Hallo zusammen,
auch ich möchte unsere Familie gerne vorstellen.
Wir sind eine vierköpfige Familie mit zwei Jungs (5 und 7 Jahre).
Mika ist 5 Jahre alt und hat das XYY-Syndrom.
Er fällt seit seiner Geburt durch eine muskuläre Hypotonie auf, diese zieht sich bis heute durch. Er ist in seiner Motorik stark entwicklungsverzögert und hat eine expressive Sprachstörung.
Ein IQ-Test ist durchgeführt worden und ergab einen durchschnittlichen IQ, lediglich die Verarbeitung von Informationen war verlangsamt.
Aktuell stehen wir vor der Herausforderung die passende Schulform für Mika zu finden. In Absprache mit dem SPZ und der behandelnden Therapeuten hatten wir uns eigentlich für die Regelschule mit Unterstützung entschieden. Leider merke ich, nachdem ich mit Schulleitung und Jugendamt Kontakt aufgenommen habe, dass es garnicht so einfach ist Unterstützung zu bekommen, wenn keine körperliche oder geistige Behinderung diagnostiziert wurde. Eine Integrationshilfe zu beantragen ist so gut wie unmöglich. Er sei ein Grenzgänger bekomme ich ständig zu hören…
Vielleicht sind hier Familien mit ähnlichen Problemen. Ich freue mich über Austausch,
Anna
Vorstellung Mika
Moderator: Moderatorengruppe
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Re: Vorstellung Mika
Hallo Anna,
willkommen im Forum.
Ich hab hier auch so ein „Grenzgänger“, bei dem jeder mir gesagt hat das wir keine Begleitung genehmigt bekommen. Ich hab den Antrag trotzdem gestellt und auch noch selbst eine ausführliche Begründung dazu geschrieben. Wir haben die Schulbegleitung genehmigt bekommen. Auch jetzt in der 2. Klasse wurde es wieder genehmigt. Mein Tipp, einfach den Antrag stellen.
Viele Grüße
Susi
willkommen im Forum.
Ich hab hier auch so ein „Grenzgänger“, bei dem jeder mir gesagt hat das wir keine Begleitung genehmigt bekommen. Ich hab den Antrag trotzdem gestellt und auch noch selbst eine ausführliche Begründung dazu geschrieben. Wir haben die Schulbegleitung genehmigt bekommen. Auch jetzt in der 2. Klasse wurde es wieder genehmigt. Mein Tipp, einfach den Antrag stellen.
Viele Grüße
Susi
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Re: Vorstellung Mika
Eine starke motorische Entwicklungsverzögerung könnte als sonderpädagogischer Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung zugeordnet werden. Ich würde mich von der zuständigen Förderschule beraten lassen.
Re: Vorstellung Mika
Hallo Anna,
herzlich Willkommen hier im Forum!
Die Bewilligung einer Integrationshilfe für die Schule ist, wenn man nach der Gesetzeslage geht, nicht alleine von der Diagnose abhängig. Wichtig ist hier eine Teilhabebeeinträchtigung nachzuweisen. Für eine Eingliederungshilfe nach §35a SGBVIII (da, wo das Jugendamt zuständig ist, d.h. weder körperliche noch geistige Behinderung) muss eine sogenannte "seelische" Behinderung entweder vorliegen oder drohen mit einer Wahrscheinlichkeit von >50% (mal außen vorgelassen, wie man das bestimmen will) und zu einer Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft führen, wobei die Schule bei Kindern ein zentraler Punkt dieser Teilhabe ist. Hinzu kommt das Recht auf eine angemessene (nicht die bestmögliche!) Bildung.
In der Praxis sieht es meiner Erfahrung nach so aus, dass Ihr gemeinsam mit der Schule glaubhaft machen müsst, dass die Schule mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln Deinen Sohn nicht angemessen begleiten kann. Selbst- oder Fremdgefährdung ist da z.B. ein starkes Argument. Alles, was eine Person, die sich ganz auf Euren Sohn konzentrieren kann, leisten kann, eine Lehrkraft, die sich gleichzeitig um 20-30 andere Kinder kümmern muss aber nicht.
Gerne empfehle ich (zumindest für NRW) diese Arbeitshilfe für Jugendämter, wo ziemlich genau aufgeführt wird, wie der Prozess der (Nicht-)Bewilligung abläuft und worauf die SachbearbeiterInnen achten müssen. Liest sich nicht gerade flüssig, ist aber sehr informativ. Ähnliche Dokumente gibt es auch in anderen Bundesländern, ob in allen, weiß ich nicht. Da das Sozialgesetz aber Bundesrecht ist, sollten sie sich nicht allzu sehr unterscheiden.
Wenn Du weitere Fragen hast, gerne. Ab dem 1.1.2024 soll es an allen Jugendämtern "Verfahrenslotsen" geben, die einen durch die Beantragung lotsen und beraten sollen. Ob das dann auch wirklich funktionieren wird, das bezweifle ich noch etwas, denn dazu müssen erstmal entsprechend kompetente Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, und ob die dann wirklich unabhängig beraten
...
LG!
herzlich Willkommen hier im Forum!
Die Bewilligung einer Integrationshilfe für die Schule ist, wenn man nach der Gesetzeslage geht, nicht alleine von der Diagnose abhängig. Wichtig ist hier eine Teilhabebeeinträchtigung nachzuweisen. Für eine Eingliederungshilfe nach §35a SGBVIII (da, wo das Jugendamt zuständig ist, d.h. weder körperliche noch geistige Behinderung) muss eine sogenannte "seelische" Behinderung entweder vorliegen oder drohen mit einer Wahrscheinlichkeit von >50% (mal außen vorgelassen, wie man das bestimmen will) und zu einer Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft führen, wobei die Schule bei Kindern ein zentraler Punkt dieser Teilhabe ist. Hinzu kommt das Recht auf eine angemessene (nicht die bestmögliche!) Bildung.
In der Praxis sieht es meiner Erfahrung nach so aus, dass Ihr gemeinsam mit der Schule glaubhaft machen müsst, dass die Schule mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln Deinen Sohn nicht angemessen begleiten kann. Selbst- oder Fremdgefährdung ist da z.B. ein starkes Argument. Alles, was eine Person, die sich ganz auf Euren Sohn konzentrieren kann, leisten kann, eine Lehrkraft, die sich gleichzeitig um 20-30 andere Kinder kümmern muss aber nicht.
Gerne empfehle ich (zumindest für NRW) diese Arbeitshilfe für Jugendämter, wo ziemlich genau aufgeführt wird, wie der Prozess der (Nicht-)Bewilligung abläuft und worauf die SachbearbeiterInnen achten müssen. Liest sich nicht gerade flüssig, ist aber sehr informativ. Ähnliche Dokumente gibt es auch in anderen Bundesländern, ob in allen, weiß ich nicht. Da das Sozialgesetz aber Bundesrecht ist, sollten sie sich nicht allzu sehr unterscheiden.
Wenn Du weitere Fragen hast, gerne. Ab dem 1.1.2024 soll es an allen Jugendämtern "Verfahrenslotsen" geben, die einen durch die Beantragung lotsen und beraten sollen. Ob das dann auch wirklich funktionieren wird, das bezweifle ich noch etwas, denn dazu müssen erstmal entsprechend kompetente Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, und ob die dann wirklich unabhängig beraten

LG!
der Große *12/2007 (eher Spektrumsnah)
der Mittlere *09/2010 (ASS, ADHS, Grenzgänger)
die Kleine *02/2014 (Asperger)
der Mittlere *09/2010 (ASS, ADHS, Grenzgänger)
die Kleine *02/2014 (Asperger)
Re: Vorstellung Mika
Hallo Anna
Bei der Genehmigung für eine SB benötigt ihr eine Bescheinigung über Paragrph 35a .
Damit könnt ihr einen Antrag beim Jugendamt stellen. Das JA gibt dann beim Gesundheitsamt eine Untersuchung in Auftrag und es hospitiert auch in der Kita oder Schule .
Wir hatten lange eine SB und auch eine gute Zusammenarbeit mit dem JA .
Unser Sohn hat auch den XYY Gendefekt.
Liebe Grüße und viel Glück.
Bei der Genehmigung für eine SB benötigt ihr eine Bescheinigung über Paragrph 35a .
Damit könnt ihr einen Antrag beim Jugendamt stellen. Das JA gibt dann beim Gesundheitsamt eine Untersuchung in Auftrag und es hospitiert auch in der Kita oder Schule .
Wir hatten lange eine SB und auch eine gute Zusammenarbeit mit dem JA .
Unser Sohn hat auch den XYY Gendefekt.
Liebe Grüße und viel Glück.
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- REHAkids Urgestein
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- Registriert: 14.05.2013, 21:24
Re: Vorstellung Mika
Hallo
Wir haben hier einen schwerbehinderten, blinden Sohn und einen "Grenzgänger"
Der große ging natürlich auf die Förderschule KME und der Kleine soll auch auf diese Schule.
Der große hat trotz Förderschule KME ganztägig einen I-Helfer.
Der 5 Jährige hat im Kindergarten fast den ganzen Tag eibrb
Wir haben hier einen schwerbehinderten, blinden Sohn und einen "Grenzgänger"
Der große ging natürlich auf die Förderschule KME und der Kleine soll auch auf diese Schule.
Der große hat trotz Förderschule KME ganztägig einen I-Helfer.
Der 5 Jährige hat im Kindergarten fast den ganzen Tag eibrb
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- Stamm-User
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Re: Vorstellung Mika
Und wurde 2 Jahre, selbst vom SPZ und LJugendamt gesagt, dass es aussichtslos ist eine Schulbegleitung zu bekommen.
Tja Finn geht seit diesen Sommer in die Schule mit Schulbegleiterin
Tja Finn geht seit diesen Sommer in die Schule mit Schulbegleiterin
Lilly *2021 (globale Entwicklungsstörung, Gedeihstörung, Tracheomalazie mit Stridor, kombinierter Immundefekt, Trichterbrust)
Emma *2018
Finn* 2016 (ADHS, VED und Verdacht auf AVWS, globale Entwicklungsstörung im sprach. Bereich, graphomotorische Entwicklungsstörung)
Maya *2010
Emma *2018
Finn* 2016 (ADHS, VED und Verdacht auf AVWS, globale Entwicklungsstörung im sprach. Bereich, graphomotorische Entwicklungsstörung)
Maya *2010
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- REHAkids Urgestein
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Re: Vorstellung Mika
Hallo
Wir haben hier einen schwerbehinderten, blinden Sohn und einen "Grenzgänger"
Der große ging natürlich auf die Förderschule KME und der Kleine soll auch auf diese Schule.
Der große hat trotz Förderschule KME ganztägig einen I-Helfer.
Der 5 Jährige hat im Kindergarten fast den ganzen Tag einen I-Helfer.
Der 5 Jährige soll nächstes Jahr in die Schule und wir stehen vor der gleichen Frage.
Er ist auf dem ersten Blick unauffällig aber hat zig kleine Baustellen. Das was meist als erstes auffällt ist sein Verhalten durch ADHS.
Sprachentwicklungsverzögerung kommt hinzu, IQ ist grenzwertig. Motorik ist nicht altersgemäß und die graphomotorik auffällig. Er hat eine leichte Cerebral Parese.
Auf dem ersten Blick und so meint auch das SPZ das eine Regelschule mit I-Kraft für ihn was wäre.
Das verneine ich aber wegen den Erfahrungen die ich gemacht habe.
Eine I-Kraft ist oft nicht ausgebildet, zum teil oft krank und das bedeutet das das Kind ggf nicht zur Schule darf.
Wir hatten bisher viel viel Glück aber das ist nicht die Regel.
Es kommt zusätzlich auch auf den Charakter des Kindes an, unser Sohn hat wenig Selbstvertrauen und verweigert gern mal. Lenkt durch Blödsinn machen ab usw.
Grenzen gelten kaum für ihn.
Er soll nicht einer der einzigen sein der mehr Hilfe benötigt als andere. Er muss auch mal besser sein als andere.
Das ist auf einer Regelschule kaum gegeben auf der Förderschule KME schon.
Klassengrösse von 27 Kinder ist ebenfalls keine gute Situation.
Bei uns in der wirklich tollen Regelgrundschule ist zudem keine Sonderpädagogin mehr greifbar. Sie musste eine komplette Klasse übernehmen wegen Personalmangel.
Die Rektorin ist absolut für Inklusion aber sie meinte unser Sohn wäre nicht gut auf ihrer Schule aufgehoben und das meinte sie sehr wohlwollend.
Ich kenne sie da meine Nichte auf dieser Schule war.
Ich würde alles auf eine Waage legen und schauen welche Schule es am Ende wird.
Wenn keine große ausgeprägte Behinderung vorliegt bekommt man eigentlich nicht den ganzen Tag eine I-Kraft.
Im Kindergarten wurde auch sofort reduziert sobald sein Verhalten besser wurde.
Man muss die Schule fragen ob dein Sohn auch kommen darf wenn I-Kraft krank ist, schafft er es auch alleine dann ?
Ganz liebe Grüße
Manu
Wir haben hier einen schwerbehinderten, blinden Sohn und einen "Grenzgänger"
Der große ging natürlich auf die Förderschule KME und der Kleine soll auch auf diese Schule.
Der große hat trotz Förderschule KME ganztägig einen I-Helfer.
Der 5 Jährige hat im Kindergarten fast den ganzen Tag einen I-Helfer.
Der 5 Jährige soll nächstes Jahr in die Schule und wir stehen vor der gleichen Frage.
Er ist auf dem ersten Blick unauffällig aber hat zig kleine Baustellen. Das was meist als erstes auffällt ist sein Verhalten durch ADHS.
Sprachentwicklungsverzögerung kommt hinzu, IQ ist grenzwertig. Motorik ist nicht altersgemäß und die graphomotorik auffällig. Er hat eine leichte Cerebral Parese.
Auf dem ersten Blick und so meint auch das SPZ das eine Regelschule mit I-Kraft für ihn was wäre.
Das verneine ich aber wegen den Erfahrungen die ich gemacht habe.
Eine I-Kraft ist oft nicht ausgebildet, zum teil oft krank und das bedeutet das das Kind ggf nicht zur Schule darf.
Wir hatten bisher viel viel Glück aber das ist nicht die Regel.
Es kommt zusätzlich auch auf den Charakter des Kindes an, unser Sohn hat wenig Selbstvertrauen und verweigert gern mal. Lenkt durch Blödsinn machen ab usw.
Grenzen gelten kaum für ihn.
Er soll nicht einer der einzigen sein der mehr Hilfe benötigt als andere. Er muss auch mal besser sein als andere.
Das ist auf einer Regelschule kaum gegeben auf der Förderschule KME schon.
Klassengrösse von 27 Kinder ist ebenfalls keine gute Situation.
Bei uns in der wirklich tollen Regelgrundschule ist zudem keine Sonderpädagogin mehr greifbar. Sie musste eine komplette Klasse übernehmen wegen Personalmangel.
Die Rektorin ist absolut für Inklusion aber sie meinte unser Sohn wäre nicht gut auf ihrer Schule aufgehoben und das meinte sie sehr wohlwollend.
Ich kenne sie da meine Nichte auf dieser Schule war.
Ich würde alles auf eine Waage legen und schauen welche Schule es am Ende wird.
Wenn keine große ausgeprägte Behinderung vorliegt bekommt man eigentlich nicht den ganzen Tag eine I-Kraft.
Im Kindergarten wurde auch sofort reduziert sobald sein Verhalten besser wurde.
Man muss die Schule fragen ob dein Sohn auch kommen darf wenn I-Kraft krank ist, schafft er es auch alleine dann ?
Ganz liebe Grüße
Manu