und es ist richtig: sehr viel ist dazu facettenreich diskutiert worden. Halte Dich durchaus an die Musterbriefe und Richtungsweisungen von Annette Schmidt. Das ist grundsätzlich der Weg, hängt aber dann wieder von beteiligten Personen ab (von deren Willen und Einsicht).
Deshalb klagen wir mittlerweile.
Aber das muss ja bei Dir nicht so laufen. Lies Dich ein und kämpfe.
Der Klageweg neigt sich dem Ende entgegen. Sieht nicht nach Anerkennung aus.
Ein Stapel Dokumente zum ersten Lebensjahr. Alles nicht anerkennenswert. Die mentale Belastung und der Mehraufwand , ein auffälliges Neugeborenes ohne Diagnose zu haben, spielen keine Rolle. Obwohl der inzwischen festgestellte genetische "Defekt" ja nicht erst später gekommen sein kann, macht das Kind mal eben zum Baby wie alle anderen auch.
Ich bitte alle, die in der ähnlichen Situation waren, um Kontaktaufnahme per PN, wenn die rA gelungen war.
Vielleicht muss ich zum letzten Termin mal wirklich nicht nur den Jungen, sondern auch handfeste Referenzen auf den Tisch legen (klatschen, meine ich).
ich habe gerade diese Woche mit dem Versorgungsamt telefoniert und die Dame erklärte mir, dass die Anerkennung der Schwerbehinderung nicht von Geburt an zusteht, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Diagnosen. Sie meinte es steht ganz deutlich in irgendwelchen Richtlinien (habe leider nicht gefragt in welcher, da ich an dem Tag auf 180 war ).
Wir haben zwar alles bekommen, was beantragt wurde, jedoch nicht ab Geburt.
Auch ich würde mich freuen, wenn jmd. hierzu etwas Gegenteiliges weißt.
LG
Eva _________________ Eva mit Sohn 2012 (MRD7 bei Mutation im DYRK1A-Gen, ASD II, Veränderung der weißen Substanz mit Hypomyelinisierung, ASS, expressive Sprachstörung, Krampfanfälle...)
Hallo.
Bei uns hat es funktioniert. Wir haben die Schwerbehinderung rückwirkend ab Geburt beantragt, da bei Tim die Ursache ja auch genetisch ist. Den Antrag gestellt haben wir im April 2016 (da war Tim 9Monate). Nach Ablehnung und Widerspruch und Klage, ist ein Vergleich zustande gekommen bei dem wir jetzt einen GdB von 80 und die Merkzeichen G,B und H ab Geburt anerkannt bekommen haben.
Die Diagnose haben wir übrigens auch nicht ab Geburt gehabt sondern erst nach einem halben Jahr.
LG
Claudia _________________ Claudia (*1982)
Tim (*07/2015) mit Prader-Willi-Syndrom
beim halben Jahr kann man vielleicht Ausnahme machen. Wir hatten die Diagnose leider erst mit 3 Jahren.
LG
Eva _________________ Eva mit Sohn 2012 (MRD7 bei Mutation im DYRK1A-Gen, ASD II, Veränderung der weißen Substanz mit Hypomyelinisierung, ASS, expressive Sprachstörung, Krampfanfälle...)
Hallo,
ich wäre auch interessiert ob es da eine Richtlinie oder Gesetze gibt oder kann das überall anders gehandhabt werden? Hat ja evtl. steuerlich Vorteile?
klar hat es steuerliche Vorteile und ich kann mir vorstellen, dass die dann, wenn man die Diagnose mit 18 bekommt, nicht rückwirkend alle 18 Jahre zurück rechnen können aber trotzdem finde ich es merkwürdig, dass manche es ab Geburt und manche nicht, bekommen.
wir hatten schon bei der Geburt Auffälligkeiten, dass die nicht stark genug waren, mag sein, aber ab da wusste man schon, dass etwas nicht stimmt und dann verstehe ich nicht, dass man hier sagt: erst ab Diagnose!
LG
Eva _________________ Eva mit Sohn 2012 (MRD7 bei Mutation im DYRK1A-Gen, ASD II, Veränderung der weißen Substanz mit Hypomyelinisierung, ASS, expressive Sprachstörung, Krampfanfälle...)
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