Hallo,
weiß grad nicht weiter.
Kind fast 23 z.Z. erkrankt, keine Ausbildung und kann nicht für den Lebensunterhalt sorgen, soll nun nicht mehr familienversichert werden. Es gibt einen GdB von 50.
Die KK sagte, dass es sein kann, dass trotz GdB und Bescheinigung vom Arzt, wir das dann monatlich zahlen müssten (freiw.KV). Wir können uns das gar nicht leisten. Eine Beratungssstelle meinte, das Kind solle sich im JC irgendwo anmelden und dann direkt krankmelden???? Das hört sich nicht gut an. Ist das denn überhaupt rechtens, dass die KK das Kind rausschmeisst, obwohl es gerade nichts "leisten" kann?
Wisst Ihr da etwas?
Danke,
verzweifelte Grüße
Eddie
Keine Familienversicherung mehr, GdB 50
Moderator: Moderatorengruppe
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Re: Keine Familienversicherung mehr, GdB 50
Hallo,
die beitragsfreie Familienversicherung endet mit den 23. Geburtstag, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und keine Schule besucht.
LG
Katrin
die beitragsfreie Familienversicherung endet mit den 23. Geburtstag, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und keine Schule besucht.
LG
Katrin
Katrin (Epilepsie)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachbehinderung, komor. Depressionen, Hypotonie, AVWS, LRS, Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühk. Autismus, Epilepsie, komb. Fettstoffwechselstörung, Esstörung, Taub R, Trigonoceph., Hypertonie, Strabismus, Mikrodeletion 3p26.3, Valproatembryopathie, Z.n. Schädelbasisfraktur)
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Re: Keine Familienversicherung mehr, GdB 50
Hallo!
Die GKV kann Kinder auch über 23 Jahren hinaus familienversichern, wenn die Behinderung so gravierend ist, dass es sich nicht selbst unterhalten kann. Habt Ihr schon Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit nach SGB XII vom Sozialamt überprüfen lassem? Wie läuft rs denn mit dem Kindergeld? Bekommt Ihr das noch?
Gruß Toni
Die GKV kann Kinder auch über 23 Jahren hinaus familienversichern, wenn die Behinderung so gravierend ist, dass es sich nicht selbst unterhalten kann. Habt Ihr schon Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit nach SGB XII vom Sozialamt überprüfen lassem? Wie läuft rs denn mit dem Kindergeld? Bekommt Ihr das noch?
Gruß Toni
Antonia mit Alexandra , *2005, Autismus, Skoliose, Asthma und diverse andere kleinere Baustellen
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Re: Keine Familienversicherung mehr, GdB 50
Hallo!
Die GKV kann Kinder auch über 23 Jahren hinaus familienversichern, wenn die Behinderung so gravierend ist, dass es sich nicht selbst unterhalten kann. Habt Ihr schon Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit nach SGB XII vom Sozialamt überprüfen lassem? Wie läuft rs denn mit dem Kindergeld? Bekommt Ihr das noch?
Gruß Toni
Die GKV kann Kinder auch über 23 Jahren hinaus familienversichern, wenn die Behinderung so gravierend ist, dass es sich nicht selbst unterhalten kann. Habt Ihr schon Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit nach SGB XII vom Sozialamt überprüfen lassem? Wie läuft rs denn mit dem Kindergeld? Bekommt Ihr das noch?
Gruß Toni
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Re: Keine Familienversicherung mehr, GdB 50
Hallo!
Die GKV kann Kinder auch über 23 Jahren hinaus familienversichern, wenn die Behinderung so gravierend ist, dass es sich nicht selbst unterhalten kann. Habt Ihr schon Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit nach SGB XII vom Sozialamt überprüfen lassem? Wie läuft rs denn mit dem Kindergeld? Bekommt Ihr das noch?
Gruß Toni
Die GKV kann Kinder auch über 23 Jahren hinaus familienversichern, wenn die Behinderung so gravierend ist, dass es sich nicht selbst unterhalten kann. Habt Ihr schon Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit nach SGB XII vom Sozialamt überprüfen lassem? Wie läuft rs denn mit dem Kindergeld? Bekommt Ihr das noch?
Gruß Toni
Antonia mit Alexandra , *2005, Autismus, Skoliose, Asthma und diverse andere kleinere Baustellen
Re: Keine Familienversicherung mehr, GdB 50
Hallo Toni,Antonia V. hat geschrieben: ↑16.11.2023, 17:39 Hallo!
Die GKV kann Kinder auch über 23 Jahren hinaus familienversichern, wenn die Behinderung so gravierend ist, dass es sich nicht selbst unterhalten kann. Habt Ihr schon Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit nach SGB XII vom Sozialamt überprüfen lassem? Wie läuft rs denn mit dem Kindergeld? Bekommt Ihr das noch?
Gruß Toni
ja zur Zeit ist es wirklich sehr einschränkend. Bzgl. der Grundsicherung dachte ich, dass man da Rente bekommen müsste, die es aber nicht gibt, weil ja noch gar nicht eingezahlt wurde. Der Familienkasse hab ich gerade den aktuellen GdB Bescheid von 50 zugesandt. Ich hab jetzt auch noch mal eine Bescheinigung vom FA bekommen, dass nicht selbst für den Lebensunterhalt im Moment gesorgt werden kann. Ich hab mich auch schon gefragt, ob wir vielleicht einen Pflegegrad beantragen. Allerdings weiß ich nicht, ob das Pflegegeld für die pflegenden Angehörigen (in dem Falle halt wir, die ELtern), dann nicht vielleicht auf den Unterhalt für ein U25 Kind mit eigener Wohnung/Bürgergeld angerechnet wird. Es ist so kompliziert.
Danke und lg, Eddie
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- REHAkids Urgestein
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Re: Keine Familienversicherung mehr, GdB 50
Es gibt die Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung oder dann die Erwerbsminderungsrente.
Die Feststellung der vollen Erwerbsminderung bei der Rentenversicherung kann nur über ein Amt beantragt werden.
Wenn du bei dir die Grundsicherung direkt beantragen kannst – tu dies.
Wenn es wie bei uns ist, musst du einen Natrag auf Bürgergeld stellen und das Jobcenter überzeugenden Antrag auf Feststellung der vollen Erwerbsminderung bei der Rentenversicherung zustellen.
In beiden Fällen wird das „Kind“ über das Amt Krankenversichert.
Die Feststellung der vollen Erwerbsminderung bei der Rentenversicherung kann nur über ein Amt beantragt werden.
Wenn du bei dir die Grundsicherung direkt beantragen kannst – tu dies.
Wenn es wie bei uns ist, musst du einen Natrag auf Bürgergeld stellen und das Jobcenter überzeugenden Antrag auf Feststellung der vollen Erwerbsminderung bei der Rentenversicherung zustellen.
In beiden Fällen wird das „Kind“ über das Amt Krankenversichert.
LG Sandra
S+F mit PT(*00 FAS, Microdelitation 16p11.2, ADHS, GB, Z.n.Absencen?, Sehfehler, Lordierung LWS, Skoliose 17,8%, Beckenschiefstand, Hüftkontraktur, Korsettversorgung, mit SBA 90 HBG) u. PS (*01 ADS, GB, Sehfehler, Knick-Senk-Füße, Z.n.Epilepsie, mit SBA 60)
S+F mit PT(*00 FAS, Microdelitation 16p11.2, ADHS, GB, Z.n.Absencen?, Sehfehler, Lordierung LWS, Skoliose 17,8%, Beckenschiefstand, Hüftkontraktur, Korsettversorgung, mit SBA 90 HBG) u. PS (*01 ADS, GB, Sehfehler, Knick-Senk-Füße, Z.n.Epilepsie, mit SBA 60)
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Re: Keine Familienversicherung mehr, GdB 50
Guten Morgen,
auf jeden Fall sollte Euer Kind die freiwillige KV beantragen und der erste Beitrag ist zum 15. des Folgemonats fällig.
Sonst ist es NICHT krankenversichert im Moment.
Bevor eine Erwerbsminderung über den Rententräger festgestellt wurde, ist das Jobcenter zuständig.
Dort kann Euer Kind einen Antrag stellen. Es wird dann mitgeteilt, welche Unterlagen erforderlich sind.
Wenn das Jobcenter Leistungen bewilligt, wird das Kind über das Jobcenter krankenversichert.
Wenn es sich von Beginn der Leistung an mit AU-Bescheinigung krank meldet, wird nach einer Weile der Medizinische Dienst der BA eingeschaltet.
Wenn dieser zu dem Ergebnis kommt, unter 3 Stunden täglich erwerbsfähig, muss das Jobcenter weiter Leistungen erbringen.
Das Gutachten zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit muss immer vom Rententräger erstellt werden, egal ob man schon Rentenansprüche erworben hat oder nicht.
Das Gutachten kann NUR vom Sozialamt (Träger der Grundsicherungsleistungen nach SGB XII) in Auftrage gegeben werden.
Wir die Abwicklung zwischen Jobcenter und Sozialamt läuft, ist aber überall unterschiedlich.
Pflegegeld ist IMMER anrechnungsfrei.
Das Sozialamt kann keinen Leistungsempfänger krankenversichern. Das ist ein großer Irrglaube.
Es werden die Beiträge zur freiwilligen KV als Bedarf berücksichtigt.
Und die KV aktuell sicher zu stellen, ist absolut notwendig, um ggfs weitere medizinische Unterlagen zu erhalten etc.
Wenn Ihr finanziell so eng dasteht, könnt ihr vielleicht auch Wohngeld beantragen
Oder eben auch Du und Dein Mann habt vielleicht Anspruch auf Bürgergeld.
Hast Du dich erkundigt, was die freiwillige Krankenversicherung für Dein Kind kostet?
Auf jeden Fall ist Handlungsbedarf gegeben.
Viel erfolg
Silke
auf jeden Fall sollte Euer Kind die freiwillige KV beantragen und der erste Beitrag ist zum 15. des Folgemonats fällig.
Sonst ist es NICHT krankenversichert im Moment.
Bevor eine Erwerbsminderung über den Rententräger festgestellt wurde, ist das Jobcenter zuständig.
Dort kann Euer Kind einen Antrag stellen. Es wird dann mitgeteilt, welche Unterlagen erforderlich sind.
Wenn das Jobcenter Leistungen bewilligt, wird das Kind über das Jobcenter krankenversichert.
Wenn es sich von Beginn der Leistung an mit AU-Bescheinigung krank meldet, wird nach einer Weile der Medizinische Dienst der BA eingeschaltet.
Wenn dieser zu dem Ergebnis kommt, unter 3 Stunden täglich erwerbsfähig, muss das Jobcenter weiter Leistungen erbringen.
Das Gutachten zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit muss immer vom Rententräger erstellt werden, egal ob man schon Rentenansprüche erworben hat oder nicht.
Das Gutachten kann NUR vom Sozialamt (Träger der Grundsicherungsleistungen nach SGB XII) in Auftrage gegeben werden.
Wir die Abwicklung zwischen Jobcenter und Sozialamt läuft, ist aber überall unterschiedlich.
Pflegegeld ist IMMER anrechnungsfrei.
Das Sozialamt kann keinen Leistungsempfänger krankenversichern. Das ist ein großer Irrglaube.
Es werden die Beiträge zur freiwilligen KV als Bedarf berücksichtigt.
Und die KV aktuell sicher zu stellen, ist absolut notwendig, um ggfs weitere medizinische Unterlagen zu erhalten etc.
Wenn Ihr finanziell so eng dasteht, könnt ihr vielleicht auch Wohngeld beantragen
Oder eben auch Du und Dein Mann habt vielleicht Anspruch auf Bürgergeld.
Hast Du dich erkundigt, was die freiwillige Krankenversicherung für Dein Kind kostet?
Auf jeden Fall ist Handlungsbedarf gegeben.
Viel erfolg
Silke
Silke *1970, Z.n. Hinterwandinfarkt 2017, BurnOut 2016
N. *2005, möglicherweise hochbegabt und aktuell Pupertier
L. *2009, ADHS
N. *2005, möglicherweise hochbegabt und aktuell Pupertier
L. *2009, ADHS
Re: Keine Familienversicherung mehr, GdB 50
Hallo Eddie,
was heißt - "zur Zeit" keine Erwerbstätigkeit möglich... - soll das nun bedeuten, dass pinzipiell schon eine Arbeit möglich wäre - im passenden Rahmen - oder ist das "zur Zeit" ein Dauerzustand. - dann passt entweder der GdB nicht - Pflegegrad gibt es keinen?
Handlungsbedarf besteht sicherlich - entweder eine Neueinstufung - oder eine der Maßnahmen die schon erwähnt wurden...
was heißt - "zur Zeit" keine Erwerbstätigkeit möglich... - soll das nun bedeuten, dass pinzipiell schon eine Arbeit möglich wäre - im passenden Rahmen - oder ist das "zur Zeit" ein Dauerzustand. - dann passt entweder der GdB nicht - Pflegegrad gibt es keinen?
Handlungsbedarf besteht sicherlich - entweder eine Neueinstufung - oder eine der Maßnahmen die schon erwähnt wurden...
Viele Grüße
Silvia & Iris
unsere Vorstellung:
viewtopic.php?f=19&t=23172&p=265506#p265506
(leider hatte ich Probleme mit e-Mail Adresse, daher neue Identität
Silvia & Iris
unsere Vorstellung:
viewtopic.php?f=19&t=23172&p=265506#p265506
(leider hatte ich Probleme mit e-Mail Adresse, daher neue Identität

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Re: Keine Familienversicherung mehr, GdB 50
Hallo Eddie,
gemäß § 10 Absatz 2 Nr. 4 SGB V sind Kinder ohne Altersgrenze familienversichert, wenn sie als Menschen mit Behinderungen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Mit einem GdB von 50 liegt die erste Voraussetzung vor. Mit welcher Begründung geht die KK entgegen der Einschätzung des Arztes davon aus, dass sich euer Kind selbst unterhalten kann? In welchem Verfahrensstadium seid ihr (abgelehnter Antrag, Widerspruchsbescheid)? Eventuell kann man über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nachdenken, da das Kind ja versichert werden muss.
Zum Rechtsbegriff "außerstande sein, sich selbst zu unterhalten" gibt es einige Gerichtsentscheidungen, die euch bei der Begründung vielleicht weiterhelfen:
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/213934
Wir haben vor fast zehn Jahren die Familienversicherung unserer Tochter (ebenfalls GdB 50; diverse behinderungsbedingt abgebrochene Ausbildungen) gerichtlich erfolgreich durchsetzen können. Es lohnt sich also, um die Familienversicherung zu kämpfen.
Viele Grüße Kaja
gemäß § 10 Absatz 2 Nr. 4 SGB V sind Kinder ohne Altersgrenze familienversichert, wenn sie als Menschen mit Behinderungen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Mit einem GdB von 50 liegt die erste Voraussetzung vor. Mit welcher Begründung geht die KK entgegen der Einschätzung des Arztes davon aus, dass sich euer Kind selbst unterhalten kann? In welchem Verfahrensstadium seid ihr (abgelehnter Antrag, Widerspruchsbescheid)? Eventuell kann man über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nachdenken, da das Kind ja versichert werden muss.
Zum Rechtsbegriff "außerstande sein, sich selbst zu unterhalten" gibt es einige Gerichtsentscheidungen, die euch bei der Begründung vielleicht weiterhelfen:
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/213934
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/le ... &id=162958Ein Kind im Sinne des § 10 Abs. 2 Abs. 3 SGB V ist unfähig, sich selbst zu unterhalten, wenn es seinen eigenen Lebensunterhalt einschließlich notwendiger Aufwendungen infolge der Behinderung nicht selbst bestreiten kann, insbesondere, wenn es infolge der Behinderung nicht in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben und mehr als nur geringe Einkünfte zu erzielen ...
Der Begriff des Außerstandeseins, sich selbst zu unterhalten, ist mit dem eines aufgehobenen Leistungs-vermögens im Sinne der Gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ... Zwischen der Behinderung und der Unmöglichkeit, sich selbst zu unterhalten, muss ein kausaler Zusammenhang bestehen
Herr Xxx kommt zu dem Ergebnis, dass die Beigeladene zwar eine rein körperlich ausgerichtete Tätigkeit verrichten könne, Arbeiten, welche mit Zeitdruck oder Ansprüchen an das geistige Leistungsvermögen oder die Konzentration einhergingen, jedoch nicht gewachsen sei. Das Gericht hat keine Veranlassung, an der Richtigkeit dieser gutachterlichen Einschätzung Zweifel zu hegen...Der Schluss der Beklagten, die Beigeladene könne sich selbst unterhalten, weil sie eine Erwerbstätigkeit ausüben könne, ist augenscheinlich in Verkennung der seit einigen Jahren bestehenden Arbeitsmarktsituation und der in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Entlohnungspraxis gezogen worden...
Etwa 330.000 Menschen haben dabei sogar ein Monatseinkommen von mehr als 800,00 EUR erzielt. Bestenfalls zu diesem Personenkreis würde auch die Beigeladene gehören, selbst wenn es ihr gelingen würde, einen Arbeitsplatz zu erlangen. Die fehlende geistige Leistungsfähigkeit der Beigeladenen erlaubt es zur Überzeugung des Gerichts nicht, eine Qualifikation zu erreichen, mit der sie ein Arbeitsentgelt erzielen könnte, welches Aufstockungen nicht erforderlich machen würde. Hieran ändert auch nichts der Umstand, dass die Beigeladene kurzzeitig in der Schülerarbeit bei der evangelischen Kirche eingesetzt gewesen ist. Eine nachhaltige Beschäftigung hat die inzwischen 27 Jahre alte Beigeladene jedenfalls zu keinem Zeitpunkt erlangen können. Im Übrigen verkennt die Beklagte die zutreffende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 18.05.2004, Az.: B 1 KR 24/02 R, SozR 4 2500 § 10 Nr. 4), wonach eine altersunabhängige Familienversicherung eines zum eigenen Unterhalt unfähigen Kindes durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung nur für deren Dauer überlagert und nicht endgültig beendet werde...
Wir haben vor fast zehn Jahren die Familienversicherung unserer Tochter (ebenfalls GdB 50; diverse behinderungsbedingt abgebrochene Ausbildungen) gerichtlich erfolgreich durchsetzen können. Es lohnt sich also, um die Familienversicherung zu kämpfen.
Viele Grüße Kaja