ich bin diesem Thread interessiert gefolgt, da unsere KK die anteilige Zahlung von Verhinderungspflege für die Zeit, die meine Tochter zuhause verbringt, verweigert.
In dem Dokument der GKV, das hier verlinkt ist, steht allerdings auch, dass diese Leistung nur gewährt werden kann, wenn die Betreuung in der stationären Einrichtung nicht gewährleistet ist.
Wenn meine Tochter zuhause ist, ist sie zwar abgemeldet, aber theoretisch könnte sie ja dort betreut werden...
Gab es da bei euch nie Probleme? Ich weiß nicht recht, wie ich argumentieren soll, wenn es so da drin steht
LG Bettina _________________ Tochter(05), Cri-du-chat-Syndrom
also bei mir gab es nie Probleme,
alle Leistungen in Anspruch nehmen zu können,
da mein Sohn sehr viel derzeit auch zu Hause ist oder unterwegs in Ferien, die mit der Einrichtung nichts zu tun haben.
Ich habe die KK gefragt und ausnahmsweise musste ich mir hier nichts erkämpfen und die Abrechnungen laufen seit Jahren reibugslos.
Das Pflegegeld selber bekomme ich nur anteilig,
aber die anderen Leistungen kann ich zu 100% ausschöpfen.
Schönen Gruß
Isolde _________________ „Ich habe den lieben Gott in manchen Kneipen besser kennengelernt als in manchem Bibelkreis.“ Rainer Maria Schießler, Pfarrer in München St. Maximilian
Unsere Einrichtung ist 60km vom Wohnort entfernt, die Fahrtkosten und aufgebrachte Zeit (einfache Fahrt an den seltenen stauarmen Tagen knapp 1h) zahlt uns niemand (bzw. eine Heim- und Rückreise pro Monat ), da können wir sie nicht mal eben für 1-2 Stunden abgeben, um alleine einen Termin wahrzunehmen. Zumal wir das zwecks Personalplanung bis Mitte des Vormonats ankündigen müssten.
Verhinderungspflege und zus. Betreuungsleistungen sind ja nicht umsonst stundenweise und flexibel gedacht, von der Idee her. _________________ Viele Grüße,
Ulla mit Tochter: Gendefekt, Epilepsie etc.
ich war einige Zeit nicht online aus gesundheitlichen Gründen, möchte euch aber gern ein update geben:
Wegen dem anteiligen Pflegegeld und der Verhidnerungsflege:
inzwischen haben wir eine Information von einer Rechtsberatung erhalten (kein Anwalt). Dort sagte man uns, wir sollen das mit der Pflege durch uns im "häuslichen Umfeld" auf jeden Fall versuchen, denn es gäbe kein Urteil dazu, WO genau dieses Umfeld sein muss. Dementsprechend wäre dies im Zweifelsfall von einem Gericht zu entscheiden.
Das werden wir nun also offiziell beantragen. Denn bei der Pflegekasse haben wir - trotz eines Einschreibens mit unseren generellen Fragen - noch immer keinen offiziellen Bescheid bekommen!
Wegen der Betreuung- und Entlastungsleistungen:
die Rechnungen für Dennis Freizeitmaßnahmen müssen wohl, wegen stationärer Unterbringung in einem Wohnheim, bei der Eingliederungshilfe beantragt werden. Mal sehen ....
Ich versuche euch auf dem Laufenden zu halten, damit auch andere von unseren Erfahrungen profitieren können, kann aber sein, dass es mit meinen Antworten immer ein wenig dauert, bitte habt dafür Verständnis.
liebe Grüße Inci _________________ (http://www.inci-auth.de - Mama von Dennis, geboren 28.01.1999;
komplexer Herzfehler (Shone-Komplex) mit Lungenhochdruck, Autismus mit Zwangsstörung, Thorakal-lumbal-Skoliose, Epilepsie mit fokalen Anfällen; unser "kleiner" Sonnenschein)
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen