Hallo Michaela,
ich kann dir nicht zweifelsfrei sagen, ob sie im Falle einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung zwingend darüber abgerechnet hätten oder es nur eine Möglichkeit gewesen wäre abzurechnen anstatt die Kostenpauschale aus eigener Tasche zu zahlen.
Deswegen hatte ich dir ja geraten vorher danach zu fragen. Auch die Kosten können je nach Bundesland verschieden sein.
Ich habe jetzt nochmal beim VdK angerufen. Meine Rechtsschutz bliebe unangetastet. Ich könnte mir die 120 € Klagegebühr erstatten lassen, was aber durch den Selbstbehalt keinen Sinn macht.
Ich muss noch mal in mich gehen. Über die Jahre ist VdK teurer, ich könnte mir aber vorstellen, dass sie sich mit GdB-Verfahren besser auskennen als die Fachanwälte vor Ort. Davon gibt es nur zwei und sie sind in der Hauptsache Familienanwälte.
Die Rechtsschutz hätte wiederum den Vorteil, dass sie Gutachten bezahlen. _________________ Asperger Autistin
mit neurodiverser Familie
Ich hab einen reinen Sozialrechtler der nicht um die Ecke ist , das klappt trotzdem super ! Alles per Mail in einem besonderen Program !
Finde ich sehr angenehm !
Man kann natürlich auch hin gehen oder telefonieren für mich ist es aber so viel angenehmer.
Klappt auf alle Fälle super , zu Beginn hatte ich da wirklich Bauchweh ob das so funktionieren kann.
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