Hallo zusammen,
ich kann nur von uns sprechen, alles was wir anbieten könnten, haben wir selbst gekauft. Alles was mit der Krankenkasse zu tun hatte, haben wir zurück geben müssen.
Nun sitzen wir auf Tonnen von Nahrung und Spritzen etc. Der Hersteller darf es nicht zurück geben und wir wissen nicht was wir damit anfangen sollen, so "rennt" die Zeit weg und irgendwann läuft es ab. Wäre schade drum. Ja, natürlich wird sowas von der Krankenkasse gezahlt, ABER man zahlt ja auch selber in die Krankenkasse ein. Es ist ja nicht so als wenn man geschenktes verkauft. so sehe ich das jedenfalls. Und als Lena noch nicht so gut "eingestellt" war haben wir kleine Mengen gesucht, damit wir testen konnten ob sie Nahrung verträgt oder ob sie auch die weider ständig erbricht.
Ich fände es, als kompromiss, vielleicht gut wenn man die Anzeigen freischalten muss und im Zweifel nochmal Rücksprache mit den "Anzeigeschaltern" hält um zu schauen ob das so in Ordnung ist. Ist zwar etwas mehrarbeit, hält aber die ab die nur "mal eben schnell" Geld machen wollen etwas ab, weil ja eh nicht freigeschaltet wird und die, die ehrlich etwas abzugeben haben, haben bessere Chancen. Wenn man nach Hilfsmitteln schaut, dann doch eher hier als auf allgemeinen Kleinanzeigenseiten, oder?
Verkaufsanzeigen
Moderator: Moderatorengruppe
Re: Verkaufsanzeigen
Viele Grüße Wiebke mit den 6 Chaoskindern 
J *10/98 , J 08/02, M *05/09, 2xM *07/17 & J *06/19

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Re: Verkaufsanzeigen
Moin,
Gruß
Jörg
sorry, aber es wird hier aus juristischen Gründen keinen Kompromiss geben (können). Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz legt zu hohe Hürden an, die wir - bzw. die Betreiber dieses Forums - nicht erfüllen können und wollen. Wer diese Anforderungen erfüllen möchte, darf gerne eine entsprechende Plattform eröffnen - wir können und wollen es nicht, daher wird es keine Verkaufsanzeigen auf REHAkids geben. Das ist (leider) unabhängig davon, ob das sinnvoll wäre oder nicht - juristische Gründe hindern uns!Maggan22 hat geschrieben: ↑15.07.2023, 10:08 Ich fände es, als kompromiss, vielleicht gut wenn man die Anzeigen freischalten muss und im Zweifel nochmal Rücksprache mit den "Anzeigeschaltern" hält um zu schauen ob das so in Ordnung ist. Ist zwar etwas mehrarbeit, hält aber die ab die nur "mal eben schnell" Geld machen wollen etwas ab, weil ja eh nicht freigeschaltet wird und die, die ehrlich etwas abzugeben haben, haben bessere Chancen.
Gruß
Jörg
K., *2013, Extremfrühchen (27. +3 SSW), ICP, GdB 100 G aG H B, PS II+/ PG 4
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Re: Verkaufsanzeigen
Moin,
als kleine Ergänzung - der "Kompromiss" sieht so aus, dass ihr eine Anzeige auf kleinanzeigen.de oder auf einem anderen Marktplatz aufgebt, und dann hier eine Verlinkung zu dem dortigen Angebot machen könnt. Der Verkauf läuft dann über die separate Plattform, hier findet nur eine Verlinkung zu dem eigentlichen Verkaufsangebot statt.
Das funktioniert übrigens recht gut, ich habe auf die Art und Weise auf ebay-kleinanzeigen.de bzw. kleinanzeigen.de bereits mehrfach Dinge verkauft, auf die die Käuferseite von hier aus aufmerksam wurde.
Gruß
Jörg
als kleine Ergänzung - der "Kompromiss" sieht so aus, dass ihr eine Anzeige auf kleinanzeigen.de oder auf einem anderen Marktplatz aufgebt, und dann hier eine Verlinkung zu dem dortigen Angebot machen könnt. Der Verkauf läuft dann über die separate Plattform, hier findet nur eine Verlinkung zu dem eigentlichen Verkaufsangebot statt.
Das funktioniert übrigens recht gut, ich habe auf die Art und Weise auf ebay-kleinanzeigen.de bzw. kleinanzeigen.de bereits mehrfach Dinge verkauft, auf die die Käuferseite von hier aus aufmerksam wurde.
Gruß
Jörg
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Re: Verkaufsanzeigen
Hallo zusammen,
ich stimme Jörg absolut zu.
Wer nachlesen möchte, was ein Plattformenbetreiber alles veranlassen und melden muss, und dass, wenn er das nicht tut, er eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit Geldbuße bis zu 50.000€ belegt ist, hier ist das Gesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/PStTG.pdf
Viele Grüße
Anja
ich stimme Jörg absolut zu.
Wer nachlesen möchte, was ein Plattformenbetreiber alles veranlassen und melden muss, und dass, wenn er das nicht tut, er eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit Geldbuße bis zu 50.000€ belegt ist, hier ist das Gesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/PStTG.pdf
Viele Grüße
Anja
Tristan: 10/2014, HIE, Aphagie (Button), Hiatushernie, Cardiainsuff., GÖR, Fundoplicatio, ICP, Laryngomalazie, Sehbehind., global entwicklungsverz. - Mamas und Papas Sonnenscheinchen