Hallo,
hab eine kurze Frage.
Ich habe Widerspruch bzgl eines Hilfsmittel eingelegt (im August).
Die Krankenkasse hat dies wohl zwecks Begutachtung zum MDK weitergeleitet, dieser wird aber nicht tätig, die Krankenkasse hat wohl schon mehrfach angemahnt.
Muss ich jetzt so lange warten bis er MDK irgendwann mal tätig wird?
Oder muss die Krankenkasse jetzt selbst entscheiden?
Gibt es da irgendwelche Fristen?
Würde gerne vorankommen und wenn es nur die Möglichkeit ist Klage einzureichen.
Lg Sandra
Fristen Widerspruch bei Beteiligung MDK
Moderator: Moderatorengruppe
Re: Fristen Widerspruch bei Beteiligung MDK
Hallo Sandra,
für den Widerspruch kann sich die Krankenkasse 3 Monate Zeit lassen. Und selbst wenn es länger dauert, kann man nicht viel machen. Zwar kann mann dann unter Ankündigung eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen, aber dadurch wird es auch nicht schneller gehen. Ich weiß zu gut, wie es ist, wenn man lange warten muss.
für den Widerspruch kann sich die Krankenkasse 3 Monate Zeit lassen. Und selbst wenn es länger dauert, kann man nicht viel machen. Zwar kann mann dann unter Ankündigung eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen, aber dadurch wird es auch nicht schneller gehen. Ich weiß zu gut, wie es ist, wenn man lange warten muss.

Viele Grüße
Mellie
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Sohn geb.1999, GdB 70 B, G, PG 3, beschäftigt in einer WfbM
Sohn geb. 2003 mit viel Förderung auf einem guten Weg
Mellie
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Re: Fristen Widerspruch bei Beteiligung MDK
Hallo Mellie,
ich habe die Erfahrung gemacht, dass eine Untätigkeitsklage (ich kündige sie schon längst nicht mehr an) dazu führt, dass man ganz schnell einen Widerspruchsbescheid erhält, auch wenn die Krankenkasse vorher immer erzählt hat, dass der nächste Widerspruchsausschuss erst Monate später tagen wird.
Viele Grüße Kaja
Mellie hat geschrieben: ↑17.10.2019, 14:49für den Widerspruch kann sich die Krankenkasse 3 Monate Zeit lassen. Und selbst wenn es länger dauert, kann man nicht viel machen. Zwar kann mann dann unter Ankündigung eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen, aber dadurch wird es auch nicht schneller gehen. Ich weiß zu gut, wie es ist, wenn man lange warten muss.
ich habe die Erfahrung gemacht, dass eine Untätigkeitsklage (ich kündige sie schon längst nicht mehr an) dazu führt, dass man ganz schnell einen Widerspruchsbescheid erhält, auch wenn die Krankenkasse vorher immer erzählt hat, dass der nächste Widerspruchsausschuss erst Monate später tagen wird.
Viele Grüße Kaja
Re: Fristen Widerspruch bei Beteiligung MDK
Hallo Kaja,Kaja hat geschrieben: ↑18.10.2019, 20:46ich habe die Erfahrung gemacht, dass eine Untätigkeitsklage (ich kündige sie schon längst nicht mehr an) dazu führt, dass man ganz schnell einen Widerspruchsbescheid erhält, auch wenn die Krankenkasse vorher immer erzählt hat, dass der nächste Widerspruchsausschuss erst Monate später tagen wird.
wenn es so ist, wie bei Dir, dann sollte Sandra wohl doch nach den 3 Monaten eine Untätigkeitsklage einlegen.

Viele Grüße
Mellie
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