Verfasst am: 23.12.2018, 15:16 Titel: Kaufdatum Auto - rechtliche Frage
Hallo,
ich benötige mal das Schwarmwissen des Forums.
Ich sitze gerade am Ausfüllen für die Musterfeststellungsklage gegen VW.
Dort muß man das Kaufdatum des Autos angeben. Nur was ist das?
Ich habe mehrere Daten die in Frage kommen:
Verbindliche Volkswagenbestellung: 10.8.13
Auftragsbestätigung: 15.8.13
Rechnung: 19.9.13
Zulassungsdatum: 25.9.13
Übernommen haben wir das Auto nochmals ein paar Tage später.
Was ist jetzt davon das Kaufdatum?
Ich hoffe jemand weiß das rechtlich sicher.
Vielen Dank
Rita _________________ Rita mit Sohn *Dezember 1995, ohne Diagnose,
cerebrale Koordinations- und Tonusregulationsstörung mit Zehenspitzengang, kognitive und sprachliche Entwicklungsstörung, süßer Bengel
Wann hast du Auto gekauft ?
Also ich würde ab datum kaufbeleg und wann ihr es genau bekommen habt.und reinschreiben wann zugelassen.
Auftragsbestätigung gilt nicht, denn das heisst ja nur Bestellung aber nicht das ihrs gekauft habt.
Hatten Grad selber Probleme wegen Amt. Tina Auto ist es seit Sept. Nicht seit Februar wo zugelassen.
Kuck in Zulassung was da steht .das zählt. _________________ lg Marita
Tina 8.4.94 Frühk.Hirnschädigung mit CP,MC,Spastik,Epelepsie,rechts konvexe Kyphoskoliose,Sehb.(leichte)Störung der Blutg.Coxalgie,Hüftdysplasie Unsere Vorstellung Mein Album
Sascha das seh ich anders.kaufen heisst auch bezahlen egal.ob bar alles oder Kredit. Auftragsbestätigung heisst ja nicht das Auto auch gekauft.mann kann ja warum auch immer vom Vertrag zurücktreten.
Rechnungsdatum oder zulassungsdatum.ist relevant.
Beides würd ich angeben. _________________ lg Marita
Tina 8.4.94 Frühk.Hirnschädigung mit CP,MC,Spastik,Epelepsie,rechts konvexe Kyphoskoliose,Sehb.(leichte)Störung der Blutg.Coxalgie,Hüftdysplasie Unsere Vorstellung Mein Album
Hallo Annika,
für die Musterfeststellungsklage muß man in einem Freitext angeben um was es geht. Es gibt dafür vom ADAC eine Vorlage. Darin steht:
"Ich habe am [Datum] als Verbraucher einen [Marke] [Modell], Fahrgestellnummer (FIN): [WXXZZZXXXXXX], gekauft, in dem ein Motor des Typs EA189 eingebaut ist. ... "
Aber nirgends steht, was ich als Datum eintragen muß.
Viele Grüße
Rita _________________ Rita mit Sohn *Dezember 1995, ohne Diagnose,
cerebrale Koordinations- und Tonusregulationsstörung mit Zehenspitzengang, kognitive und sprachliche Entwicklungsstörung, süßer Bengel
am 15.8.13 (also mit der Auftragsbestätigung durch VW) ist der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen.
Viele Grüße
Mascha
streng juristisch schließe ich mich dieser Sichtweise an!
Ein Kaufvertrag nach § 433 BGB setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner voraus - das Angebot und die Annahme.
Willenserklärung 1 des Käufers ist hier die verbindliche Bestellung vom 10.8.2013, Willenserklärung 2 ist hier die Auftragsbestätigung des VW-Konzerns - damit liegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor und der Kaufvertrag ist abgeschlossen.
Das der Kaufvertrag damit noch nicht abgewickelt/ vollzogen wurde, ist auch klar - das setzt aber § 433 BGB auch nicht voraus, denn danach besteht nach Vertragsschluss die Pflicht zur Zahlung und die Pflicht zur Lieferung.
Um noch weiter juristisch-dogmatisch zu werden ... die deutsche Juristerei trennt zwischen dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft - nämlich dem Kaufvertrag - und dem sachenrechtlichen Erfüllungsgeschäft - hier Eigentumsübertragung an dem Auto.
Der Kaufvertrag ist somit am 15.8.2013 geschlossen worden, die Übereignung des Fahrzeugs hingegen erfolgte wohl erst mit der tatsächlichen Übergabe des Fahrzeugs nach dem 25.9.2013.
Ich gehe allerdings davon aus, dass das genaue Datum irrelevant ist, denn ich nehme an, dass das Datum vor allem für die Frage der Verjährung gebraucht wird ... und da ist es so, dass die Verjährungsfrist am Ende des Jahres zu Laufen beginnt ... faktisch ist es also für die Frage der Verjährung egal, ob der Kaufvertrgag am 1.2. oder am 1.12. gesschlossen wurde - die Verjährung beginnt immer erst am Schluss des Jahres.
Gruß
Jörg _________________ K., *2013, Extremfrühchen (27. +3 SSW), ICP, GdB 100 G aG H B, PS II+/ PG 4
J., *2016, aktuell keine Besonderheiten
Hallo,
das Zulassungsdatum ist es definitiv nicht. Das hat nichts mit dem Kauf zu tun.
Ein Kauf geht nicht zwangsweise mit einer Rechnungszahlung einher - das ist nur beim Barkauf der Fall. Beim Kauf eines PKW gehe ich davon aus, dass hier eine Rechnung irgendwann später oder eher überwiesen wird.
Das Kaufdatum ist der Beleg, den du unterschreiben musstest, damit das Auto produziert wird. Das Angebot sollte also der 10.08. gewesen sein und die Annahme am 15.08. - damit gab es am 15.08. einen endgültigen Kaufvertrag, der von beiden Seiten akzeptiert wurde. Du musst den 15.08. als Datum reinschreiben.
LG
Katrin _________________ Katrin (Epilepsie)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachentwicklungsstörung, Ptosis, Hypotonie, AVWS, LRS, Vd. Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühk. Autismus, Epilepsie, Esstörung, Trigonoceph., Hypertonie, Opticushypoplasie, Amblyopie, Mikrodeletion 3p26.3, Vd. Valproatembryopathie, Z.n. Schädelbasisfraktur)
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