Da habe ich mit meinem kurzen Einwurf wohl noch mal ein wenig Schärfe in das Thema gebracht.
Da
also in der Langversion:ja auch nicht jeder sooo perfekt sein
Ich habe vor der Leistungsanforderung von Pflegepersonal (PP) insb. im häuslichen Umfeld und noch dazu in Wechselschicht höchsten Respekt.
Dennoch:
Das PP übt einen Job aus. Sie werden bezahlt (zwar m.E. ihrer Verantwortung nach nicht angemessen) und haben auch im Nachtdienst nach 8-10 h Feierabend bei einer durchschnittlichen +/- 40h Woche.
Als Patient / bzw. Arbeitgeber kann ich folglich eine 100% Leistungsfähigkeit erwarten zumindest in Bezug auf den Zustand „Wachheit“.
Wenn hier Eltern schildern, dass sie ihrerseits nach einigen zu durchwachenden Nächten vom Schlaf überwältigt werden, herrschen hier diametral andere Bedingungen vor.
Wir Eltern von Kindern, denen ihre Krankenkasse die Notwendigkeit einer Nachtwache zugesteht, haben NIE Feierabend, KEINE 40h-Woche, sondern einen 24-Stunden Job, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr. Ohne Pause, ohne Urlaub, ohne psychische Erholung, ohne Bezahlung – keine schlechte, sondern gar keine!
Nebenbei dürfen wir unsererseits arbeitenderweise unseren Lebensunterhalt verdienen (nicht im Schlaf), uns um die Lösung aller so alltäglichen Probleme unserer Kinder kümmern und ggf. sich um „gesunde“ Geschwisterkinder kümmern etc.
Wenn nun die Nächte durch PP übernommen werden, vertrauen wir die Unversehrtheit und das Leben unserer Kinder wildfremden Menschen an. Dieser VERTRAUENSKREDIT muss von den PP bedingungslos erfüllt werden, andernfalls können wir auf diese Menschen auch ersatzlos verzichten.
Natürlich kann es im Einzelfall aus Sicht der Eltern und / oder aus med. Gründen MÖGLICH sein, dass das PP während der Dienstzeit ruhen oder gar schlafen kann. Zur Erfüllung der unverzichtbaren Vertrauensbasis, darf das PP aber NIE ohne das Wissen und ohne die Genehmigung von uns Eltern sich schlafen legen / einschlafen.
Im Fall einer warum auch immer eintretenden Übermüdung während der Nachtwache, muss sich das betreffende PP im Zweifelsfall arbeitsunfähig melden, auf deutsch: die Eltern aufwecken!
@ Tanja Sto:
Um zu meinem nicht besser zu findenden Beispiel zu kommen:
Ein Autofahrer, der zu übermüden droht, ist auch nicht mehr fähig ein Fahrzeug zu führen und muss selbständig eine Ruhepause herbeiführen. Tut er dieses nicht und es kommt zu einem Sekundenschlaf und zu dem tragischen Unfall meines Beispiels, kann das ja jedem mal passieren …
Die Konsequenzen meines Beispiels beziehen sich nicht auf die mir unbekannten Eventualitäten bei Bisu, sondern auf ureigenste Erfahrung, mit dem möglichen Unterschied dass es bei unserer SCHLÄFERIN keine Fahrlässigkeit a la Sekundenschlaf war, sondern es sich um VORSATZ gehandelt hat.
Und bei Vorsatz fallen mir noch ganz andere Beispiele ein, die ich hier aufgrund eines friedlichen Diskussionsklimas besser nicht formuliere.
Das Verhalten der PDL des hier nichtmals namentlich erwähnten / angedeuteten ex-PDs von Bisu werde ich hier aus Gründen der Nettiquette nicht kommentieren.
Die Konsequenz aus dem Verhalten der betreffenden PDL ist, dass man als von PP abhängigen Personen so gut wie jeden Missstand kommentarlos zu ertragen hat, da man ja andernfalls die Kündigung befürchten muss und förmlich von jetzt auf sofort einer EXISTENZIELLEN Bedrohung ausgesetzt ist.
VG an alle