Hallo,
unser Sohn soll ab September 2021 auf die Förderschule für geistige Entwicklung gehen. Entsprechendes ist über das Land Niedersachsen veranlasst.
Heute habe ich mit dem zuständigen Sozialamt wegen eines/einer Schulbegleiters-/begleiterin telefoniert. Die Dame sagte mir, dass wir gar nicht auf das Gutachten warten müssen GE um unseren Sohn zur Förderschule schicken zu können. Die Eltern können das selbst entscheiden. Nur für die Tagesbildungsstätten bräuchte man Gutachten und die Bewilligung GE. Auf die Frage, wo steht das gesetzlich, kam ich sollte Google fragen. Sie würde aber Ihre Kollegen noch fragen.
Weiß hier jemand das zufällig ob das stimmt? Für das Land Niedersachsen und wo ich das finde. Wir möchten nämlich wirklich keine Regelschule für unseren Sohn.
Vielen Dank vorab schon mal für die Hilfe und Infos.
Grüße Julia
p.s über Google habe ich noch nicht das richtige gefunden
Förderschule geistige Entwicklung ohne Gutachten möglich?
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Förderschule geistige Entwicklung ohne Gutachten möglich?
Julia (45) plus Ehemann (55) mit Sohn (5) Entwicklungsverzögert, geist. Retardierung, 20p13 Mikrodeletion (unklarer klinischer Relevanz)
Re: Förderschule geistige Entwicklung ohne Gutachten möglich?
Hallo,
ich kann dir nicht wirklich helfen. Allerdings wurde mir damals für Hessen das gleiche gesagt. Sofern sich alle einig sind, braucht es kein Gutachten für den Förderschulbesuch.
Da vor der Einschulung nur die Meinung der Eltern relevant ist, entscheiden hier wirklich nur die Eltern. Erst nach der Einschulung wird es komplizierter.
LG
Katrin
ich kann dir nicht wirklich helfen. Allerdings wurde mir damals für Hessen das gleiche gesagt. Sofern sich alle einig sind, braucht es kein Gutachten für den Förderschulbesuch.
Da vor der Einschulung nur die Meinung der Eltern relevant ist, entscheiden hier wirklich nur die Eltern. Erst nach der Einschulung wird es komplizierter.
LG
Katrin
Katrin (Epilepsie)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachentwicklungsstörung, Ptosis, Hypotonie, AVWS, LRS, Vd. Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühk. Autismus, Epilepsie, Esstörung, Trigonoceph., Hypertonie, Opticushypoplasie, Amblyopie, Mikrodeletion 3p26.3, Vd. Valproatembryopathie, Z.n. Schädelbasisfraktur)
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Re: Förderschule geistige Entwicklung ohne Gutachten möglich?
kati543 hat geschrieben: ↑19.02.2021, 14:30Hallo,
ich kann dir nicht wirklich helfen. Allerdings wurde mir damals für Hessen das gleiche gesagt. Sofern sich alle einig sind, braucht es kein Gutachten für den Förderschulbesuch.
Da vor der Einschulung nur die Meinung der Eltern relevant ist, entscheiden hier wirklich nur die Eltern. Erst nach der Einschulung wird es komplizierter.
LG
Katrin
Hallo, warum nach der Einschulung komplizierter? Weil vielleicht ein Kind nicht in die Förderschule gehört? Mir wurde noch gesagt, wir sollen auch gerne erst die Regelschule ausprobieren und dann wenn es nicht geht einfach wechseln. Finde ich persönlich für unseren Sohn schlecht und demotivierend.
Grüße
Julia
Julia (45) plus Ehemann (55) mit Sohn (5) Entwicklungsverzögert, geist. Retardierung, 20p13 Mikrodeletion (unklarer klinischer Relevanz)
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Re: Förderschule geistige Entwicklung ohne Gutachten möglich?
Hallo!
Du kannst Dein Kind selbst an einer Förderschule anmelden.
Damit musst Du nicht warten, bis das Gutachten da ist, sondern genauso wie bei anderen Schulen kannst Du einfach bei der Schule anrufen und sagen, dass Du dort die Aufnahme wünscht.
Gruß
KIrsten
Du kannst Dein Kind selbst an einer Förderschule anmelden.
Damit musst Du nicht warten, bis das Gutachten da ist, sondern genauso wie bei anderen Schulen kannst Du einfach bei der Schule anrufen und sagen, dass Du dort die Aufnahme wünscht.
Gruß
KIrsten
Re: Förderschule geistige Entwicklung ohne Gutachten möglich?
Hallo Julia,JuliaPetra hat geschrieben: ↑19.02.2021, 14:51kati543 hat geschrieben: ↑19.02.2021, 14:30Hallo,
ich kann dir nicht wirklich helfen. Allerdings wurde mir damals für Hessen das gleiche gesagt. Sofern sich alle einig sind, braucht es kein Gutachten für den Förderschulbesuch.
Da vor der Einschulung nur die Meinung der Eltern relevant ist, entscheiden hier wirklich nur die Eltern. Erst nach der Einschulung wird es komplizierter.
LG
Katrin
Hallo, warum nach der Einschulung komplizierter? Weil vielleicht ein Kind nicht in die Förderschule gehört? Mir wurde noch gesagt, wir sollen auch gerne erst die Regelschule ausprobieren und dann wenn es nicht geht einfach wechseln. Finde ich persönlich für unseren Sohn schlecht und demotivierend.
Grüße
Julia
nach der Einschulung ist es komplizierter, weil dann die Elternmeinung nicht mehr allein ausschlaggebend ist. Vielmehr ist es nach der Einschulung so, dass die Eltern nur eine Stimme haben. Viele andere Personen haben aber auch jeweils eine Stimme...und alle kommen aus dem Bereich der Schule. Die Elternmeinung kann also von der Schule leicht überboten werden. Sie ist schlichtweg „egal“.
Vor der Einschulung entscheiden die Eltern. Nach der Einschulung werden sie bestenfalls gehört und müssen mit guten Argumenten aufwarten können. Das Gutachten ist nach der Einschulung verpflichtend. Man kann nicht wechseln ohne Gutachten.
Wie gesagt, leicht ist es nur bis zum Tag der Einschulung. Das ist eine Tatsache. Danach hast du viele Rechte in dem großen Umfang einfach nicht mehr.
Wohin ein Kind gehört hat damit nichts zu tun. Das musst du beurteilen. Ich kenne dein Kind nicht. Ich finde sowohl die Inklusion, als auch die Förderschule hat ihre Berechtigung. Meine Kinder waren (fast) immer in der Inklusion und ich habe es nie bereut. Mein Jüngster hat es jetzt in der 7. Klasse geschafft vom Förderbedarf Geistige Entwicklung auf Lernen zu wechseln...und er bleibt einfach weiter in seiner Schule, in seiner Klasse. In Inklusion ist das eben möglich. Die Förderschule GE hier ist leider weniger optimal für Kinder. Wäre die KME-Schule des Nachbarkreises für uns möglich gewesen, ich hätte ihn dorthin gegeben - genug Körperbehinderungen hat er ja.
LG
Katrin
Katrin (Epilepsie)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachentwicklungsstörung, Ptosis, Hypotonie, AVWS, LRS, Vd. Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühk. Autismus, Epilepsie, Esstörung, Trigonoceph., Hypertonie, Opticushypoplasie, Amblyopie, Mikrodeletion 3p26.3, Vd. Valproatembryopathie, Z.n. Schädelbasisfraktur)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachentwicklungsstörung, Ptosis, Hypotonie, AVWS, LRS, Vd. Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühk. Autismus, Epilepsie, Esstörung, Trigonoceph., Hypertonie, Opticushypoplasie, Amblyopie, Mikrodeletion 3p26.3, Vd. Valproatembryopathie, Z.n. Schädelbasisfraktur)
Re: Förderschule geistige Entwicklung ohne Gutachten möglich?
Hallo Katrin,
aber das ist ja je nach Bundesland verschieden. Bei uns in RLP konnte ich Joshua z.B. an der Förderschule anmelden, aber erst nachdem das Gutachten erstellt und zum Schulamt geschickt wurde, kam gerade heute die schriftliche Bewilligung, dass Joshua diese Schule wirklich besuchen darf.
Hier zählt die alleinige Anmeldung von den Eltern nix.
Gruß, Inga
aber das ist ja je nach Bundesland verschieden. Bei uns in RLP konnte ich Joshua z.B. an der Förderschule anmelden, aber erst nachdem das Gutachten erstellt und zum Schulamt geschickt wurde, kam gerade heute die schriftliche Bewilligung, dass Joshua diese Schule wirklich besuchen darf.
Hier zählt die alleinige Anmeldung von den Eltern nix.
Gruß, Inga
Josephine 05 Albinismus
Emma 07
Nico 09 ADHS,...
Joshua 14 Epi, Hemi, Blind
Joleen 16 Schinzel-Giedion-Syndrom
Betreuer von Danielo 96 (FAS), Steven 98 (gB) & Michelle 02 (Apert-Syndrom)
Unsere Vorstellung: http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic2393.html
Emma 07
Nico 09 ADHS,...
Joshua 14 Epi, Hemi, Blind
Joleen 16 Schinzel-Giedion-Syndrom
Betreuer von Danielo 96 (FAS), Steven 98 (gB) & Michelle 02 (Apert-Syndrom)
Unsere Vorstellung: http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic2393.html
Re: Förderschule geistige Entwicklung ohne Gutachten möglich?
in nrw muss erst das sogenannte AOSF Verfahren laufen, das von der zuständigen Grundschule eingeleitet wird
Henry 25.06.13 Goldberg-Sphrintzen-Megakolon-Syndrom
PEG, spastische Zerebralparese, Katarakt bds, Glaukom
Zwillingsbruder Tom gesund
Schwester Lena 24.10.14 gesund
PEG, spastische Zerebralparese, Katarakt bds, Glaukom
Zwillingsbruder Tom gesund
Schwester Lena 24.10.14 gesund
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Re: Förderschule geistige Entwicklung ohne Gutachten möglich?
In Berlin wäre es nicht möglich. Vor der Aufnahme eines Kinder muss der FS GE festgestellt sein. Die Eltern dürfen dann über den Förderort entscheiden. Auf während der Schullaufbahn wird überprüft, ob für die Kinder weiterhin der FS GE besteht. Wird der FS bspw. durch die Entwicklung des Kindes in L geändert, kann der Schulplatz nicht mehr an der Schule für den FS Geistige Entwicklung genutzt werden. Die Schulräte fordern die Schulen zur Prüfung auf, bzw. mittlerweile wird dies von einem Beratungszentrum übernommen. Ich könnte mir evtl. vorstellen, dass durch eure eingereichten Unterlagen ein FS GE recht eindeutig möglich wäre.
Für Niedersachsen weiß ich es leider nicht.
Für Niedersachsen weiß ich es leider nicht.
Re: Förderschule geistige Entwicklung ohne Gutachten möglich?
In Sachsen ist der Besuch jedweder Art von Förderschule - auch zur Einschulung - ebenfalls nur mit einem Gutachten über den geplanten/beabsichtigten Förderschwerpunkt mgl.Sarah-Christine hat geschrieben: ↑19.02.2021, 21:26In Berlin wäre es nicht möglich. Vor der Aufnahme eines Kinder muss der FS GE festgestellt sein. Die Eltern dürfen dann über den Förderort entscheiden. Auf während der Schullaufbahn wird überprüft, ob für die Kinder weiterhin der FS GE besteht. Wird der FS bspw. durch die Entwicklung des Kindes in L geändert, kann der Schulplatz nicht mehr an der Schule für den FS Geistige Entwicklung genutzt werden. Die Schulräte fordern die Schulen zur Prüfung auf, bzw. mittlerweile wird dies von einem Beratungszentrum übernommen. Ich könnte mir evtl. vorstellen, dass durch eure eingereichten Unterlagen ein FS GE recht eindeutig möglich wäre.
Für Niedersachsen weiß ich es leider nicht.
Frei können die Eltern dann nur über die Schule entscheiden > wenn mehrere in erreichbarer Nähe liegen.
>> also wie in Berlin
Mama 12/77
mit Tochter 11/06 FG 30+6 (nach HELLP-Syndrom) Kombinierte umschriebene Entwicklungsstörung mit noch leichter Sprachentwicklungsstörung, Hämochromatose (homozygot C282T im HFE-Gen)
und Sohn 08/09 FG 34+1 ADHS und kombinierte umschriebene Entwicklungsstörung mit starker Betonung der aktiven Sprache
mit Tochter 11/06 FG 30+6 (nach HELLP-Syndrom) Kombinierte umschriebene Entwicklungsstörung mit noch leichter Sprachentwicklungsstörung, Hämochromatose (homozygot C282T im HFE-Gen)
und Sohn 08/09 FG 34+1 ADHS und kombinierte umschriebene Entwicklungsstörung mit starker Betonung der aktiven Sprache
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Re: Förderschule geistige Entwicklung ohne Gutachten möglich?
Hallo Katrin, danke für die Info.kati543 hat geschrieben: ↑19.02.2021, 15:52Hallo Julia,JuliaPetra hat geschrieben: ↑19.02.2021, 14:51kati543 hat geschrieben: ↑19.02.2021, 14:30Hallo,
ich kann dir nicht wirklich helfen. Allerdings wurde mir damals für Hessen das gleiche gesagt. Sofern sich alle einig sind, braucht es kein Gutachten für den Förderschulbesuch.
Da vor der Einschulung nur die Meinung der Eltern relevant ist, entscheiden hier wirklich nur die Eltern. Erst nach der Einschulung wird es komplizierter.
LG
Katrin
Hallo, warum nach der Einschulung komplizierter? Weil vielleicht ein Kind nicht in die Förderschule gehört? Mir wurde noch gesagt, wir sollen auch gerne erst die Regelschule ausprobieren und dann wenn es nicht geht einfach wechseln. Finde ich persönlich für unseren Sohn schlecht und demotivierend.
Grüße
Julia
nach der Einschulung ist es komplizierter, weil dann die Elternmeinung nicht mehr allein ausschlaggebend ist. Vielmehr ist es nach der Einschulung so, dass die Eltern nur eine Stimme haben. Viele andere Personen haben aber auch jeweils eine Stimme...und alle kommen aus dem Bereich der Schule. Die Elternmeinung kann also von der Schule leicht überboten werden. Sie ist schlichtweg „egal“.
Vor der Einschulung entscheiden die Eltern. Nach der Einschulung werden sie bestenfalls gehört und müssen mit guten Argumenten aufwarten können. Das Gutachten ist nach der Einschulung verpflichtend. Man kann nicht wechseln ohne Gutachten.
Wie gesagt, leicht ist es nur bis zum Tag der Einschulung. Das ist eine Tatsache. Danach hast du viele Rechte in dem großen Umfang einfach nicht mehr.
Wohin ein Kind gehört hat damit nichts zu tun. Das musst du beurteilen. Ich kenne dein Kind nicht. Ich finde sowohl die Inklusion, als auch die Förderschule hat ihre Berechtigung. Meine Kinder waren (fast) immer in der Inklusion und ich habe es nie bereut. Mein Jüngster hat es jetzt in der 7. Klasse geschafft vom Förderbedarf Geistige Entwicklung auf Lernen zu wechseln...und er bleibt einfach weiter in seiner Schule, in seiner Klasse. In Inklusion ist das eben möglich. Die Förderschule GE hier ist leider weniger optimal für Kinder. Wäre die KME-Schule des Nachbarkreises für uns möglich gewesen, ich hätte ihn dorthin gegeben - genug Körperbehinderungen hat er ja.
LG
Katrin
Bei meinem Sohn ist es so, dass er zwar jetzt mit dem Reden anfängt, aber man ihn sehr schlecht versteht. Er würde nie in einem Unterricht was sagen. Auf Fragen oder Ansprache reagiert er bei fremden auch nicht. In einer normalen Regelschule ist er fehl am Platz. Egal, ob Inklusion. Unsere Grundschule hat schon gesagt, dass sie Inklusion gar nicht so umsetzen können. Zudem würden ihn die Klassengrößen usw. überfordern. Momentan im Kindergarten sind in seiner Gruppe 18 Kinder mit 4 Erzieherinnen und Praktikant. 5 Erwachsene. In der Schule wäre das unmöglich. Wir gucken uns am Montag eine Förderschule an. Ich bin gespannt. Uns ist es lieber er geht erst auf eine Förderschule und wenn im Falle des Falles später auf eine normale Schule- falls das möglich sein sollte.
Grüße
Julia
Julia (45) plus Ehemann (55) mit Sohn (5) Entwicklungsverzögert, geist. Retardierung, 20p13 Mikrodeletion (unklarer klinischer Relevanz)