Hallo!
Unser Sohn (5) hat eine koerperliche Behinderung und bei der Schuleingangsuntersuchung wurde ein Bedarf an koerperlich-motorischer Foerderung festgestellt. Seien kognitiven Faehigkeiten sind nicht beeintraechtigt. Er kann/soll daher auf eine Regelschule gehen.
Da die Einzugsschule nicht geeignet ist (kein Aufzug, Sportfokus mit zusaetzlichen Sportstunden, weit von Wohnung entfernt), haben wir als unsere 1. Wahl eine naeher gelegene Schule mit Erfahrung mit Integrationskindern und Aufzug ausgewaehlt. Allerdings ist diese Schule sehr beliebt und es gibt immer mehr Bewerber als Plaetze.
Daher die simple Frage, welche Moeglichkeiten wir haben, unserem Sohn einen Platz auf dieser Schule zu sichern und an wen wir uns wenden muessen (Schulamt?, Schulleitung?, SPZ?)
Besten Dank!
Finn
Elternrecht bei Schulwahl Berlin
Moderator: Moderatorengruppe
Ich habe keine Ahnung, wie die Vergabe in Berlin läuft, aber wenn ihr das nicht schon getan habe, würde ich schriftlich begründen, warum euer Sohn an der wohnortnahen Schule nicht gut aufgehoben ist, welchen konkreten Beeinträchtigungen vorliegen etc..
Gegebenenfalls im Widerspruchsverfahren einen Anwalt nehmen, der sich im SChulrecht auskennt und sich entsprechend hinsichtlich der Chancen (und Kosten) beraten lassen. Evtl. noch mal den Schularzt ansprechen - ob der eine entsprechende Empfehlung abgeben kann.
Da uns das Problem erst später betrifft, kann ich Dir nichts aus eigener Erfahrung dazu sagen.
LG Beate
Gegebenenfalls im Widerspruchsverfahren einen Anwalt nehmen, der sich im SChulrecht auskennt und sich entsprechend hinsichtlich der Chancen (und Kosten) beraten lassen. Evtl. noch mal den Schularzt ansprechen - ob der eine entsprechende Empfehlung abgeben kann.
Da uns das Problem erst später betrifft, kann ich Dir nichts aus eigener Erfahrung dazu sagen.
LG Beate
Bo (09), ehemaliges Früchten 27+0, Cerebralparese mit Zwillingsbruder und zwei weiteren Brüdern (06 und 00)
Hallo,
die Rechtslage steht im Schulgesetz.
http://gesetze.berlin.de/default.aspx?v ... G.P55a.htm
LG Iris
die Rechtslage steht im Schulgesetz.
http://gesetze.berlin.de/default.aspx?v ... G.P55a.htm
LG Iris
Iris mit Johannes (Herbst 2003), Asperger Syndrom, und Konstantin (Frühling 2006), HFA
Vorstellung
Vorstellung
Hallo Finn,
du kannst davon ausgehen, dass in Berlin alles nach den Buchstaben des Gesetzes gemacht wird - vergiss' Absprachen oder Vorsprachen in einzelnen Schulen. In Berlin ziehen die Eltern mit dem Anwalt vor Gericht, wenn es um die Zuweisung von Schulen geht, da geht keine Schulleiterin mehr das Risiko ein, einen Platz nach eigenem Ermessen zu vergeben. Mussten wir am eigenen Leib erfahren...
Bedauernde Grüße
Marianne
du kannst davon ausgehen, dass in Berlin alles nach den Buchstaben des Gesetzes gemacht wird - vergiss' Absprachen oder Vorsprachen in einzelnen Schulen. In Berlin ziehen die Eltern mit dem Anwalt vor Gericht, wenn es um die Zuweisung von Schulen geht, da geht keine Schulleiterin mehr das Risiko ein, einen Platz nach eigenem Ermessen zu vergeben. Mussten wir am eigenen Leib erfahren...
Bedauernde Grüße
Marianne
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