Hallo!
Ich bräuchte mal eure Hilfe. Unser Sohn, 11 J., Asperger-Autist und leider völlig orientierungslos hat jetzt zur 5. Klasse auf die 30 km entfernte Förderschule gewechselt. (vorher Montessorischule).
Ein Antrag auf Schülerbeförderung wurde von der Schule noch vor den Ferien gestellt. Mit Kopie des Schwerbehindertenausweises und 2 ärztlichen Attesten, dass der Bub keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann.
3 Tage vor Schulbeginn hat sich immer noch kein Busunternehmen bei uns gemeldet. Als wir nachgehakt haben stellte sich raus, dass der Antrag im Landratsamt untergegangen ist. Nun rödelt die (neu auf ihrer Stelle eingesetzte) Dame) seit 10 Tagen rum, bringt immer wieder die Zielorte durcheinander, vergisst, dass er nicht öffentlich fahren kann, kennt den Landkreis nicht, etc. und hat bis jetzt noch keine Lösung für uns gefunden.
Dass die Dame offenkundig überfordert ist tut mir sehr leid für sie, aber ich würde jetzt trotzdem gerne an eine höhergeordnete Stelle schreiben.
Ich kenne aber meine Rechte nicht sicher und weiß nicht wo ich suchen soll. Meine Sorge ist, dass man beschließt, wir müssen selbst fahren und kriegen die Kosten erstattet. Könnten sie das fordern?
Hier nochmal die wichtigsten Eckpunkte:
11 Jahre, Ass und ADHS
GdB 70%, G, B, H
Vom Heimatort zur zuständigen Förderschule
Bundesland Bayern
Es wäre toll, wenn uns jemand helfen könnte!
Heike
Schultransport Anspruch bei 70% und GBH?
Moderator: Moderatorengruppe
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Re: Schultransport Anspruch bei 70% und GBH?
Huhu,
weiß dein Bundesland nicht und kann daher nix konrekt beitragen. ABER bei uns hat das alles die Förderschule eingtütet. Wir mussten gar nix beantragen. Haben dahingehend das "Rundum-Sorglos-Paket" ...frag mal bei der Schule nach, die wissen doch sicher wer was und wie zu leisten und zu bewilligen hat? Ist bei denen immerhin "Alltag" und nicht wie bei Eltern einmalig oder zweimalig im Leben...
LG
weiß dein Bundesland nicht und kann daher nix konrekt beitragen. ABER bei uns hat das alles die Förderschule eingtütet. Wir mussten gar nix beantragen. Haben dahingehend das "Rundum-Sorglos-Paket" ...frag mal bei der Schule nach, die wissen doch sicher wer was und wie zu leisten und zu bewilligen hat? Ist bei denen immerhin "Alltag" und nicht wie bei Eltern einmalig oder zweimalig im Leben...
LG
Tochter (noch PG4):
11.2016: notsectio 30+6
Cerebralparese, beinbetonte Spastik
08/2020 selektive dorsale Rhizotomie
01/2021 perkutane Myofaszotomie
04/2021 wir können endlich stehen und ein wenig laufen
07/2021 keine Orthesen mehr
08/2021 erste Schritte ohne Hilfsmittel
07/2023 2km (stolpernd) gehen
Frau (PG3):
11.2015: PTBS + schwere Depri
11.2016: notsectio 30+6
Cerebralparese, beinbetonte Spastik
08/2020 selektive dorsale Rhizotomie
01/2021 perkutane Myofaszotomie
04/2021 wir können endlich stehen und ein wenig laufen
07/2021 keine Orthesen mehr
08/2021 erste Schritte ohne Hilfsmittel
07/2023 2km (stolpernd) gehen
Frau (PG3):
11.2015: PTBS + schwere Depri
Re: Schultransport Anspruch bei 70% und GBH?
Hallo Heike,
wir sind auch aus Bayern und meine Tochter geht seit Dienstag auf eine Förderschule GE.
Auch bei uns kümmert sich die Schule um den Fahrdienst, ich musste mich um gar nichts kümmern.
LG Jaci
wir sind auch aus Bayern und meine Tochter geht seit Dienstag auf eine Förderschule GE.
Auch bei uns kümmert sich die Schule um den Fahrdienst, ich musste mich um gar nichts kümmern.
LG Jaci
Emma 14.04.17 Coffin-Siris-Syndrom, Globale Entwicklungsstörung, Muskelhypotonie, Knick-Senk-Füße, Orofaziale Störung, Mittelstarke Hyperopie mit Einwärtsschielen, Skoliose, periphere Pulmonalstenose, geistige Behinderung,CRMO - PG4 und GdB 100 mit B,H,G
Alica 15.06.10 kerngesund
Alica 15.06.10 kerngesund
Re: Schultransport Anspruch bei 70% und GBH?
Danke für die Antworten Fichy und Jaci,
Das ist ja genau das Blöde an der Geschichte. Die Förderschule hat alles korrekt ans Landtatsamt gemeldet. Die hat die Meldung verbummelt und jetzt findet sie keine Lösung, wo sie den Jungen unterbringt. Sie versteht aber auch die Schwerbehinderung nicht und sucht nach Lösungen, die er gar nicht bewältigen könnte.
Es ist zum verrückt werden. Deshalb möchte ich mich an die höhere Stelle wenden, aber ich weiß nicht, was ich fordern darf und auf was ich mich berufen soll. Jetzt ist der Schulwechsel schon schwer genug, nicht zu reden von der neuen Schulform. Da wäre Klarheit jetzt dringend notwendig!
Lg Heike
Das ist ja genau das Blöde an der Geschichte. Die Förderschule hat alles korrekt ans Landtatsamt gemeldet. Die hat die Meldung verbummelt und jetzt findet sie keine Lösung, wo sie den Jungen unterbringt. Sie versteht aber auch die Schwerbehinderung nicht und sucht nach Lösungen, die er gar nicht bewältigen könnte.
Es ist zum verrückt werden. Deshalb möchte ich mich an die höhere Stelle wenden, aber ich weiß nicht, was ich fordern darf und auf was ich mich berufen soll. Jetzt ist der Schulwechsel schon schwer genug, nicht zu reden von der neuen Schulform. Da wäre Klarheit jetzt dringend notwendig!
Lg Heike
Re: Schultransport Anspruch bei 70% und GBH?
Hallo Heike,
auch wenn ich nur aus der Ferne schaue...
Findest du hier die Hilfe, die du gerade suchst?
https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/ ... en2013.pdf
auch wenn ich nur aus der Ferne schaue...
Findest du hier die Hilfe, die du gerade suchst?
https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/ ... en2013.pdf
Viele Grüße
Silvia & Iris
unsere Vorstellung:
viewtopic.php?f=19&t=23172&p=265506#p265506
(leider hatte ich Probleme mit e-Mail Adresse, daher neue Identität
Silvia & Iris
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(leider hatte ich Probleme mit e-Mail Adresse, daher neue Identität
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Re: Schultransport Anspruch bei 70% und GBH?
Hallo Silvia,
das Papier ist von 2013, daher sicher überholt. Zudem ist es von Baden-Württemberg. Daher für Bayern auch nicht anwendbar.
Viele Grüße
Rita
das Papier ist von 2013, daher sicher überholt. Zudem ist es von Baden-Württemberg. Daher für Bayern auch nicht anwendbar.
Viele Grüße
Rita
Rita mit Sohn *Dezember 1995, ohne Diagnose,
cerebrale Koordinations- und Tonusregulationsstörung mit Zehenspitzengang, kognitive und sprachliche Entwicklungsstörung, süßer Bengel
cerebrale Koordinations- und Tonusregulationsstörung mit Zehenspitzengang, kognitive und sprachliche Entwicklungsstörung, süßer Bengel
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Re: Schultransport Anspruch bei 70% und GBH?
Welcher Fahrtdienst fährt denn zur Schule ?
Da würde ich nachfragen , ob die euch mit einplanen können und dann Tipp ans Landratsamt geben
Da würde ich nachfragen , ob die euch mit einplanen können und dann Tipp ans Landratsamt geben
Re: Schultransport Anspruch bei 70% und GBH?
Das werde ich am Montag probieren. Danke!Astrid_mit_Fabi hat geschrieben: ↑15.09.2023, 21:36 Welcher Fahrtdienst fährt denn zur Schule ?
Da würde ich nachfragen , ob die euch mit einplanen können und dann Tipp ans Landratsamt geben
Re: Schultransport Anspruch bei 70% und GBH?
Hallo,
eventuell könntest du dich ans Schulamt (Schulrat) wenden, um etwas Druck auszuüben.
Hast du eine gute Begründung, dass du nicht selbst fahren kannst (z.B. nur ein Auto, das dein Mann benötigt, weitere Kinder, die zu versorgen sind?). Die eigene Arbeit zählt leider nicht.
Dein Kind ist schulpflichtig. Dem Schulamt ggü. würde ich sagen, dass ihr es selbst nicht fahren könnt (Begründung) und dass er so der Schulpflicht nicht nachkommen kann.
Vielleicht geht es dann schneller.
LG,
Ida
eventuell könntest du dich ans Schulamt (Schulrat) wenden, um etwas Druck auszuüben.
Hast du eine gute Begründung, dass du nicht selbst fahren kannst (z.B. nur ein Auto, das dein Mann benötigt, weitere Kinder, die zu versorgen sind?). Die eigene Arbeit zählt leider nicht.
Dein Kind ist schulpflichtig. Dem Schulamt ggü. würde ich sagen, dass ihr es selbst nicht fahren könnt (Begründung) und dass er so der Schulpflicht nicht nachkommen kann.
Vielleicht geht es dann schneller.
LG,
Ida
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Re: Schultransport Anspruch bei 70% und GBH?
Hallo zusammen,
in der Schule anrufen!
Die organisiert den Fahrdienst. Es ist schließlich eine
Körperbehindertenschule, wo alle Kinder mit dem Taxi oder Fahrdienst fahren werden?
Die Bewilligung vom Amt nachreichen.
Die Damen vom Amt bezahlen nur die Kosten, aber müssen nicht den Fahrdienst organisieren.
Viel Glück!
Viele Grüße Daniela
in der Schule anrufen!
Die organisiert den Fahrdienst. Es ist schließlich eine
Körperbehindertenschule, wo alle Kinder mit dem Taxi oder Fahrdienst fahren werden?
Die Bewilligung vom Amt nachreichen.
Die Damen vom Amt bezahlen nur die Kosten, aber müssen nicht den Fahrdienst organisieren.
Viel Glück!
Viele Grüße Daniela
Sohn 2005: fokale Epilepsie, atypischer Autismus,
motorische u. verbale Dyspraxie, geistige Behinderung, Marklagergliosen-Enzephalopathie,
Psoriasis.
motorische u. verbale Dyspraxie, geistige Behinderung, Marklagergliosen-Enzephalopathie,
Psoriasis.