Pflegestufe bei AVWS

Hier könnt ihr euch über Hör- und Sehbehinderung austauschen.

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Mareike161718
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Pflegestufe bei AVWS

Beitrag von Mareike161718 »

Hallo zusammen, mein Kleiner (4,5 Jahre) bekommt schon seit zwei Jahren Frühförderung. Jetzt steht eine AVWS im Raum. Wir haben einen Termin bei einer Pädaudiologin und ich bin mir ziemlich sicher, dass der Verdacht bestätigt wird. Habt ihr Erfahrungen bzgl. Pflegestufe / Grad der Behinderung? Reicht diese Diagnose aus für einen Antrag auf Pflegeleistungen? Liebe Grüße
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Ma Iris
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Re: Pflegestufe bei AVWS

Beitrag von Ma Iris »

Hallo Mareike,

wenn es sich ausschließlich um eine AVWS handelt, was soll denn eine Pflegeleistung verursachen? - Er wird keine Inkontinenzeinlagen benötigen, keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, und auch bei anderen Kindern in diesem Alter muss man bei Zähneputzen und ähnliche Körperpflegeaktionen dabei sein.
Einen Grad der Behinderung hingegen kannst du schon erreichen! - Da er durch dieses Problem im Alltag schon etwas eingeschränkt ist.

Viel Erfolg!
Viele Grüße
Silvia & Iris

unsere Vorstellung:
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(leider hatte ich Probleme mit e-Mail Adresse, daher neue Identität :oops:
Nina22
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Re: Pflegestufe bei AVWS

Beitrag von Nina22 »

Hallo,mein sohn hatves auch plus andere sachen 2 oder 3 denke ich wen du noch andere sachen hast mit sicherheit 3.mach ein antrag bei der krankenkasse ab dem zeitraum die amtragst ab dem Tag gildet es.lg
Ma Iris
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Re: Pflegestufe bei AVWS

Beitrag von Ma Iris »

https://bbpflegekinder.de/aktuelles-und ... er-kinder/

aber ihr habt doch den Pflegegradrechner, hier kannst du sehr gut sehen, wie viele Punkte tatsächlich erfüllt sind!
https://www.mein-pflegegrad-rechner.de/app/basic
Viele Grüße
Silvia & Iris

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kati543
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Re: Pflegestufe bei AVWS

Beitrag von kati543 »

Hallo,
was den Pflegegrad angeht: Wir Eltern sind da immer etwas „blind“ und sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht. Nicht selten ist das eigene Kind pflegebedürftiger als man denkt. Eine reine AVWS wird eher zu keinem Pflegegrad führen. Eher würden hier Therapien und Hilfsmittel bewilligt werden. Nur hat dein Kind ja nun auch Frühförderung … und grundlos hat es die ja nicht. Kommt es also zu z.B. Logopädie wegen AVWS und dann noch die Frühförderung plus noch ein paar Kleinigkeiten, weil die Entwicklung etwas hinterherhinkt, klappt es mit dem Pflegegrad 1 definitiv.

Einen GdB erreicht dein Kind schon, aber der reicht nicht für einen Schwerbehindertenausweis oder Merkzeichen.

LG
Katrin
Katrin (Epilepsie)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachentwicklungsstörung, Ptosis, Hypotonie, AVWS, LRS, Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühk. Autismus, Epilepsie, Fettstoffwechselstörung (HeFH), Esstörung, Taub R, Trigonoceph., Hypertonie, Opticushypoplasie, Mikrodeletion 3p26.3, Valproatembryopathie, Z.n. Schädelbasisfraktur)
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