Guten Tag, heute wurde vermeldet, dass man sich geeinigt habe, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege künftig (wieder) als gemeinsames, flexibles Budget zur Verfügung zu stellen in Höhe von insgesamt 3.386,-€.
Was bedeutet das dann für uns? Könnte man dann gff. anstatt der bisherigen 50% K dann 100 % K bei der V mit verbrauchen? Wisst Ihr schon was darüber? LG Nadja!
https://www.ludwigsburg24.com/kompromis ... ngspflege/
NEU-Vhpfl.+Kzzpflg. künftig flexibel?
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Re: NEU-Vhpfl.+Kzzpflg. künftig flexibel?
Hallo Nadja,
Ja, so verstehe ich es auch. Anstatt 2 Töpfe gibt es nur noch einen und man kann davon beides nutzen wie man es braucht. Wäre super, dann bliebe in unserem Fall das Budget der Kurzzeitpflege nicht ungenutzt, für die Verhinderungspflege könnte ich es gebrauchen.
Liebe Grüße
Simone
Ja, so verstehe ich es auch. Anstatt 2 Töpfe gibt es nur noch einen und man kann davon beides nutzen wie man es braucht. Wäre super, dann bliebe in unserem Fall das Budget der Kurzzeitpflege nicht ungenutzt, für die Verhinderungspflege könnte ich es gebrauchen.
Liebe Grüße
Simone
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Re: NEU-Vhpfl.+Kzzpflg. künftig flexibel?
Hallo Nadja,
ja, so stand es im Referentenentwurf. Ist inzwischen in der 1. Lesung des Gesetzes wieder herausgenommen worden. Also weiterhin 2 Töpfe.
Laut bvkm wird das Gesetz Ende Mai in die 2. Lesung gehen. Seht mal hier: https://bvkm.de/ratgeber/pflegeunterstu ... setz-pueg/
Dort gibt es auch einen Musterbrief an eure MdBs. Mailadresse der Bundestagesabgeordneten gibt es auf der Homepage des Bundestages.
Schreibt eure MdBs an und schildert eure Situation.
Viele Grüße
Lisa
ja, so stand es im Referentenentwurf. Ist inzwischen in der 1. Lesung des Gesetzes wieder herausgenommen worden. Also weiterhin 2 Töpfe.
Laut bvkm wird das Gesetz Ende Mai in die 2. Lesung gehen. Seht mal hier: https://bvkm.de/ratgeber/pflegeunterstu ... setz-pueg/
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Botho (1962), Lisa (1965), Freya (2007)
Inklusives Haus in Brühl www.bunte-bank-bruehl.de
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Re: NEU-Vhpfl.+Kzzpflg. künftig flexibel?
Hallo,
LG, Charlotte
Soweit ich weiß waren die Proteste gegen die Änderung des Gesetzesentwurf erfolgreich und seit heute ist wieder von 1 Topf die Rede. Hoffen wir, dass es diesmal wirklich bei 1 Topf bleibt. Das wäre so sinnvoll.lisa schrenk hat geschrieben: ↑23.05.2023, 14:27 ja, so stand es im Referentenentwurf. Ist inzwischen in der 1. Lesung des Gesetzes wieder herausgenommen worden. Also weiterhin 2 Töpfe.
LG, Charlotte
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Re: NEU-Vhpfl.+Kzzpflg. künftig flexibel?
Oh, das sind wirklich gute News. Hoffentlich stimmen sie.
Daumen sind gedrückt.
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Re: NEU-Vhpfl.+Kzzpflg. künftig flexibel?
Hallo,
ich warte auf das endgültige Gesetz. Schließlich ändert unsere Regierung ihre Pläne diesbezüglich permanent. Und eigentlich ist nicht mal auf Gesetze Verlaß … ich erinnere da nur an die uns eigentlich zustehende regelmäßige Anpassung des Pflegegeldes.
LG
Katrin
ich warte auf das endgültige Gesetz. Schließlich ändert unsere Regierung ihre Pläne diesbezüglich permanent. Und eigentlich ist nicht mal auf Gesetze Verlaß … ich erinnere da nur an die uns eigentlich zustehende regelmäßige Anpassung des Pflegegeldes.
LG
Katrin
Katrin (Epilepsie)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachentwicklungsstörung, Ptosis, Hypotonie, AVWS, LRS, Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühk. Autismus, Epilepsie, Fettstoffwechselstörung (HeFH), Esstörung, Taub R, Trigonoceph., Hypertonie, Opticushypoplasie, Mikrodeletion 3p26.3, Valproatembryopathie, Z.n. Schädelbasisfraktur)
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Re: NEU-Vhpfl.+Kzzpflg. künftig flexibel?
Das flexibel nutzbare Jahresbudget kommt erst in zwei Jahren für alle. Davor nur für Kinder mit PG 4 oder PG 5.
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... tag-947958
Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget schon ab dem 1. Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis Juli 2025 auf ebenfalls 3.539 Euro an.
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... tag-947958