die genaue Formulierung lautet :
Es wird eine Wiederholungsbegutachtung in etwa 12 Monaten empfohlen.
Da noch mehrfach in der Woche Physiotherapie durchgeführt wird und in VN stark motiviert ist wieder ans Gehen zu kommen.
Aber das ist eine Empfehlung und doch keine Befristung ??!!
Also besteht Bestandsschutz ??!!
Eine Begutachtung nicht vor 1.1.2019 und keine Rückstufung ??!!
Jetzt habe ich endlich wieder einen Ansatz, wie ich den Eltern helfen kann.
Hallo Kaja,
war gar nicht so einfach, die Stelle im GE zu finden. Wer denkt auch, dass so was zum 142er steht Hab das aber vorher schon mal bei der Caritas - Stellungnahme gelesen und daher war ich sicher, dass es irgendwo stehen muss.
Hallo Christine,
ja, Empfehlung, keine Befristung. Eine Befristung müsste im Bescheid von der Pflegekasse stehen. Der MDK kann keine Leistungen befristen - keine Befugnis.
Besitzstandsschutz ja, solange mindestens Pflegegrad 1 vorliegt.
Begutachtungen sollen eigentlich erst wieder 2019 durchgeführt werden. Natürlich kann die Pflegekasse immer einen Grund finden, weil ja Ausnahmen zugelassen sind. Man kann dann die PK auf die Gesetzeslage hinweisen, aber mehr auch nicht.
Verweigern der Begutachtung würde ich nicht empfehlen.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
selbst bei einer Begutachting würde es doch bei Pflegegrad 3 bleiben. Es sei denn es läge kein Pflegegrad mehr vor.
Habe ich doch richtig verstanden , oder ???
ja richtig! _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Wie würdest du denn den Willen des Gesetzgebers deuten? Er sagt doch im GE ganz bestimmt: "Durch die Überleitung in einen neuen Pflegegrad sind nach Empfehlungen der Medizinischen Dienste auf Grundlage des alten Begutachtungsverfahrens nach § 33 Absatz 1 Satz 4 bereits ausgesprochene Fristen als überholt zu betrachten." (Erläuterung zu 142)
wenn ich richtig zählen kann, dann lautet der Satz 4 :
"Die Zuordnung zu einem Pflegegrad und die Bewilligung von Leistungen können befristet werden und enden mit Ablauf der Frist."
und diese Befristung ist somit gegenstandslos. Nach den Worten des Gesetzgebers. Wie sonst soll man das verstehen? Die einzige Frist, die in Satz 4 geregelt ist, ist die Befristung. Irrtum eigentlich ausgeschlossen.
hast Du zufällig noch einen Link zu dem Gesetzesentwurf bzw der Gesetzesbegründung zur Hand oder die Drucksachen-Nummer aus dem Bundestag?
Danke und Gruß,
Jörg _________________ K., *2013, Extremfrühchen (27. +3 SSW), ICP, GdB 100 G aG H B, PS II+/ PG 4
J., *2016, aktuell keine Besonderheiten
Dann bin ich mal gespannt, wie es bei uns nächstes Jahr dann läuft ... ob die private Pflegeversicherung bei uns "zickt" oder ob sie unbefristeten Bestandsschutz annehmen. In dem Überleitungsbescheid steht jedenfalls von der Befristung nichts drin, sondern nur, dass wir mit Bestandsschutz übergeleitet wurden.
Gruß,
Jörg _________________ K., *2013, Extremfrühchen (27. +3 SSW), ICP, GdB 100 G aG H B, PS II+/ PG 4
J., *2016, aktuell keine Besonderheiten
wenn in dem Überleitungsschreiben der privaten KK folgendes steht , sind wir doch auf der sicheren Seite -keine Rückstufung und keine Begutachtung vor 1.1.2019 ??!!
Für den Pflegegrad gilt der "Besitzstandsschutz ",das bedeutet,die Zuordnung zu diesem Pflegegrad bleibt auf Dauer erhalten. Davon gibt es Ausnahmen : Wenn der medizinische Dienst im Rahmen einer Begutachtung feststellt , dass ein höherer Pflegegrad oder keine Pflegebedürftigkeit mehr vorliegt.
wenn in dem Überleitungsschreiben der privaten KK folgendes steht , sind wir doch auf der sicheren Seite -keine Rückstufung und keine Begutachtung vor 1.1.2019 ??!!
Hallo Chistine,
und was wird ab dem 1.1.19 ?
Rückstufung gibt es nicht bei Besitzstandsschutz, es sei denn es liegt gar keine Pflegebedürftigkeit mehr vor.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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