Wen alles als Pflegeperson angeben? (MDK-Gutachten)

In dieser Kategorie geht es um rechtliche Dinge, Fragen zur Krankenversicherung, Pflegegeld etc.

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Jeany82
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Wen alles als Pflegeperson angeben? (MDK-Gutachten)

Beitrag von Jeany82 »

Hallo zusammen,

Ich stelle gerade einen Antrag auf Höhergruppierung des Pflegegrades. Ich soll dort angeben wer mein Kind an welchen Tagen wie lange pflegt. Gebe ich da auch meinen Mann an, auch wenn das Geld allein an mich dann gehen soll? Also ich die offizielle Pflegeperson bin?

Und bei den Stunden? Was trage ich denn ein, wenn mein Mann und ich beide zuhause sind und uns dann natürlich gemeinsam kümmern?

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße Jeany
Tochter, geb. 2015
Tochter, geb. 2017, seltener Gendefekt, kombinierte Entwicklungsstörung, Rumpfhypotonie, ADHS
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Jan_24
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Re: Wen alles als Pflegeperson angeben? (MDK-Gutachten)

Beitrag von Jan_24 »

Hallo Jeany,

falls du weniger als 30 Stunden pro Woche arbeitest und dein Mann Vollzeit arbeitet, dann solltest du darauf achten, dass die Rentenpunkte nicht auf euch beide aufgeteilt werden. Bei demjenigen, der mehr als 30 Stunden arbeitet verfällt der Rentenbeitragsanteil der Pflegekasse nämlich. Zudem könnt ihr dann für deinen Mann auch im begrenztem Umfang Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Ich kümmer mich selbstverständlich auch um mein Kind, bin aber nicht als Pflegeperson eingetragen.

VG
Fichy
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Re: Wen alles als Pflegeperson angeben? (MDK-Gutachten)

Beitrag von Fichy »

pn kommt
Tochter (PG4):
11.2016: notsectio 30+6
Cerebralparese, beinbetonte Spastik
08/2020 selektive dorsale Rhizotomie
01/2021 perkutane Myofaszotomie
04/2021 wir können endlich stehen und ein wenig laufen
07/2021 keine Orthesen mehr
08/2021 erste Schritte ohne Hilfsmittel
07/2023 2km (stolpernd) gehen :D
Frau (PG3):
11.2015: PTBS + schwere Depri
dennis08
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Re: Wen alles als Pflegeperson angeben? (MDK-Gutachten)

Beitrag von dennis08 »

Jan_24 hat geschrieben: 17.11.2023, 15:25 Zudem könnt ihr dann für deinen Mann auch im begrenztem Umfang Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Hallo,

Darf ich fragen wo man dazu was finden kann?
Letztens hat man bei der Pflegeberatung gefragt, wer als Pflegeperson eingetragen ist.
Ich meine, dass mein Mann damals mit 2 Stunden in dem Pflegegutachten vermerkt war, obwohl ich nur mich angegeben habe ...
So hat sie es auch wieder notiert.
Ich hoffe, das bringt keine Nachteile für uns.
Ich bekomme auch die vollen Rentenpunkte.
(Mein Mann arbeitet Vollzeit)

LG,
Ina
Jan_24
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Re: Wen alles als Pflegeperson angeben? (MDK-Gutachten)

Beitrag von Jan_24 »

Übernimmt die Verhinderungspflege eine Pflegeperson, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, wird die Verhinderungspflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt.

Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad sind:

Eltern,
Kinder (einschließlich der für ehelich erklärten und angenommenen Kinder),
Großeltern,
Enkelkinder,
Geschwister,
Stiefeltern,
Stiefkinder,
Stiefenkelkinder (Enkelkinder des Ehegatten/Lebenspartners),
Schwiegereltern,
Schwiegerkinder (Schwiegersohn/Schwiegertochter),
Schwiegerenkel (Ehegatten/Lebenspartner der Enkelkinder),
Großeltern des Ehegatten/Lebenspartners,
Stiefgroßeltern und
Schwager/Schwägerin.

Die Aufwendungen werden grundsätzlich auf den Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades beschränkt. Aufgrund des 6-wöchigen Anspruchs auf Verhinderungspflege ist der 1,5-fache Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades zugrunde zu legen – eine Begrenzung auf einen Tageshöchstsatz erfolgt jedoch nicht..

Weitere nachgewiesene, höhere Aufwendung wie z. B. Verdienstausfall oder Fahrkosten können bis zum Höchstbetrag von 1.612 EUR übernommen werden. Die Fahrkosten werden bei Benutzung eines privaten Pkw mit 0,20 EUR je Kilometer berechnet.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 69778.html


Wichtig ist, nur stundenweise Verhinderungspflege unter 8 Stunden pro Tag abzurechnen, damit dein Pflegegeld nicht gekürzt wird. Inwiefern die eingetragenen zwei Stunden Pflegezeit relevant sind, weiß ich nicht. Aber wenn du dir beispielsweise an einem Sonntag 6 Stunden Wellness gönnst, bringen die zwei Stunden Pflegezeit pro Woche deines Mannes da nichts. Ich würde bei Problemen so argumentieren: Du bist verhindert und dein Mann übernimmt die Ersatzpflege über seine normale Pflegestunden hinausgehend, wofür ihr die VHP einsetzt.
Jonas'Mama
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Re: Wen alles als Pflegeperson angeben? (MDK-Gutachten)

Beitrag von Jonas'Mama »

Hallo Jan

Kommt das nicht komisch, wenn ich meinen Mann dafür "bezahle", dass er auf unseren pflegebedürftigen Sohn aufpasst?

Der Onkel (meines Sohnes) zählt ja nicht als Verwandter 2.Grades und mein Bruder passt oft auf ihn auf. Kann ich zukünftig dann auch meinen Mann als Ersatzpflegeperson angeben und würden sich dann die Beträge vermischen? Also für meinen Mann maximal das 1,5 fache und der Rest bis zum Höchstbetrag für den Onkel?

Was hat es mit diesen sechs Wochen auf sich? Muss innerhalb von sechs Wochen die Verhinderungspflege erfolgen?
Mein Mann geht beispielsweise jeden Samstag mit unserem Sohn zum Großeinkauf, damit ich zuhause auch mal Zeit für die anderen Kinder oder für mich habe. Würde das als Verhinderungspflege zählen. Ca. 40 Wochenenden im Jahr?

Grüße,
Anna
Sohn 2017 - ASS, Verdacht auf ADHS und weitere Baustellen.
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Re: Wen alles als Pflegeperson angeben? (MDK-Gutachten)

Beitrag von Anjali »

Guten Morgen,

nix für ungut, aber „bräuchte“ man sich von der Solidargemeinschaft (=wir alle, die Pflegeversicherungsbeiträge zahlen) vergüten lassen, wenn ein Vater sein behindertes Kind samstags mit zum Einkaufen nimmt?
Für mich käme das schon komisch.

LG
Anja
Viele Grüße
Anja

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Anjali
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Re: Wen alles als Pflegeperson angeben? (MDK-Gutachten)

Beitrag von Anjali »

Viele Grüße
Anja

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Anjali
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Re: Wen alles als Pflegeperson angeben? (MDK-Gutachten)

Beitrag von Anjali »

Viele Grüße
Anja

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Anjali
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Re: Wen alles als Pflegeperson angeben? (MDK-Gutachten)

Beitrag von Anjali »

…wenn man das mal weiterspinnen würde, könnte ein Vater jedesmal, wenn er alleine mit seinem Kind einen Ausflug macht oder mit ihm spielt, Verhinderungspflege beantragen. Vielleicht dies rechtlich möglich, fände ich aber -ehrlich gesagt- unangemessen.
Viele Grüße
Anja

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