Hallo,
wollte heute meine persönliche Akte aus der Werkstatt und Einrichtung mal durchgehen. Einfach, um meine Entwicklung zu sehen und weil ich finde, ich habe das Recht dazu.
Nun hat man mir mitgeteilt, das es nur unter Aufsicht möglich sei, Einsicht zu bekommen und ich dürfte mir da nichts raus kopieren. Angeblich will das Gesetz es so.
Kann mir jemand was dazu schreiben?? Mir geht es hauptsachlich darum, warum ich mir da nichts rauskopieren darf?? Zumal das meiste ja von mir mitgebracht wurde.
Es sind keine Informationen von anderen Bewohner enthalten, sondern nur von mir.
Frage zur Akteneinsicht in Werkstatt und Heim
Moderator: Moderatorengruppe
Frage zur Akteneinsicht in Werkstatt und Heim
Gruß
Selbstbetroffen mit einigen Baustellen
Selbstbetroffen mit einigen Baustellen
Re: Frage zur Akteneinsicht in Werkstatt und Heim
Hallo,
ja, stimmt so. Du hast das Recht auf Akteneinsicht. Das bedeutet du darfst vor Ort unter Aufsicht die Originalakten einsehen. Deine Akten können persönliche Aufzeichnungen deiner Betreuer und Vorgesetzten enthalten. Du bist nicht berechtigt, diese zu kopieren.
Akteneinsicht muss SCHRIFTLICH beantragt werden. Dir wird dann ebenfalls schriftlich mitgeteilt, wann du deine Akten einsehen darfst. Falls du einen Betreuer für diese Bereiche hast, ist der dafür zuständig, nicht du.
Noch etwas:
Man hat das Recht auf Akteneinsicht. Aber das nimmt man eigentlich ausschließlich dann wahr, wenn man sich sicher ist, dass man betrogen wurde. Du zeigst mit der Akteneinsicht deiner Werkstatt und der Einrichtung, dass du unzufrieden bist und gedenkst gegen ein Unrecht anzugehen.
LG
Katrin
ja, stimmt so. Du hast das Recht auf Akteneinsicht. Das bedeutet du darfst vor Ort unter Aufsicht die Originalakten einsehen. Deine Akten können persönliche Aufzeichnungen deiner Betreuer und Vorgesetzten enthalten. Du bist nicht berechtigt, diese zu kopieren.
Akteneinsicht muss SCHRIFTLICH beantragt werden. Dir wird dann ebenfalls schriftlich mitgeteilt, wann du deine Akten einsehen darfst. Falls du einen Betreuer für diese Bereiche hast, ist der dafür zuständig, nicht du.
Noch etwas:
Man hat das Recht auf Akteneinsicht. Aber das nimmt man eigentlich ausschließlich dann wahr, wenn man sich sicher ist, dass man betrogen wurde. Du zeigst mit der Akteneinsicht deiner Werkstatt und der Einrichtung, dass du unzufrieden bist und gedenkst gegen ein Unrecht anzugehen.
LG
Katrin
Katrin (Epilepsie)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachentwicklungsstörung, Ptosis, Hypotonie, AVWS, LRS, Vd. Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühk. Autismus, Epilepsie, Esstörung, Trigonoceph., Hypertonie, Opticushypoplasie, Amblyopie, Mikrodeletion 3p26.3, Vd. Valproatembryopathie, Z.n. Schädelbasisfraktur)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachentwicklungsstörung, Ptosis, Hypotonie, AVWS, LRS, Vd. Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühk. Autismus, Epilepsie, Esstörung, Trigonoceph., Hypertonie, Opticushypoplasie, Amblyopie, Mikrodeletion 3p26.3, Vd. Valproatembryopathie, Z.n. Schädelbasisfraktur)
Re: Frage zur Akteneinsicht in Werkstatt und Heim
Hallo Katrin,
danke für deine Hilfe.
Ich wusste garnicht, das man die Einsicht erst beantragen muss.
danke für deine Hilfe.
Ich wusste garnicht, das man die Einsicht erst beantragen muss.
Gruß
Selbstbetroffen mit einigen Baustellen
Selbstbetroffen mit einigen Baustellen
Re: Frage zur Akteneinsicht in Werkstatt und Heim
Halo Katrin,
Sowohl nach § 25 Abs. 5 SGB X (der hier wohl nicht direkt anwendbar wäre, weil es sich bei dem Heim wohl nicht um eine Behörde handelt) als auch letztlich aus allen gerichtlichen Akteneinsichtsrechten ergibt sich durchaus, dass man das Recht auf Kopien hat, allerdings gegen Kostenerstattung.
Auch aus § 630g BGB ergibt sich für Patientenakten ein Anspruch auf eine elektronische Kopie der Unterlagen gegen Kostenerstattung.
Im Übrigen gibt es noch das "Spielfeld" des Art. 15 DS-GVO (Datenschutz), danach bestehen recht weitreichende Auskunftsrechte, übrigens auch per Kopien.
Gruß
Jörg
woraus ergibt sich das?
Sowohl nach § 25 Abs. 5 SGB X (der hier wohl nicht direkt anwendbar wäre, weil es sich bei dem Heim wohl nicht um eine Behörde handelt) als auch letztlich aus allen gerichtlichen Akteneinsichtsrechten ergibt sich durchaus, dass man das Recht auf Kopien hat, allerdings gegen Kostenerstattung.
Auch aus § 630g BGB ergibt sich für Patientenakten ein Anspruch auf eine elektronische Kopie der Unterlagen gegen Kostenerstattung.
Im Übrigen gibt es noch das "Spielfeld" des Art. 15 DS-GVO (Datenschutz), danach bestehen recht weitreichende Auskunftsrechte, übrigens auch per Kopien.
Gruß
Jörg
K., *2013, Extremfrühchen (27. +3 SSW), ICP, GdB 100 G aG H B, PS II+/ PG 4
J., *2016, aktuell keine Besonderheiten
Unsere Vorstellung
J., *2016, aktuell keine Besonderheiten
Unsere Vorstellung
Re: Frage zur Akteneinsicht in Werkstatt und Heim
Hallo Katrin,
man ist doch durch eine gerichtlich bestellte Betreuung nicht automatisch geschäftsunfähig oder entmündigt.
https://www.familienratgeber.de/rechte- ... reuung.php
Warum sollte Senem diesen Antrag auf Akteneinsicht nicht selber stellen können?
Das kann ihr doch keiner verbieten.
LG
Monika
Re: Frage zur Akteneinsicht in Werkstatt und Heim
Hallo Monika,
danke für deine Hilfe.
Es ist mir auch schon aufgefallen das man denkt, nur weil man eine gesetzliche Betreuung hat, ist man zu nichts mehr fähig und komplett entmündigt.
Das ist schade und traurig.
danke für deine Hilfe.
Es ist mir auch schon aufgefallen das man denkt, nur weil man eine gesetzliche Betreuung hat, ist man zu nichts mehr fähig und komplett entmündigt.
Das ist schade und traurig.
Gruß
Selbstbetroffen mit einigen Baustellen
Selbstbetroffen mit einigen Baustellen
Re: Frage zur Akteneinsicht in Werkstatt und Heim
Hallo,
solche Institutionen scheinen sich nicht gerne in die Karten blicken lassen zu wollen.
Ich war vor ca. 20 Jahren eine Zeit lang im Ambulant betreuten Wohnen, mußte aber feststellen, daß ABW für mich keine geeignete Hilfe ist. Speziell eine Mitarbeiterin war völlig übergrifflich, mischte sich in privateste Dinge ein, so daß ich sie irgendwann einfach nicht mehr in die Wohnung gelassen habe.
Es gab etliche Gespräche mit der ABW-Leitung, in der mir "das Blaue vom Himmel" versprochen wurde, gehalten wurde sich an nichts. Ich wollte die Protokolle dieser Gespräche haben, wurde ständig vertröstet. Irgendwann habe ich das ABW gekündigt, wollte meine Akte, erst wurde wieder verzögert, dann hieß es, sie sei aus Datenschutzgründen schon vernichtet worden.
Damals habe ich das hingenommen, heute würde ich anders reagieren.
Grüße
solche Institutionen scheinen sich nicht gerne in die Karten blicken lassen zu wollen.
Ich war vor ca. 20 Jahren eine Zeit lang im Ambulant betreuten Wohnen, mußte aber feststellen, daß ABW für mich keine geeignete Hilfe ist. Speziell eine Mitarbeiterin war völlig übergrifflich, mischte sich in privateste Dinge ein, so daß ich sie irgendwann einfach nicht mehr in die Wohnung gelassen habe.
Es gab etliche Gespräche mit der ABW-Leitung, in der mir "das Blaue vom Himmel" versprochen wurde, gehalten wurde sich an nichts. Ich wollte die Protokolle dieser Gespräche haben, wurde ständig vertröstet. Irgendwann habe ich das ABW gekündigt, wollte meine Akte, erst wurde wieder verzögert, dann hieß es, sie sei aus Datenschutzgründen schon vernichtet worden.
Damals habe ich das hingenommen, heute würde ich anders reagieren.
Grüße
Re: Frage zur Akteneinsicht in Werkstatt und Heim
Hallo Senem,
die Akteneinsicht für Dich als Werkstattangehörige ist hier gleichzusetzen mit einem Arbeitsverhältnis/einer Maßnahme, deine dortige Akte ist somit gleichzusetzen mit einer Personalakte. Die entsprechenden Rechtsvorschriften sind somit gültig. Richtig ist, wie hier bereits genannt, dass du die Einsicht schriftlich beantragen musst, daraufhin wirst du eine entsprechende Antwort mit dem Termin für die Einsicht in Anwesenheit eines Sachbearbeiters genannt bekommen. Eine Begründung für die Akteneinsichtnahme musst du nicht liefern. Du darfst die Kopien fertigen, du musst die Kosten hierfür selbst tragen, auch das wurde dir hier schon gesagt. Widersprechen möchte ich der Annahme, dass es "schlecht" aussieht, eine Akteneinsicht zu wünschen. Wie was beim Arbeitgeber ankommt oder nicht, ist von Dir nicht beeinflussbar und völlig unwichtig. Schwierigkeiten sollten und dürfen dir hieraus nicht entstehen. Es ist dein gutes Recht, Einsicht in Deine Akten zu nehmen. Aus deiner hier genannten Begründung, die ich prima finde, lässt sich ja auch überhaupt nicht ableiten, dass du Böses vermutest und dich vergewissern möchtest - sollte das aber doch so sein, dann solltest Du evtl. Misstände oder für dich unerklärliche Vorgänge in deiner Akte offen ansprechen - nötigenfalls mit der Unterstützung eines Vertrauten.
Alles Gute
Iris
die Akteneinsicht für Dich als Werkstattangehörige ist hier gleichzusetzen mit einem Arbeitsverhältnis/einer Maßnahme, deine dortige Akte ist somit gleichzusetzen mit einer Personalakte. Die entsprechenden Rechtsvorschriften sind somit gültig. Richtig ist, wie hier bereits genannt, dass du die Einsicht schriftlich beantragen musst, daraufhin wirst du eine entsprechende Antwort mit dem Termin für die Einsicht in Anwesenheit eines Sachbearbeiters genannt bekommen. Eine Begründung für die Akteneinsichtnahme musst du nicht liefern. Du darfst die Kopien fertigen, du musst die Kosten hierfür selbst tragen, auch das wurde dir hier schon gesagt. Widersprechen möchte ich der Annahme, dass es "schlecht" aussieht, eine Akteneinsicht zu wünschen. Wie was beim Arbeitgeber ankommt oder nicht, ist von Dir nicht beeinflussbar und völlig unwichtig. Schwierigkeiten sollten und dürfen dir hieraus nicht entstehen. Es ist dein gutes Recht, Einsicht in Deine Akten zu nehmen. Aus deiner hier genannten Begründung, die ich prima finde, lässt sich ja auch überhaupt nicht ableiten, dass du Böses vermutest und dich vergewissern möchtest - sollte das aber doch so sein, dann solltest Du evtl. Misstände oder für dich unerklärliche Vorgänge in deiner Akte offen ansprechen - nötigenfalls mit der Unterstützung eines Vertrauten.
Alles Gute
Iris
Sohn mit ideophat. generalisierter GM-Epi