 2015, nämlich am 7. Juli 2019 gestellt wurde, ist eine rückwirkende Änderung längstens für 2015 möglich. Für das davorliegende Jahr 2014 ist die Festsetzungsfrist bereits am 31. Dezember 2018 und damit vor der Antragstellung beim Versorgungsamt abgelaufen. Für alle vor 2014 liegenden Veranlagungszeiträume gilt dies gleichermaßen.