so ganz willkürlich wird der Abzug nicht sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__9.html
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1Ergeben sich diese Beträge nicht aus dem Mietvertrag oder entsprechenden Unterlagen, sind Pauschbeträge abzusetzen.
http://www.gesetze-im-internet.de/wogv/__6.htmlErgeben sich die Beträge für die nach § 9 Abs. 2 Satz 1 außer Betracht bleibenden (d. h. von der Miete abzuziehenden) Heizkosten, der Kosten für die Erwärmung von Wasser, der Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, die Kosten der Haushaltsenergie und die Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge nicht aus dem Mietvertrag oder entsprechenden Unterlagen, sind nach § 9 Abs. 2 Satz 2 die in § 6 Abs. 2 WoGV genannten Pauschbeträge heranzuziehen. Übersteigen die Pauschbeträge nach § 6 Abs. 2 WoGV einen aus dem Mietvertrag oder entsprechenden Unterlagen ersichtlichen Gesamtbetrag für die Nebenkosten, so sind die Pauschbeträge der Höhe nach auf den Gesamtbetrag für die Nebenkosten begrenzt
Schau, ob die vom Wohngeldamt ermittelten Werte danach zu eurer Situation passen.Kommt nach § 9 Absatz 2 Satz 2 des Wohngeldgesetzes nur der Abzug eines Pauschbetrages von der Miete in Betracht, so beträgt dieser:
1. für Betriebskosten für zentrale Heizungs- und Brennstoffversorgungsanlagen oder für die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme 1,25 Euro monatlich je Quadratmeter Wohnfläche;
2. für Betriebskosten für zentrale Warmwasserversorgungsanlagen oder für die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser für eine Bewohnerin oder einen Bewohner 9 Euro monatlich, für zwei Bewohnerinnen oder Bewohner 17 Euro monatlich und für jede weitere Bewohnerin oder jeden weiteren Bewohner 3 Euro monatlich...
Viele Grüße Kaja