bin aus dem Kidsalter raus,hätte aber trotzdem de Frage:
bin nach Schlaganfällen halbseitig gelähmt und beziehe die PS1.
mir ist zu Ohren gekommen,das wenn mann Verhinderungspflege Anspruch hat,das man dieses rückwirkend auf die letzten 4 Jahre zurückfordern kann,ist dies richtig?Wenn ja,hat jemand ein betreffendes Urteil darüber?MfG
Marco
