Hallo zusammen,
Heute hatten wir den Brief der Bezirksregierung im Briefkasten. Wir hatten das Ruhen der Schulpflicht beantragt.
Selbst in der Tagesklinik ist unser Kund nicht für 4 Stunden beschulbar. Es gibt nur 2 Stunden. Die anderen beiden Stunden wird in der Gruppe mit den Betreuern weiter gearbeitet (laut Klinik unser Kind sagt da was anderes). Wir wissen es nicht. Es liegt ein Gutachten des Gesundheitsamtes vor nicht schulfähig.
Die Bez.Reg. hat das Verfahren vorzeitig eingestellt, da nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Ein Widerspruch ist nicht möglich. Jedenfalls gibt's dazu nichts in diesem Brief.
Vorschlag ist ASOF Verfahren, Hausunterricht oder ein FSJ/FÖJ sollte letzteres gewählt werden, sollen wir uns melden, da dann die Schulpflicht aufgehoben werden muss, da das FSJ nicht die Schulpflicht erfüllt.
Also bleibt uns nur der Hausunterricht, da unser Kind einen Abschluss machen möchte. Wir sollen uns an die Schule wenden, die richtet das ein. Ebenso ist es möglich, dass der Hausunterricht digital stattfindet sowie eine Integrationskraft unterstützt. Dazu an das Jugendamt herantreten.
Hat jemand in NRW schon Hausunterricht und kann uns sagen wie das ganze so abläuft ?
Wir sind an einem Berufskolleg zurzeit angemeldet. Es geht um einen allgemeinen Schulabschluss nach Klasse 10.
Dankeschön!
VG
Bastian
Vorschlag Bezirksregierung Hausunterricht oder FSJ
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Re: Vorschlag Bezirksregierung Hausunterricht oder FSJ
Hey Bastian
Ich kann nur von einer Freundin berichten deren Tochter auch hausbeschulung hatte. Es wurde ein Aosf eingeleitet und es kam 3 mal die Woche die schulbegleitung nach Hause. Sie wurde dann an der Flex Schule angemeldet. Das ganze ging vier Jahre. Dann war sie so stabil das sie zum Abschluss an eine Gesamtschule gegangen ist. Da war sie aber schon 18 und dort ihre mittle Reife gemacht. Jetzt strebt sie genau an der Schule ihr Abi an.
Sie war ab der 2 Klasse nicht in der Schule und dann erst wieder in der 10.
ich weiß nicht ob dir das hilft.
Herzliche Grüße vitos Mama
Ich kann nur von einer Freundin berichten deren Tochter auch hausbeschulung hatte. Es wurde ein Aosf eingeleitet und es kam 3 mal die Woche die schulbegleitung nach Hause. Sie wurde dann an der Flex Schule angemeldet. Das ganze ging vier Jahre. Dann war sie so stabil das sie zum Abschluss an eine Gesamtschule gegangen ist. Da war sie aber schon 18 und dort ihre mittle Reife gemacht. Jetzt strebt sie genau an der Schule ihr Abi an.
Sie war ab der 2 Klasse nicht in der Schule und dann erst wieder in der 10.
ich weiß nicht ob dir das hilft.
Herzliche Grüße vitos Mama
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Re: Vorschlag Bezirksregierung Hausunterricht oder FSJ
Hallo Bastian,
AOSF-Verfahren bedeutet, dass die Schulpflicht dann in einer Förderschule erfolgen muss bzw. in einer Regelschule, die entsprechende Sonderpädagogikleute hat, und man weniger Auswahl bei möglichen Schulen hat. Das ist das gleiche in grün wie bisher. Bzw. es wurde nicht beantwortet, ob das bisherige Berufskolleg diese Bedingungen erfüllen kann oder ob damit ein Schulwechsel verbunden wäre. Bei dieser Option steht der Abschluss erst einmal in ganz weiter Ferne, wenn ich es richtig verstehe.
Hausunterricht muss von der aktuellen Schule gemacht werden. Das muss die Schule dann selbst organisieren. Der Vorteil vom Hausunterricht ist, dass die Leistungsmessungen - also Klassenarbeiten - zu Hause und auch mündlich abgenommen werden und darauf aufbauend eine Versetzungsentscheidung ausgesprochen werden kann. Bei den Abschlussprüfungen sieht es wahrscheinlich wieder anders aus. Das hängt vom Bundesland und der besuchten Schulart ab. Z.B. in Baden-Württemberg wird der Mittlere Schulabschluss gewissermaßen automatisch erteilt, wenn man im Gymnasium von der 10. in die 11. Klasse versetzt wird, in Realschule und Gemeinschaftsschule muss man eine Prüfung machen, wobei Noten aus dem letzten Unterrichtsjahr einfließen. Mir scheint, dass in NRW bei einem Berufskolleg auch die Versetzungsentscheidung für den Abschluss genügen kann - wahrscheinlich hängt es vom genauen Zweig ab. Der Nachteil ist, dass ein wildfremder Mensch in den Schutzraum zu Hause eindringt und auch den Schutzraum "schulifiziert", dass eine Lehrkraft erst gefunden werden muss und dass wieder die Schule zuständig ist, die sich schon vorher als unfähig erwiesen hat.
FSJ/FÖJ bedeutet letztlich eine Neuauflage vom bisherigen Prozedere, nur dass dann das Fehlen des Abschlusses besiegelt wird. Allerdings muss da vorher eine FSJ-Stelle gefunden werden.
Mir sieht es so aus, also ob die Bezirksregierung sich für die Taktik des Bummelns entschieden hat. Sie stellt Euch verschiedene Optionen zur Auswahl, die schlecht vergleichbar sind und ohne ausreichende Information. Gerade das Fehlen von Information ist ein gräßlicher Mangel. - Wenn keine Widerspruchsbelehrung in dem Brief drinsteht, dann kann man noch länger Widerspruch einlegen. Möglicherweise ist der Brief aber auch kein Bescheid, sondern nur ein Papier mit irgendetwas. Vielleicht fragt Ihr einfach mal zurück - per Brief? - was der Brief ist.
Es hängt eben alles davon ab, was Ihr WOLLT und was das Kind mitmachen KANN. Eigentlich ist das in großem Umfang Aufgabe der Berzirksregierung da auszuloten und zu begleiten. Vielleicht ist der Brief ein Gesprächsangebot. Wenn nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, dann könnten sie ja mal ERKLÄREN, welche Möglichkeiten sie noch sehen, und zwar genau erklärt, nicht nur lapidar irgendetwas Undurchführbares auflisten. - Wenn also kein Widerspruch möglich ist, dann ist das vielleicht die unbeholfene Art der behördlichen Kommunikation.
Liebe Grüße
Heike
AOSF-Verfahren bedeutet, dass die Schulpflicht dann in einer Förderschule erfolgen muss bzw. in einer Regelschule, die entsprechende Sonderpädagogikleute hat, und man weniger Auswahl bei möglichen Schulen hat. Das ist das gleiche in grün wie bisher. Bzw. es wurde nicht beantwortet, ob das bisherige Berufskolleg diese Bedingungen erfüllen kann oder ob damit ein Schulwechsel verbunden wäre. Bei dieser Option steht der Abschluss erst einmal in ganz weiter Ferne, wenn ich es richtig verstehe.
Hausunterricht muss von der aktuellen Schule gemacht werden. Das muss die Schule dann selbst organisieren. Der Vorteil vom Hausunterricht ist, dass die Leistungsmessungen - also Klassenarbeiten - zu Hause und auch mündlich abgenommen werden und darauf aufbauend eine Versetzungsentscheidung ausgesprochen werden kann. Bei den Abschlussprüfungen sieht es wahrscheinlich wieder anders aus. Das hängt vom Bundesland und der besuchten Schulart ab. Z.B. in Baden-Württemberg wird der Mittlere Schulabschluss gewissermaßen automatisch erteilt, wenn man im Gymnasium von der 10. in die 11. Klasse versetzt wird, in Realschule und Gemeinschaftsschule muss man eine Prüfung machen, wobei Noten aus dem letzten Unterrichtsjahr einfließen. Mir scheint, dass in NRW bei einem Berufskolleg auch die Versetzungsentscheidung für den Abschluss genügen kann - wahrscheinlich hängt es vom genauen Zweig ab. Der Nachteil ist, dass ein wildfremder Mensch in den Schutzraum zu Hause eindringt und auch den Schutzraum "schulifiziert", dass eine Lehrkraft erst gefunden werden muss und dass wieder die Schule zuständig ist, die sich schon vorher als unfähig erwiesen hat.
FSJ/FÖJ bedeutet letztlich eine Neuauflage vom bisherigen Prozedere, nur dass dann das Fehlen des Abschlusses besiegelt wird. Allerdings muss da vorher eine FSJ-Stelle gefunden werden.
Mir sieht es so aus, also ob die Bezirksregierung sich für die Taktik des Bummelns entschieden hat. Sie stellt Euch verschiedene Optionen zur Auswahl, die schlecht vergleichbar sind und ohne ausreichende Information. Gerade das Fehlen von Information ist ein gräßlicher Mangel. - Wenn keine Widerspruchsbelehrung in dem Brief drinsteht, dann kann man noch länger Widerspruch einlegen. Möglicherweise ist der Brief aber auch kein Bescheid, sondern nur ein Papier mit irgendetwas. Vielleicht fragt Ihr einfach mal zurück - per Brief? - was der Brief ist.
Es hängt eben alles davon ab, was Ihr WOLLT und was das Kind mitmachen KANN. Eigentlich ist das in großem Umfang Aufgabe der Berzirksregierung da auszuloten und zu begleiten. Vielleicht ist der Brief ein Gesprächsangebot. Wenn nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, dann könnten sie ja mal ERKLÄREN, welche Möglichkeiten sie noch sehen, und zwar genau erklärt, nicht nur lapidar irgendetwas Undurchführbares auflisten. - Wenn also kein Widerspruch möglich ist, dann ist das vielleicht die unbeholfene Art der behördlichen Kommunikation.
Liebe Grüße
Heike