Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Das Jugendamt hat gefordert das wir eine Neudiagnostik (u. a. Autismus) machen.
Eingliederungshilfe nach §35a ist schon lange bewilligt.
Dem sind wir nachgekommen.
Jetzt sagt der KJP das der Bericht direkt an das Jugendamt geschickt werden soll und wir eine Schweigepflichtsentbindung geben sollen das sie das dürfen.
Wir sollen dann sehen wie wir den Bericht vom Jugendamt bekommen.
Das Jugendamt reagiert nicht auf meine Anfrage ob wir den Bericht (sobald er vorliegt) in Kopie bekommen.
Ich möchte diesen Bericht aber nun definitiv haben. Nicht nur um meine Akten zu vervollständigen, sondern auch um zu wissen was wer über mein Kind verfasst und was an Berichten über mein Kind existiert.
Habe ich ein Anrecht eine Mehrausfertigung des Berichtes zu bekommen?
Immerhin hat ja meine Krankenkasse die Termine beim KJP gezahlt.
Bei der ursprünglichen Diagnostik war es kein Problem, jetzt wo das Jugendamt, warum auch immer, eine Neudiagnostik gefordert hat, habe ich plötzlich kein Anrecht mehr darauf?
Mir kam der Gedanke das ich die Schweigepflichtsentbindung, bzw die Erlaubnis den Bericht an das Jugendamt zu geben ja verweigern könnte, allerdings gelte ich dann ja als unkooperativ und wer weiß was dann passiert.
Weiss jemand von euch näheres dazu?
Eventuell mit Rechtsgrundlagen?
LG Sandra
Anrecht auf Arztbericht?
Moderator: Moderatorengruppe
Re: Anrecht auf Arztbericht?
Warum nicht bei der KJP direkt die Kopie verlangen?
Ansonsten Akteneinsicht beim Jugendamt beantragen.
Ansonsten Akteneinsicht beim Jugendamt beantragen.
Re: Anrecht auf Arztbericht?
Hallo,
habe ich gemacht. KJP will den Bericht aber nicht an mich rausgeben.
Und das Jugendamt reagiert nicht auf Anfrage.
Lg
habe ich gemacht. KJP will den Bericht aber nicht an mich rausgeben.
Und das Jugendamt reagiert nicht auf Anfrage.
Lg
Re: Anrecht auf Arztbericht?
Moin,
nach § 630g BGB habt ihr ein Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte, in der natürlich auch die Arztbriefe enthalten sind. Ich würde die KJP mal freundlich auf die Norm hinweisen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html
Viele Grüße
Jörg
nach § 630g BGB habt ihr ein Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte, in der natürlich auch die Arztbriefe enthalten sind. Ich würde die KJP mal freundlich auf die Norm hinweisen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html
Viele Grüße
Jörg
K., *2013, Extremfrühchen (27. +3 SSW), ICP, GdB 100 G aG H B, PS II+/ PG 4
J., *2016, aktuell keine Besonderheiten
Unsere Vorstellung
J., *2016, aktuell keine Besonderheiten
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Re: Anrecht auf Arztbericht?
Hi,
ganz klar ist mir das Prozedere nicht. Ich habe bisher immer alle Berichte selber erhalten und sie danach dann ggf weitergegeben an JA oder andere Stellen. Ich würde die Schweigepflichtsentbindung nicht erteilen. Gibt es einen Grund, weshalb die KJP direkt mit JA Verbindung aufnehmen will?
ganz klar ist mir das Prozedere nicht. Ich habe bisher immer alle Berichte selber erhalten und sie danach dann ggf weitergegeben an JA oder andere Stellen. Ich würde die Schweigepflichtsentbindung nicht erteilen. Gibt es einen Grund, weshalb die KJP direkt mit JA Verbindung aufnehmen will?
VG
Lasse
Johannes 2008, extremes ADHS, Fehldiagnose (?) Autismus
Benedikt 2014, süßeste FraXi-Maus der Welt (Fragiles X), non verbal, früher auto aggressiv, ADHS, v.a. frühkindlicher Autismus
Lasse
Johannes 2008, extremes ADHS, Fehldiagnose (?) Autismus
Benedikt 2014, süßeste FraXi-Maus der Welt (Fragiles X), non verbal, früher auto aggressiv, ADHS, v.a. frühkindlicher Autismus
Re: Anrecht auf Arztbericht?
Hallo,
danke für die Rechtsgrundlage, werde damit mein Glück mal versuchen.
Der einzige Grund den ich mir vorstellen kann ist, daß das Jugendamt ja quasi der Auftraggeber der Neudiagnostik war.
Bei der ursprünglichen Diagnostik war ich ja der Auftraggeber.
Wo das Problem liegt weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Und es ging ja nur um eine Neudiagnostik bzgl Autismus.
Lg Sandra
danke für die Rechtsgrundlage, werde damit mein Glück mal versuchen.
Der einzige Grund den ich mir vorstellen kann ist, daß das Jugendamt ja quasi der Auftraggeber der Neudiagnostik war.
Bei der ursprünglichen Diagnostik war ich ja der Auftraggeber.
Wo das Problem liegt weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Und es ging ja nur um eine Neudiagnostik bzgl Autismus.
Lg Sandra
Re: Anrecht auf Arztbericht?
Moin,
Gruß
Jörg
das ist aber Quark. Selbstverständlich warst du auch jetzt der "Auftraggeber" - denn immerhin ist die Sache über dich bzw deine Krankenkasse abgerechnet worden. Wäre das JA Auftraggeber gewesen, dann hätten die auch gerne die Kosten tragen dürfen.
Gruß
Jörg
K., *2013, Extremfrühchen (27. +3 SSW), ICP, GdB 100 G aG H B, PS II+/ PG 4
J., *2016, aktuell keine Besonderheiten
Unsere Vorstellung
J., *2016, aktuell keine Besonderheiten
Unsere Vorstellung
Re: Anrecht auf Arztbericht?
Guten Abend,
ich sehe das so, dass auch jetzt das Jugendamt der Auftraggeber ist. Sie fordern die Neudiagnostik.
Bei uns war es damals so, dass unser KJP uns sogar darauf aufmerksam machte.
Wir sollten dies auch so dem Jugendamt mitteilen, dass sie ihm die Kostenübernahme vorab bestätigen.
Haben sie auch gemacht.
Und bevor der Bericht zum Jugendamt ging, hat der KJP uns diesen Bericht vorab gegeben, damit wir Rückmeldung geben, ob alles in unserem Sinne ist. Standen ja auch Informationen zur frühen Entwicklung drin.
Erst danach hat er den Bericht ans Jugendamt verschickt.
Lg Sandra
ich sehe das so, dass auch jetzt das Jugendamt der Auftraggeber ist. Sie fordern die Neudiagnostik.
Bei uns war es damals so, dass unser KJP uns sogar darauf aufmerksam machte.
Wir sollten dies auch so dem Jugendamt mitteilen, dass sie ihm die Kostenübernahme vorab bestätigen.
Haben sie auch gemacht.
Und bevor der Bericht zum Jugendamt ging, hat der KJP uns diesen Bericht vorab gegeben, damit wir Rückmeldung geben, ob alles in unserem Sinne ist. Standen ja auch Informationen zur frühen Entwicklung drin.
Erst danach hat er den Bericht ans Jugendamt verschickt.
Lg Sandra
Christopher 09/2006 Asperger + ADHS
Re: Anrecht auf Arztbericht?
Hallo Sandra,
ein solches Verfahren kenne ich nur vom Gesundheitsamt. Dort ist das üblich und normal.
Das Jugendamt oder Sozialamt verlangt vom Gesundheitsamt eine Überprüfung, weil man irgendeine Art der Eingliederungshilfe beantragt hat. Entweder man wird dann ins Gesundheitsamt eingeladen, oder das Ganze findet gleich hinter dem Rücken der Eltern in Kindergärten oder Schule statt. Der Bericht geht dann direkt an Jugendamt oder Sozialamt.
Ich wüsste nicht, ob ein Jugendamt dieses Verfahren jetzt auf ein KJP auslagern kann, weil das Gesundheitsamt keine ausreichenden Ressourcen hat.
LG
Katrin
ein solches Verfahren kenne ich nur vom Gesundheitsamt. Dort ist das üblich und normal.
Das Jugendamt oder Sozialamt verlangt vom Gesundheitsamt eine Überprüfung, weil man irgendeine Art der Eingliederungshilfe beantragt hat. Entweder man wird dann ins Gesundheitsamt eingeladen, oder das Ganze findet gleich hinter dem Rücken der Eltern in Kindergärten oder Schule statt. Der Bericht geht dann direkt an Jugendamt oder Sozialamt.
Ich wüsste nicht, ob ein Jugendamt dieses Verfahren jetzt auf ein KJP auslagern kann, weil das Gesundheitsamt keine ausreichenden Ressourcen hat.
LG
Katrin
Katrin (Epilepsie)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachentwicklungsstörung, Ptosis, Hypotonie, AVWS, LRS, Vd. Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühk. Autismus, Epilepsie, Esstörung, Trigonoceph., Hypertonie, Opticushypoplasie, Amblyopie, Mikrodeletion 3p26.3, Vd. Valproatembryopathie, Z.n. Schädelbasisfraktur)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachentwicklungsstörung, Ptosis, Hypotonie, AVWS, LRS, Vd. Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühk. Autismus, Epilepsie, Esstörung, Trigonoceph., Hypertonie, Opticushypoplasie, Amblyopie, Mikrodeletion 3p26.3, Vd. Valproatembryopathie, Z.n. Schädelbasisfraktur)
Re: Anrecht auf Arztbericht?
Hallo,
so nachdem ich jetzt nochmal mit dem KJP gesprochen habe, weiß ich jetzt folgendes.
Jugendamt hat das Gutachten wohl bezahlt, deswegen dürften sie uns keine Kopie aushändigen.
Gleichwohl brauchen sie aber unsere schriftliche Zustimmung das das Gutachten ans Jugendamt gegeben werden darf.
Mache ich das nicht, bin ich unkooperativ.
Gebe ich die Zustimmung weiß ich nicht ob ich dieses Gutachten jemals sehen werde.
Kennt sich einer mit Akteneinsicht beim Jugendamt aus?
LG Sandra
so nachdem ich jetzt nochmal mit dem KJP gesprochen habe, weiß ich jetzt folgendes.
Jugendamt hat das Gutachten wohl bezahlt, deswegen dürften sie uns keine Kopie aushändigen.
Gleichwohl brauchen sie aber unsere schriftliche Zustimmung das das Gutachten ans Jugendamt gegeben werden darf.
Mache ich das nicht, bin ich unkooperativ.
Gebe ich die Zustimmung weiß ich nicht ob ich dieses Gutachten jemals sehen werde.
Kennt sich einer mit Akteneinsicht beim Jugendamt aus?
LG Sandra