Hallo Zusammen,
ich wollte euch zum Sachstand berichten
a) nach Beratung mit Juristen und einem durch diese vermittelten Verfassungsrechtler habe ich die vorbereitete Verfassungsklage nicht beim BVG eingereicht, da es sehr unwahrscheinlich war, dass das BVG die Beschwerde zulassen würde. Grund: der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.
Für mich persönlich eher unbefriedigend, aber ich hab mich überzeugen lassen. Hoffe insoweit auf euer Verständnis.
b) die Petition wurde im Bundestag beraten und am 10. April 2014 hat der Bundestag beschlossen: Die Petition der Bundesregierung zu überweisen.
Damit ist der Bundestag der Empfehlung des Petitionsauschusses nachgekommen, die hier nachlesbar ist:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/011/1801100.pdf
Das Petitionsverfahren ist insoweit abgeschlossen und der Bundestag hat die "Regie" übernommen.
Die Regierung ist nicht weisungsgebunden, muss also das Anliegen nicht berücksichtigen, allerdings dem Parlament erläutern, wieso sie das nicht tun will.
Ich denke, mehr war mit einer Petition nicht zu erreichen. Ich möchte nochmal allen Unterstützern und Mitdiskutanten danken.
LG Michael
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)