Hallo an alle!
weiß hier jemand ob eine Auzubildende bzw. Schülerin , die nicht mit uns verwandt ist und stundenweise die Verhinderungspflege für meine Tochter ( Pflegegrad 3) übernimmt bei der Minijob Zentrale angemeldet werden muss? Sie würde lediglich 2 bis 3 Mal im Monat für unter 8 Stunden täglich meine Tochter „babysitten“. Ihr Einkommen würde also auf jeden Fall unter 400€ liegen. Ist das meldepflichtig? In dem Sinne das ich sie als bei der Minijob Zentrale anmelden muss oder dass sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müsste?
Danke !
Muss Verhinderungspflege bei der Minijob Zentrale angemeldet werden?
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Re: Muss Verhinderungspflege bei der Minijob Zentrale angemeldet werden?
Huhu,
Denke da wird deine Frage beantwortet.
https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/
Kurz: ja in einer Steuererklärung anzugeben aber normalerweise dennoch steuerfrei; keine weiteren Meldungen erforderlich
LG
Denke da wird deine Frage beantwortet.
https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/
Kurz: ja in einer Steuererklärung anzugeben aber normalerweise dennoch steuerfrei; keine weiteren Meldungen erforderlich
LG
Tochter (PG4):
11.2016: notsectio 30+6
Cerebralparese, beinbetonte Spastik
08/2020 selektive dorsale Rhizotomie
01/2021 perkutane Myofaszotomie
04/2021 wir können endlich stehen und ein wenig laufen
07/2021 keine Orthesen mehr
08/2021 erste Schritte ohne Hilfsmittel
07/2023 2km (stolpernd) gehen
Frau (PG3):
11.2015: PTBS + schwere Depri
11.2016: notsectio 30+6
Cerebralparese, beinbetonte Spastik
08/2020 selektive dorsale Rhizotomie
01/2021 perkutane Myofaszotomie
04/2021 wir können endlich stehen und ein wenig laufen
07/2021 keine Orthesen mehr
08/2021 erste Schritte ohne Hilfsmittel
07/2023 2km (stolpernd) gehen

Frau (PG3):
11.2015: PTBS + schwere Depri
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Re: Muss Verhinderungspflege bei der Minijob Zentrale angemeldet werden?
Danke aber das beantwortet meine Frage nicht wirklich. Es handelt sich ja um eine Schülerin/ Auszubildende die normalerweise keine Steuererklärung abgeben würde. Heißt das nun das sie extra eine Steuererklärung machen muss obwohl sie ja ansonsten keine weiteren Einkünfte hat außer dem Geld vom Babysitterjob der ja unter 450€ monatlich liegt? Oder muss ich sie einfach pauschal bei der Minijob Zentrale anmelden weil man dass grundsätzlich so machen muss?
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Re: Muss Verhinderungspflege bei der Minijob Zentrale angemeldet werden?
Hallo,JulianaJohanna hat geschrieben: ↑27.05.2023, 11:11 Danke aber das beantwortet meine Frage nicht wirklich. Es handelt sich ja um eine Schülerin/ Auszubildende die normalerweise keine Steuererklärung abgeben würde. Heißt das nun das sie extra eine Steuererklärung machen muss obwohl sie ja ansonsten keine weiteren Einkünfte hat außer dem Geld vom Babysitterjob der ja unter 450€ monatlich liegt? Oder muss ich sie einfach pauschal bei der Minijob Zentrale anmelden weil man dass grundsätzlich so machen muss?
da hilft nur eine Nachfrage beim zuständigen Finanzamt.
Das wird wohl nicht ganz einheitlich gelöst.
LG
Simone
C. (*9/11) Sprachentwicklungsverzögerung, Regulationsstörungen des Kindesalters
atypischer Autismus (Diagnose 07/15)
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Re: Muss Verhinderungspflege bei der Minijob Zentrale angemeldet werden?
Hallo,
ich würde direkt bei der Minijobzentrale nachfragen (möglichst schriftlich). Unserer Erfahrung nach sind die dort sehr freundlich und antworten schnell. Und dann weitersehen.
LG Charlotte
ich würde direkt bei der Minijobzentrale nachfragen (möglichst schriftlich). Unserer Erfahrung nach sind die dort sehr freundlich und antworten schnell. Und dann weitersehen.
LG Charlotte
Re: Muss Verhinderungspflege bei der Minijob Zentrale angemeldet werden?
Hallo JulianeJohanna,
hier ist es verständlich erklärt:
https://pflegeberatung-aachen.de/wann-i ... htig%20ist.
lg esram
hier ist es verständlich erklärt:
https://pflegeberatung-aachen.de/wann-i ... htig%20ist.
lg esram
esram mit Sohn Sommer2013 (V. a. ASS, V. a. ADS) und Sohn Winter2015 (nix) und Tochter Sommer2021 (nix)
Re: Muss Verhinderungspflege bei der Minijob Zentrale angemeldet werden?
Hallo JulianaJohanna,
ich dachte, man muss man ab einem Einkommen von 10.908 Euro eine Steuererklärung machen (?).
Kommt Sie mit Nebenjob über diesen Betrag? Falls ja, wäre die Verh. Pflege anzugeben und sie wäre ggf. zu versteuern.
ODER ihr macht dann einen Minijob (dieser dann steuerfrei).
Wenn Sie im Jahr weniger verdient als Azubi mit Verh. Pflege und keine Steuererklärung machen muss, dann braucht ihr auch keinen Minijob. Vielleicht wäre dieser jedoch sinnvoll wegen Versicherung?
Meine Angaben ohne Gewähr. Am besten beim Finanzamt erkundigen.
VG Swantje
ich dachte, man muss man ab einem Einkommen von 10.908 Euro eine Steuererklärung machen (?).
Kommt Sie mit Nebenjob über diesen Betrag? Falls ja, wäre die Verh. Pflege anzugeben und sie wäre ggf. zu versteuern.
ODER ihr macht dann einen Minijob (dieser dann steuerfrei).
Wenn Sie im Jahr weniger verdient als Azubi mit Verh. Pflege und keine Steuererklärung machen muss, dann braucht ihr auch keinen Minijob. Vielleicht wäre dieser jedoch sinnvoll wegen Versicherung?
Meine Angaben ohne Gewähr. Am besten beim Finanzamt erkundigen.
VG Swantje
Jon (2003): Tuberöse Sklerose (u.a. Epilepsie, Rhabdomyome d. Herzens)
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Re: Muss Verhinderungspflege bei der Minijob Zentrale angemeldet werden?
Hallo, ich setzte mich gerade auch mit dem Thema „Verhinderungspflege“ auseinander. Hast du schon etwas heraus gefunden? Also meinen Erfahrungen nach, bekommt man vom Finanzamt keine konkreten Aussagen. Mit hat der Steuerberater besser helfen können. Warum soll denn überhaupt ein Minijob angemeldet werden?