Vorl. Gutachten wenn überhaupt nur eingeschränkt Schulfähig

Integrative Kindertagesstätte oder Sonderkindergarten? Kann mein Kind die Regelschule schaffen oder muss es doch eine Sonderschule besuchen? Hier dreht sich alles um Kindergarten- und Schulbesuch.

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Bastian.Bella
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Vorl. Gutachten wenn überhaupt nur eingeschränkt Schulfähig

Beitrag von Bastian.Bella »

Liebe Forumsmitglieder,


Wir haben ein vorläufiges Gutachten erhalten. Das Gesundheitsamt befindet unser Kind für sehr eingeschränkt schulfähig. Wenn überhaupt eine Schulfähigkeit vorliegt.

Was bedeutet das denn jetzt für die Schulpflicht ? Hat das irgendwie eine Auswirkung auf die Schulpflicht?

Der GA konnte uns dazu leider keine Auskunft geben, da er nur KA ist. So hat er das zumindest erklärt.

Vielen Dank!

VG
Basti
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HeikeLeo
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Re: Vorl. Gutachten wenn überhaupt nur eingeschränkt Schulfähig

Beitrag von HeikeLeo »

Lieber Basti,

bei einer Freundin von mir ist das beim Kind auch so attestiert worden.

Bei der Schule hatte es praktisch keine Folgen. Die Schulpflicht wurde danach genauso hart eingefordert wie davor - aber: Das Ordnungsamt kam nicht mehr und es gab auch keine Bußgelder, wenn Kind wie zuvor entschuldigt nicht in die Schule ging.
Eigentlich gab es auch eine Art Runden Tisch an dem Nachteilsausgleiche vereinbart wurden. Aber die vorgelegten Nachteilsausgleiche waren ungeeignet und nicht einmal das wurde von der Schule eingehalten.

Liebe Grüße
Heike
kati543
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Re: Vorl. Gutachten wenn überhaupt nur eingeschränkt Schulfähig

Beitrag von kati543 »

Hallo,
das kommt darauf an, wo die Grenzen der Schulfähigkeit liegen. Die Schulpflicht gibt es trotzdem noch. Letztendlich ist es sehr viel mehr Arbeit und erfordert im Grunde eine permanente Bereitschaft von den Eltern.
Mein Jüngster hat das auch.
Das erste Problem geht schon damit los, dass man erstmal eine Schule finden muss, die dieses Kind überhaupt aufnimmt. Meistens ruhen sich die Schulen nämlich ganz gern darauf aus. Wir hatten es auch schon, dass wir einfach gesagt bekamen, dass unser Sohn die nächsten 6 Wochen nicht kommen muss. Die „Fehltage“ stehen nicht auf dem Zeugnis, da sie nicht vom Schüler zu verantworten sind. Schlimm ist aber, wenn das Kind dann wieder in die Schule muß. Jedes Mal der Wechsel der Rituale.
LG
Katrin
Katrin (Epilepsie)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachentwicklungsstörung, Ptosis, Hypotonie, AVWS, LRS, Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühk. Autismus, Epilepsie, Fettstoffwechselstörung (HeFH), Esstörung, Taub R, Trigonoceph., Hypertonie, Opticushypoplasie, Mikrodeletion 3p26.3, Valproatembryopathie, Z.n. Schädelbasisfraktur)
Bastian.Bella
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Re: Vorl. Gutachten wenn überhaupt nur eingeschränkt Schulfähig

Beitrag von Bastian.Bella »

HeikeLeo hat geschrieben: 24.05.2023, 16:58 Lieber Basti,

bei einer Freundin von mir ist das beim Kind auch so attestiert worden.

Bei der Schule hatte es praktisch keine Folgen. Die Schulpflicht wurde danach genauso hart eingefordert wie davor - aber: Das Ordnungsamt kam nicht mehr und es gab auch keine Bußgelder, wenn Kind wie zuvor entschuldigt nicht in die Schule ging.
Eigentlich gab es auch eine Art Runden Tisch an dem Nachteilsausgleiche vereinbart wurden. Aber die vorgelegten Nachteilsausgleiche waren ungeeignet und nicht einmal das wurde von der Schule eingehalten.

Liebe Grüße
Heike
Liebe Heike

Danke für deine schnelle Rückmeldung!

Das wäre ja schon Mal ein wenig hilfreich, wenn die netten Briefe (Bußgeld Androhung) weg fielen.

Druck aufbauen hilft aus unserer Sicht Mal so gar nicht. Es ändert ja nix an der Situation. Wir stehen weiterhin auf der Warteliste für einen stationären Aufenthalt.

Sowas kennen wir leider auch. Absprachen werden nicht eingehalten oder "vergessen" oder sind völlig ungeeignet.

Bei uns endet die zuständigkeit der Schule am letzten Schultag vor den Sommerferien. Laut Schulleitung muss unser Kind die Schule verlassen.

Ich hoffe sehr das der Familie deiner Freundin ein geholfen werden konnte.

VG
Basti
kati543 hat geschrieben: 24.05.2023, 18:38 Hallo,
das kommt darauf an, wo die Grenzen der Schulfähigkeit liegen. Die Schulpflicht gibt es trotzdem noch. Letztendlich ist es sehr viel mehr Arbeit und erfordert im Grunde eine permanente Bereitschaft von den Eltern.
Mein Jüngster hat das auch.
Das erste Problem geht schon damit los, dass man erstmal eine Schule finden muss, die dieses Kind überhaupt aufnimmt. Meistens ruhen sich die Schulen nämlich ganz gern darauf aus. Wir hatten es auch schon, dass wir einfach gesagt bekamen, dass unser Sohn die nächsten 6 Wochen nicht kommen muss. Die „Fehltage“ stehen nicht auf dem Zeugnis, da sie nicht vom Schüler zu verantworten sind. Schlimm ist aber, wenn das Kind dann wieder in die Schule muß. Jedes Mal der Wechsel der Rituale.
LG
Katrin


Hallo Katrin,

Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.

Das klingt wirklich sehr bescheiden. Ich verstehe nicht ganz, dass das Kind in die Schule "muss". Versteh mich nicht falsch, die Schulpflicht finde ich gut und richtig, aber doch nicht mit der Brechstange.

Wie geht's bei euch denn weiter ? Falls du berichten möchtest.

Wir hoffen, dass aufgrund des Gutachtens vielleicht doch eine besondere Schule (die die Schulpflicht nicht erfüllt) genehmigt wird. An einer Regelschule sehen wir unser Kind, aufgrund der ganzen Vorkommnisse) zurzeit gar nicht.

Auch der GA kommt zum Schluss, bevor die Schule wieder regulär laufen kann, kommt erstmal die Behandlung. (Stationäre Aufnahme etc. )

Und dann kann man sich auf die Suche nach einer passenden Schule machen.

Wir wünschen alles gute und hoffen, dass es bei euch besser läuft.

VG
Basti
kati543
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Re: Vorl. Gutachten wenn überhaupt nur eingeschränkt Schulfähig

Beitrag von kati543 »

Hallo Basti,
selbst im Krankenhaus gibt es Schule und das Kind würde seine Schulpflicht erfüllen. Kinder, die in Deutschland länger stationär behandelt werden, besuchen die Schule für Kranke. Die gibt es in jedem Krankenhaus. Allerdings muss man das nicht so ernst nehmen. Als ich damals in der Schule für Kranke beschult wurde (ich war damals in der 12. Klasse) gab es eine Unterrichtsstunde pro Wochentag … alle Kinder der Station zusammen in einer Klasse. War ganz witzig. Also von der 1. bis zur 11. Klasse war fast alles dabei. Falls in die Unterrichtsstunde eine Behandlung fällt, fällt der Unterricht natürlich aus. Ansonsten muss der Rest eigentlich in Eigenregie gelernt werden … je nach Alter und Beschulungsart.

Dein Kind muss ja nicht eine Regelschule besuchen. Je nachdem kann es ja durchaus in eine Förderschule gehen. Alternativ gibt es noch Privatschulen oder Internate. Ihr müsst eben sehen, was in eurem Fall geeignet ist. Bei uns wurde gesagt, dass Kind (mein Jüngster, Diagnosen in Signatur) kann nur auf die Förderschule GE, falls überhaupt und dann nur mit 1:1 Schulbegleitung. Letztendlich haben wir eine sehr teure Privatschule gefunden (wir sind auch dafür umgezogen), die ihn aufgenommen hat und die auch wirklich geeignet ist. Die Beschulung klappt super. Mittlerweile wurde sogar der Förderbedarf auf Lernen geändert und er wird nächstes Jahr den BO-Abschluss machen. Klar, die Schulbegleitung braucht er und hat er auch noch.

Bei uns ist daher nicht mehr viel. Wie gesagt, der Kleine kommt nächstes Jahr in die 10. Klasse mit Förderbedarf Lernen und macht den BO-Abschluss. Die Prüfung dafür hat er schon bestanden. Die notwendigen Praktika hat er auch absolviert. Den Abschluss hat er also sicher … der Förderbedarf Lernen geht nur so lange, weil die Schulpflicht und Berufsschulpflicht ja erfüllt werden muss. Nächstes Jahr ist für ihn also ein sehr entspanntes Schuljahr. Mal sehen, vielleicht macht er noch ein paar Schulpraktika. In die Schule muss er eigentlich nicht. Natürlich erfüllt er mit den Praktika auch seine Schulpflicht. Wir werden auch noch etwas in Richtung Alltagspraktische Fähigkeiten üben. Mal sehen, ich werde das mit seinem Förderschullehrer besprechen.
Danach habe ich nur noch meinen Großen in der Schule. Er hat morgen seine letzte Prüfung für den Realschulabschluss und will dann Abi oder FOS dranhängen und danach Mathe studieren. Er sollte übrigens auch auf die Förderschule GE…damals als Kind mit massiver Sprachentwicklungsstörung. Heute wissen wir, dass er Frühkindlicher Autist ist und Sprachen nicht wirklich so seins sind, aber in Mathe ist er ein Genie. Da schwebt er in Spären, wohin ihn kaum noch jemand zu folgen vermag. Aber erkläre einem Autisten, dass die Zahl als Ergebnis nicht ausreichend ist, sondern dass er einen Antwortsatz schreiben muß oder dass er Zwischenschritte aufschreiben muss…sinnlos. Bei ihm dauert es also noch 2 Jahre oder schlimmstenfalls 3 Jahre. Allerdings hat er die eigentliche Schulpflicht längst hinter sich. Die Berufsschulpflicht ist bei ihm auch vorbei.

Trotzdem mache ich 3 Kreuze in den Kalender, wenn die Kinder aus der Schule sind.

LG
Katrin
Katrin (Epilepsie)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachentwicklungsstörung, Ptosis, Hypotonie, AVWS, LRS, Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühk. Autismus, Epilepsie, Fettstoffwechselstörung (HeFH), Esstörung, Taub R, Trigonoceph., Hypertonie, Opticushypoplasie, Mikrodeletion 3p26.3, Valproatembryopathie, Z.n. Schädelbasisfraktur)
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