Hallo zusammen,
welche Fachrichtung sollte der Anwalt haben, wenn die Eltern mit der vorgeschlagenen freiheitsenziehenden Maßnahemn die die Einrichtung anstrebt nicht einverstanden ist? Kennt jemand vieleicht einen guten Anwalt in Würzburg?
Danke für eure Hilfe
Welcher Anwalt bei freiheitsenziehende Maßnahmen
Moderator: Moderatorengruppe
Welcher Anwalt bei freiheitsenziehende Maßnahmen
03/85 Osteogenesis imperfecta Typ IV (Glasknochen)
Das Leben selbst, ist das größte Geschenk
Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel, man weiß nie, was man bekommt
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Re: Welcher Anwalt bei freiheitsenziehende Maßnahmen
Moin,
das ist einer der Fälle, wo man nicht unbedingt einen Fachanwalt braucht. Wichtig ist es, einen Anwalt zu finden, der sich mit Betreuungsrecht und dem Recht der freiheitsentziehenden Maßnahmen auskennt. Wenn man nach Fachanwälten suchen möchte, dann wird man das wohl am ehesten bei einem Fachanwalt für Sozialrecht finden.
Seid ihr die gerichtlich bestellten Betreuer für das Kind? Wenn ja - dann lasst doch einfach das Beantragen der freiheitsentziehenden Maßnahme sein. Antragsberechtigt ist der Betreuer - nicht die Einrichtung.
Gruß
Jörg
das ist einer der Fälle, wo man nicht unbedingt einen Fachanwalt braucht. Wichtig ist es, einen Anwalt zu finden, der sich mit Betreuungsrecht und dem Recht der freiheitsentziehenden Maßnahmen auskennt. Wenn man nach Fachanwälten suchen möchte, dann wird man das wohl am ehesten bei einem Fachanwalt für Sozialrecht finden.
Seid ihr die gerichtlich bestellten Betreuer für das Kind? Wenn ja - dann lasst doch einfach das Beantragen der freiheitsentziehenden Maßnahme sein. Antragsberechtigt ist der Betreuer - nicht die Einrichtung.
Gruß
Jörg
K., *2013, Extremfrühchen (27. +3 SSW), ICP, GdB 100 G aG H B, PS II+/ PG 4
J., *2016, aktuell keine Besonderheiten
Unsere Vorstellung
J., *2016, aktuell keine Besonderheiten
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Re: Welcher Anwalt bei freiheitsenziehende Maßnahmen
Hallo Jörg,
Danke für deine Info. In dem Fall hat die Einrichtung beim Amtsgericht auf freiheitsenziehende Maßnahmen gestellt. Der Antrag wurde schon mal gestellt und stattgegeben und nun läuft diese Genehmigung aus und die Einrichtung möchte u.a. weiter das Abends die Zimmer der Kinder abgesperrt werden, weil sie eine Gefahr für sich und andere sind, wenn sie nicht permanent betreut werden.
Einrichtung darf absperren, aber als die Eltern die Küche absperrten, damit das nicht behinderte Geschwisterkind 30 Minuten in ruhe tv schauen kann und die Kinder sich nicht verletzten, dafür wurden die Eltern bestraft in der Form das Entwedern die gesunden Geschwister aus der Familie müssen oder die Behinderten, weil sie u.a. angeblich auch eine Gefahr für das Baby darstellen die behinderten Kinder.
Alles sehr schwierig, weil keine andere Einrichtung die Kinder nehmen will in der nähren Umgebung. Jugendamt sagt mittlerweile die Kinder können wieder nachhause zu den Eltern, aber die Einrichtung sagt, Schulbesuch geht nur mit Internat, anders nicht.
Da die Familie auch der Deutschen Sprache nicht so mächtig ist, ist es auch nicht so einfach. Kinderarzt ist auch gegen die Maßnahme und die Medikamente aber sie kann oder will wohl nicht bei der Verhandlung aussagen.
Danke dir für die Info
LG
Moni
Danke für deine Info. In dem Fall hat die Einrichtung beim Amtsgericht auf freiheitsenziehende Maßnahmen gestellt. Der Antrag wurde schon mal gestellt und stattgegeben und nun läuft diese Genehmigung aus und die Einrichtung möchte u.a. weiter das Abends die Zimmer der Kinder abgesperrt werden, weil sie eine Gefahr für sich und andere sind, wenn sie nicht permanent betreut werden.
Einrichtung darf absperren, aber als die Eltern die Küche absperrten, damit das nicht behinderte Geschwisterkind 30 Minuten in ruhe tv schauen kann und die Kinder sich nicht verletzten, dafür wurden die Eltern bestraft in der Form das Entwedern die gesunden Geschwister aus der Familie müssen oder die Behinderten, weil sie u.a. angeblich auch eine Gefahr für das Baby darstellen die behinderten Kinder.
Alles sehr schwierig, weil keine andere Einrichtung die Kinder nehmen will in der nähren Umgebung. Jugendamt sagt mittlerweile die Kinder können wieder nachhause zu den Eltern, aber die Einrichtung sagt, Schulbesuch geht nur mit Internat, anders nicht.
Da die Familie auch der Deutschen Sprache nicht so mächtig ist, ist es auch nicht so einfach. Kinderarzt ist auch gegen die Maßnahme und die Medikamente aber sie kann oder will wohl nicht bei der Verhandlung aussagen.
Danke dir für die Info
LG
Moni
03/85 Osteogenesis imperfecta Typ IV (Glasknochen)
Das Leben selbst, ist das größte Geschenk
Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel, man weiß nie, was man bekommt
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Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel, man weiß nie, was man bekommt

Re: Welcher Anwalt bei freiheitsenziehende Maßnahmen
Hallo,
ich würde auch noch mal raten zu gucken wer überhaupt die Verfahrensbeteiligten sind.
Diese können ggf. Einfach dem Gericht mitteilen, dass sie nicht hinter dem Antrag der Einrichtung stehen. Es stellt sich mir allerdings die Frage warum sie das bisher nicht schon gemacht haben.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass das Gericht speziell geschulte Verfahrensbeistände/ VerfahrenspflegerInnen (Werdenfelser Weg) bestellen kann. Deren Aufgabe ist es die Interessen des Kindes/ Betroffenen zu vertreten und (ggf. )Alternativen vorzuschlagen/ zu erarbeiten.
Ich würde auch die Diskussion Einrichtung darf/ Eltern nicht, eher lassen.
Grundlegender Ausgangspunkt ist, ist es eine Freiheitsentziehung, empfindet der/ die Betroffene es als solche, gibt es Alternativen, welche? Wie können sie umgesetzt werden.
Viele Grüße
ninona
ich würde auch noch mal raten zu gucken wer überhaupt die Verfahrensbeteiligten sind.
Diese können ggf. Einfach dem Gericht mitteilen, dass sie nicht hinter dem Antrag der Einrichtung stehen. Es stellt sich mir allerdings die Frage warum sie das bisher nicht schon gemacht haben.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass das Gericht speziell geschulte Verfahrensbeistände/ VerfahrenspflegerInnen (Werdenfelser Weg) bestellen kann. Deren Aufgabe ist es die Interessen des Kindes/ Betroffenen zu vertreten und (ggf. )Alternativen vorzuschlagen/ zu erarbeiten.
Ich würde auch die Diskussion Einrichtung darf/ Eltern nicht, eher lassen.
Grundlegender Ausgangspunkt ist, ist es eine Freiheitsentziehung, empfindet der/ die Betroffene es als solche, gibt es Alternativen, welche? Wie können sie umgesetzt werden.
Viele Grüße
ninona