Hallo,
mein Sohn wird im Oktober 18 und besucht die Abschlussklasse einer Förderschule.
Nun ist es, dass ab dem 18. Geburtstag wir die Kosten für das Mittagessen übernehmen müssen, da unser Bezirk nur bis 18. Geburtstag diese übernimmt. Zusätzlich kommt noch der Eigenanteil für die Therapie, der zu zahlen ist.
Von mehreren Seiten wurde uns geraten, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen.
Ich bin jedoch mit der Miete total überfordert. Wir wohnen in einem abbezahlten Eigenheim. Sein Zimmer hat um die 24 m2.
Soll ich Mietvertrag mit ihm machen? Muss er das jetzt dann ab Oktober an mich überweisen? Was setze ich für einen Betrag an?
Oder soll ich das alles lassen und auf die Miete verzichten?
Ich konnte mir nie vorstellen, von meinem Kind Miete zu verlangen/bekommen.
Für eure Hilfe und Erfahrungen bin sehr dankbar!
Liebe Grüße Alexa
Grundsicherung Miete Schüler
Moderator: Moderatorengruppe
Werbung
-
- REHAkids Urgestein
- Beiträge: 3376
- Registriert: 30.09.2004, 09:07
- Wohnort: Region Heidelberg-Mannheim
Re: Grundsicherung Miete Schüler
Hallo,
das mit einem Mietvertrag ist relativ kompliziert. Wir haben uns dagegen entschieden. In diesem Fall kann man Mietkosten nach der Differenzmethode beantragen.
Hier kann man das gut nachlesen: https://bvkm.de/ratgeber/merkblatt-zur-grundsicherung/
Viele Grüße
Rita
das mit einem Mietvertrag ist relativ kompliziert. Wir haben uns dagegen entschieden. In diesem Fall kann man Mietkosten nach der Differenzmethode beantragen.
Hier kann man das gut nachlesen: https://bvkm.de/ratgeber/merkblatt-zur-grundsicherung/
Viele Grüße
Rita
Rita mit Sohn *Dezember 1995, ohne Diagnose,
cerebrale Koordinations- und Tonusregulationsstörung mit Zehenspitzengang, kognitive und sprachliche Entwicklungsstörung, süßer Bengel
cerebrale Koordinations- und Tonusregulationsstörung mit Zehenspitzengang, kognitive und sprachliche Entwicklungsstörung, süßer Bengel
-
- Stamm-User
- Beiträge: 535
- Registriert: 15.03.2015, 10:24
Re: Grundsicherung Miete Schüler
Hallo Alexa,
angeben musst Du die Wohnkosten nicht, wenn Du nicht möchtest.
Wir haben viele Jahre darauf verzichtet.
Da damals unser Haus noch nicht abbezahlt war, haben wir uns das komplizierte Berechnungsverfahren mit Vorlage der entspr. Belege nicht antun wollen....
Wir waren froh, dass unser Sohn durch die Grundsicherung mehr bekam, als wir ihm an "Taschengeld" zur Verfügung stellen konnten und er sich damit eigene Wünsche erfüllen konnte.
Wir sind auch vom Sozialamt nie gefragt worden, ob wir einen solchen Antrag stellen wollten.....
angeben musst Du die Wohnkosten nicht, wenn Du nicht möchtest.
Wir haben viele Jahre darauf verzichtet.
Da damals unser Haus noch nicht abbezahlt war, haben wir uns das komplizierte Berechnungsverfahren mit Vorlage der entspr. Belege nicht antun wollen....
Wir waren froh, dass unser Sohn durch die Grundsicherung mehr bekam, als wir ihm an "Taschengeld" zur Verfügung stellen konnten und er sich damit eigene Wünsche erfüllen konnte.
Wir sind auch vom Sozialamt nie gefragt worden, ob wir einen solchen Antrag stellen wollten.....
Liebe Grüße
Susanne
Susanne
Re: Grundsicherung Miete Schüler
Danke euch beiden!
-
- REHAkids Urgestein
- Beiträge: 1271
- Registriert: 09.07.2007, 21:02
- Wohnort: NRW
Re: Grundsicherung Miete Schüler
Hallo Alexa,
Ich stand vor 2 Jahren vor derselben Frage. Ich bezahle mein Eigenheim zwar noch ab, aber ich habe mit meinem Sohn auch keinen Mietvertrag abgeschlossen.
Ich habe lediglich angegeben welche Wohnkosten ich habe - also städtische Gebühren (Grundsteuer, Abfall, Abwasser etc.), Wasserkosten, Gas f. Heizung, Versicherung.
Da wir zu dritt hier wohnen, wurden diese Kosten dann eben gedrittelt. Der Anteil wurde meinem Sohn vom Sozialamt dann als Wohnkosten zusätzlich zur
Grundsicherung überwiesen.
Viele Grüße
Tanja
Ich stand vor 2 Jahren vor derselben Frage. Ich bezahle mein Eigenheim zwar noch ab, aber ich habe mit meinem Sohn auch keinen Mietvertrag abgeschlossen.
Ich habe lediglich angegeben welche Wohnkosten ich habe - also städtische Gebühren (Grundsteuer, Abfall, Abwasser etc.), Wasserkosten, Gas f. Heizung, Versicherung.
Da wir zu dritt hier wohnen, wurden diese Kosten dann eben gedrittelt. Der Anteil wurde meinem Sohn vom Sozialamt dann als Wohnkosten zusätzlich zur
Grundsicherung überwiesen.
Viele Grüße
Tanja
Tanja mit N1. (*2003, Kabuki-Syndrom) und N2. (*2006, gesund)
- Sigrid Zas
- Stamm-User
- Beiträge: 620
- Registriert: 18.06.2012, 11:55
- Wohnort: Berlin
Re: Grundsicherung Miete Schüler
Hi Rita,
wenn man die Differenzmethode für die Wohnkosten nutzen will, muss man dann die tatsächliche Miete und die Große der Wohnung usw. im Antrag angeben?
Oder reicht es wenn ich auf die Differenzmethode verweise?
Viele Grüße
Sigrid
wenn man die Differenzmethode für die Wohnkosten nutzen will, muss man dann die tatsächliche Miete und die Große der Wohnung usw. im Antrag angeben?
Oder reicht es wenn ich auf die Differenzmethode verweise?
Viele Grüße
Sigrid
Sigrid mit Tochter L *2005 geistig behindert, nach umfangreicher Diagnostik immer noch ohne Diagnose
-
- REHAkids Urgestein
- Beiträge: 3376
- Registriert: 30.09.2004, 09:07
- Wohnort: Region Heidelberg-Mannheim
Re: Grundsicherung Miete Schüler
Es reicht, wenn du auf die Differenzmethode verweist. Deine Miete geht in die Berechnung in keinster Weise ein.
Als Info ist wichtig, wieviele Personen leben im Haushalt. Denn das ist für die Berechnung notwendig. Aber das wird ja an anderer Stelle abgefragt.
VG Rita
Als Info ist wichtig, wieviele Personen leben im Haushalt. Denn das ist für die Berechnung notwendig. Aber das wird ja an anderer Stelle abgefragt.
VG Rita
Rita mit Sohn *Dezember 1995, ohne Diagnose,
cerebrale Koordinations- und Tonusregulationsstörung mit Zehenspitzengang, kognitive und sprachliche Entwicklungsstörung, süßer Bengel
cerebrale Koordinations- und Tonusregulationsstörung mit Zehenspitzengang, kognitive und sprachliche Entwicklungsstörung, süßer Bengel
- Sigrid Zas
- Stamm-User
- Beiträge: 620
- Registriert: 18.06.2012, 11:55
- Wohnort: Berlin
Re: Grundsicherung Miete Schüler
Danke,
Sigrid mit Tochter L *2005 geistig behindert, nach umfangreicher Diagnostik immer noch ohne Diagnose
- Sigrid Zas
- Stamm-User
- Beiträge: 620
- Registriert: 18.06.2012, 11:55
- Wohnort: Berlin
Re: Grundsicherung Miete Schüler
Hallo
Jetzt ist der Grundsicherungsbescheid da.
Die Zahlen in dem Block mit der Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten verstehe ich nicht.
Wir haben beantragt die Differenzmethode zu nutzen. Wie kann ich da prüfen ob die Werte passen?
LG Sigrid
Jetzt ist der Grundsicherungsbescheid da.
Die Zahlen in dem Block mit der Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten verstehe ich nicht.
Wir haben beantragt die Differenzmethode zu nutzen. Wie kann ich da prüfen ob die Werte passen?
LG Sigrid
Sigrid mit Tochter L *2005 geistig behindert, nach umfangreicher Diagnostik immer noch ohne Diagnose
Werbung
- Sigrid Zas
- Stamm-User
- Beiträge: 620
- Registriert: 18.06.2012, 11:55
- Wohnort: Berlin
Re: Grundsicherung Miete Schüler
Hi,
So langsam verstehe ich die Unterschiede der Modelle. Wenn wir unsere Tochter mit in den Mietvertrag aufnehmen lassen würden, würde sie ca 100 Euro mehr im Monat als Wohngeld bekommen als bei der Differenzmethode ....
Da werde ich mal mit dem Vermieter sprechen.
Vg Sigrid
So langsam verstehe ich die Unterschiede der Modelle. Wenn wir unsere Tochter mit in den Mietvertrag aufnehmen lassen würden, würde sie ca 100 Euro mehr im Monat als Wohngeld bekommen als bei der Differenzmethode ....
Da werde ich mal mit dem Vermieter sprechen.
Vg Sigrid
Sigrid mit Tochter L *2005 geistig behindert, nach umfangreicher Diagnostik immer noch ohne Diagnose