Hallo,
ich habe für meinen Sohn Grundsicherung beantragt.
Jetzt soll ich für einen Zeitraum von 3 Monaten meine Kontoauszüge vorlegen.
Ich habe nichts zu verbergen und im Antrag auch alles angegeben.
Aber auf dem Kontoauszug sind vielleicht auch Vorgänge drauf die mit dem Antrag gar nichts zu tun haben und ich möchte nicht unbedingt das der Sachbearbeiter weiß wo ich z.B. einkaufe, meine Klamotten bestelle usw.
Kann mir jemand einen Rat geben?
Vielen Dank
Kerstin
Kontoauszüge bei Antrag auf Grundsicherung
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Kontoauszüge bei Antrag auf Grundsicherung
Kerstin (geb.68) Markus (geb.68) David (geb.94) Frühgeburt, frühkindl. Autist, Jonas (geb.98-gest.98 unser Sternenkind)
Hallo Kerstin,
du kannst alle Ausgaben schwärzen. Ich würde aber wohl erst einmal zurückfragen, wie Sie auf die Vermutung kommen, dass Einnahmen von über 100.000 Euro im Jahr vorliegen. Zum Nachweis deines Einkommens und evtl. deines Ehegattens müsste dann doch auch ein Einkommensbescheid des Finanzamtes ausreichen .
Vielleicht liest du dir auch einmal den Infoartikel von Intakt durch und die Broschüre des BVMK:
http://www.intakt.info/148-0-grundsicherung.html
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber ... herung.pdf
LG, helena
du kannst alle Ausgaben schwärzen. Ich würde aber wohl erst einmal zurückfragen, wie Sie auf die Vermutung kommen, dass Einnahmen von über 100.000 Euro im Jahr vorliegen. Zum Nachweis deines Einkommens und evtl. deines Ehegattens müsste dann doch auch ein Einkommensbescheid des Finanzamtes ausreichen .
Vielleicht liest du dir auch einmal den Infoartikel von Intakt durch und die Broschüre des BVMK:
http://www.intakt.info/148-0-grundsicherung.html
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber ... herung.pdf
LG, helena
- JasminsMama
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Hallo Kerstin,
die Bereiche die nicht wichtig sind für den Antrag kannst du einfach mit einem schwarzen Edding schwärzen, d.h. dick durchstreichen.
Das mache ich immer so, auch wenn ich Auszüge beim Finanzamt einreiche o.ä.
LG
Sandra
die Bereiche die nicht wichtig sind für den Antrag kannst du einfach mit einem schwarzen Edding schwärzen, d.h. dick durchstreichen.
Das mache ich immer so, auch wenn ich Auszüge beim Finanzamt einreiche o.ä.
LG
Sandra
Sandra 06/76
Jasmin Marie 05/02 globale Entwicklungsverzögerung, vis. Wahrnehmungsstörung, Lernbehinderung, starke Hyperopie rechts, hochpathologisches EEG (Besserung seit Jan. 12),
PG 3, SBA 80% B, G, H
***Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht***
Jasmin Marie 05/02 globale Entwicklungsverzögerung, vis. Wahrnehmungsstörung, Lernbehinderung, starke Hyperopie rechts, hochpathologisches EEG (Besserung seit Jan. 12),
PG 3, SBA 80% B, G, H
***Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht***
Hallo kerstina,
ich frage mich, was überhaupt mein Konto mit der Grundsicherung meines Kindes zu tun hat, also jetzt bei Otto-Normalverbraucher?
Ich denke auch, dass der Einkommensbescheid ausreichend sein müsste. Was soll den der Nachweis, wann und wie viel Geld ich ausgebe?
Gruß Kerstin
ich frage mich, was überhaupt mein Konto mit der Grundsicherung meines Kindes zu tun hat, also jetzt bei Otto-Normalverbraucher?
Ich denke auch, dass der Einkommensbescheid ausreichend sein müsste. Was soll den der Nachweis, wann und wie viel Geld ich ausgebe?
Gruß Kerstin
Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf,Epilepsie
PK (*14)spastische Tetraparese, gesetzl. blind, Entwicklungsverzögerung, Epilepsie, kleiner Sonnenschein
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
PK (*14)spastische Tetraparese, gesetzl. blind, Entwicklungsverzögerung, Epilepsie, kleiner Sonnenschein
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
Hallo,
uns wurde damals gesagt, dass die Eltern KEINE Kontoauszüge beilegen müssen.......NUR den Lohnsteuerjahresausgleich!!!!
Falls das Kind ein eigenes Konto hat, müssen Kontoauszüge des Kindes vorgelegt werden.
Bevor du alles hinschickst, würde ich auf dem Amt anrufen und nachfragen. Das ist so einfach nicht richtig. Es gilt Bundesrecht und NICHT Länderrecht bei der Grundsicherung.
ALLE Bundesländer müssen sich gleichermaßen an diese Gesetze halten und dürfen auf diesem Gebiet KEIN eigenes Süppchen kochen.
LG
uns wurde damals gesagt, dass die Eltern KEINE Kontoauszüge beilegen müssen.......NUR den Lohnsteuerjahresausgleich!!!!
Falls das Kind ein eigenes Konto hat, müssen Kontoauszüge des Kindes vorgelegt werden.
Bevor du alles hinschickst, würde ich auf dem Amt anrufen und nachfragen. Das ist so einfach nicht richtig. Es gilt Bundesrecht und NICHT Länderrecht bei der Grundsicherung.
ALLE Bundesländer müssen sich gleichermaßen an diese Gesetze halten und dürfen auf diesem Gebiet KEIN eigenes Süppchen kochen.
LG
Hallo,
danke für die Antworten.
Ich hab mir gerade das Schreiben nochmal genau durchgelesen, da steht drauf
"Umsatzausdruck vom Girokonto von 1.12. bis 29.02." Also wahrscheinlich doch nicht die einzelnen Kontoauszüge. Werde wohl morgen nochmal bei der zuständigen Stelle anrufen was genau gebraucht wird.
LG Kerstin
danke für die Antworten.
Ich hab mir gerade das Schreiben nochmal genau durchgelesen, da steht drauf
"Umsatzausdruck vom Girokonto von 1.12. bis 29.02." Also wahrscheinlich doch nicht die einzelnen Kontoauszüge. Werde wohl morgen nochmal bei der zuständigen Stelle anrufen was genau gebraucht wird.
LG Kerstin
Kerstin (geb.68) Markus (geb.68) David (geb.94) Frühgeburt, frühkindl. Autist, Jonas (geb.98-gest.98 unser Sternenkind)
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