
Begründung: ... handelt es sich bei dem beantragen Beintrainer um ein Hilfsmittel für die passive Langzeitanwendung zum Durchbewegen der komplett gelähmten Extremitäten. Die Anwendung kommt in Betracht, wenn kontinuierlich, ggfs. auch tägl. krankengymn. Behandlungen erforderlich ist und das Gerät die Maßnahmen teilweise oder ganz ersätzt...
.... bei Lisa bestehen zwar erhebliche Einschränkungen im Bereich der Muskelkraft und auch Beweglichkeit der unteren Extremität, die Indikationsschwelle des des weitgehend bzw. vollständigen Funktionsverlustes erreicht die Patientin glücklicherweise nicht....
....bei der Gesamtsituation der Beintrainer die tägliche kranekngymnastische Übungsbehandlung weder ganz noch teilweise ersetzten kann...
Mhhh ist das nicht ein Funktionsverlust, wenn Lisa ihre Beine weder zum stehen noch laufen noch irgendwas einsetzen kann, weil sie der Spastik einfach nichts entgegensetzen kann? Gerade DURCH das durchlockern durch den Motomed (bei täglicher Benutzung) wird ihr noch ermöglich die Spastik zu lockern. Das bekommt an doch durch KG überhaupt nicht sooo hin!
Hat noch jemand Ideen für einen erneuten Widerspruch?