Hallo in die Runde!
Meine Tochter muss einen Lebenslauf für die Berufsbildende Schule schreiben. Zur Zeit besucht sie die Förderschule Lernen.
Gehört der Behinderungsgrad und welche Behinderung, also ihre Sehbehinderung und die kaum sehbare Hemiparese mit in den Lebenslauf?
Liebe Grüße
Marion
Im Lebenslauf Behinderung erwähnen?
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Im Lebenslauf Behinderung erwähnen?
Viele Grüße
Marion
Marion(*60),Katharina(*99)Schiencephalie, Nystagmus
Marion
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Hallo,
also soweit ich meinen Politiklehrer verstanden habe, gehört nur die Schule in den Lebenslauf, aber nicht die Behinderung. Die Behinderung soll man in einem Absatz ins Anschreiben schreiben.
Viel Glück! Daumen sind fest gedrückt - bin auch noch auf Praktikasuche
Liebe Grüße
also soweit ich meinen Politiklehrer verstanden habe, gehört nur die Schule in den Lebenslauf, aber nicht die Behinderung. Die Behinderung soll man in einem Absatz ins Anschreiben schreiben.
Viel Glück! Daumen sind fest gedrückt - bin auch noch auf Praktikasuche

Liebe Grüße
Valeria
Tetraspastik beinbetont, aber Fußgängerin mit Orthese.
Linkes Auge: blind (Linsenentfernung nach Glaukom, Netzhautablösung, wächst nicht mehr), rechtes Auge: 3% Sehrest verbleibend (Linsentrübung, Tunnelblick, kurzsichtig, Nystagmus, vernarbte Hornhaut, 13 Dioptrien ect.), gesetzl. blind.
SBA 100% mit BL, G, H, B, RF unbefristet
Tetraspastik beinbetont, aber Fußgängerin mit Orthese.
Linkes Auge: blind (Linsenentfernung nach Glaukom, Netzhautablösung, wächst nicht mehr), rechtes Auge: 3% Sehrest verbleibend (Linsentrübung, Tunnelblick, kurzsichtig, Nystagmus, vernarbte Hornhaut, 13 Dioptrien ect.), gesetzl. blind.
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- Sigrid Zas
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Hi,
ich würde das nicht reinschreiben. Wenn Sie Nachteilsausgleiche braucht, müsst ihr das der Schule ja eh mitteilen, dass würde ich aber gesondert machen. Wenn ihr keine braucht, dann müssen die das doch auch nicht wissen.
Tschau Sigrid
ich würde das nicht reinschreiben. Wenn Sie Nachteilsausgleiche braucht, müsst ihr das der Schule ja eh mitteilen, dass würde ich aber gesondert machen. Wenn ihr keine braucht, dann müssen die das doch auch nicht wissen.
Tschau Sigrid
Sigrid mit Tochter L *2005 geistig behindert, nach umfangreicher Diagnostik immer noch ohne Diagnose
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Danke für Eure Antworten.
Es geht nur um den Lebenslauf für die Anmeldung der BBS. Ist ja auch noch offen ob sie dort hinkommt. Kann auch sein das sie zur Lebenshilfe geht, da wird sie vom Arbeitsamt noch getestet.
Sie hat 80%, GBH, einen Nachteilausgleich hat sie.
Ich dachte das es für die Berufsschule schon mal wichtig ist.
LG Marion
Es geht nur um den Lebenslauf für die Anmeldung der BBS. Ist ja auch noch offen ob sie dort hinkommt. Kann auch sein das sie zur Lebenshilfe geht, da wird sie vom Arbeitsamt noch getestet.
Sie hat 80%, GBH, einen Nachteilausgleich hat sie.
Ich dachte das es für die Berufsschule schon mal wichtig ist.
LG Marion
Viele Grüße
Marion
Marion(*60),Katharina(*99)Schiencephalie, Nystagmus
Marion
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Hallo Marion,
also in den Lebenslauf gehört das gar nicht mit rein.
Ich erwähne das bei Bewerbungen immer im Anschreiben.
Das würde ich immer so machen, egal was für eine Bewerbung.
also in den Lebenslauf gehört das gar nicht mit rein.
Ich erwähne das bei Bewerbungen immer im Anschreiben.
Das würde ich immer so machen, egal was für eine Bewerbung.
LG Jaqueline
Spastische Tetraparese, Kyphose
Mann: Epilepsie (VNS seit 2008)
Zwei Töchter *01/2015 und *01/2020
Für immer im Herzen.
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- REHAkids Urgestein
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Ich sehe das wie Jacqueline. Wenn ich es überhaupt schon in der Bewerbung erwähnen würde. Aber iich glaube bei GDB über 50 muss man es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz angeben. Wie es hier mit schule aussieht keine Ahnung. Aber in den Lebenslauf auf keinen Fall.
LG
Juler
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Selbstbetroffen
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Hallo,
.
Ich würde es dann erwähnen, wenn es berücksichtigt werden muss. Bei mir als Rollstuhlfahrerin macht verschweigen wenig Sinn, da man es eh sieht und es mir nichts bringt, wenn ich zwar eingeladen werde, da aber vor Ort nicht rein komme, wegen Treppen usw. Das muss der zukünftige Arbeitgeber also schon vorher wissen. Es ist ärgerlich, wenn man wieder umkehren muss und den Weg umsonst gemacht hat, wobei mir das auch schon passiert ist - trotz Erwähnung...Wenn ich es überhaupt schon in der Bewerbung erwähnen würde

LG Jaqueline
Spastische Tetraparese, Kyphose
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Es ist egal, wie hoch der GdB ist.
Ich kann, muß ihn aber nicht meinem AG mitteilen.
http://www.talentplus.de/arbeitnehmer-b ... tdb=normal
Ansonsten sehe ich es wie Jaqueline.
Anne
Ich kann, muß ihn aber nicht meinem AG mitteilen.
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Ansonsten sehe ich es wie Jaqueline.
Anne
Benedict 06/99, Osteopathia striata, Z. n. Analatresie,neurogene Blasenentleerungsstörung, tracheotomiert, re. blind., Syndakt. beider Hände, Fibulaapplasie beidseits, Makrocephalie, Gaumenspalt, Skoliose, Kleinwuchs, Epilepsie u. e. mehr
Tochter A. 01/96, in der Grundschulzeit Absencen
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