Pfelgehilfsmittel - KK schreibt vor von wem

Hier könnt ihr die Hilfsmittel eurer Kinder vorstellen, z. B. Reha-Buggy, Pflegebett, Stehtrainer, Therapieliege usw. - gerne auch mit Foto.
Ihr könnt hier übrigens auch Fragen bezüglich Technik und Anwendung verschiedener Hilfsmittel stellen.

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Andrea1
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Pfelgehilfsmittel - KK schreibt vor von wem

Beitrag von Andrea1 »

Hallo,

ich möchte Pflegehilfsmittel beziehen. Ich habe bei einer Apotheke für über 40,- EUR eingekauft und die Rechnung bei der KK eingereicht. Nun möchte die KK, dass ich mich auf eine Apotheke festlege und möchte mir den Betrag nur erstatten, wenn ich mit einer Apotheke einen Vertrag abschließe. Ist das richtig? Kann ich nicht jeden Monat für 40,- EUR einkaufen wo ich will und dann die Rechnung einreichen?

LG
Andrea
Julian geb. 18.01.07; 28/0 SSW 1090g. Ventrikelseptumdefekt, Atemnotsyndrom,Pneumothorax rechts, BPD,Lungenhypoplasie, Tracheostoma, derzeit CPAP beatmet, Krampfanfälle, Leistenbruch, Lungenbiopsie,Gedeistörung,deshalb PEG,Nov. 09 Reflux-op, seit April 09 ohne Beatmung mit Sauerstoff, Aug 10 Tracheostomaverschluß
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Sinale
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Re: Pfelgehilfsmittel - KK schreibt vor von wem

Beitrag von Sinale »

Hallo Andrea,

ich hatte dies bislang auch noch nicht gelesen, habe jedoch nun die Neuregelung im aktuellen Rundschreiben zur Pflegeversicherung vom 20.12.2022 gefunden:


"Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis zum gesetzlich
geltenden Höchstbetrag übernommen (ab 01.01.2022 in Höhe von 40,00 EUR). Aufwendun-
gen, die über diesen Höchstbetrag hinausgehen, gehen zu Lasten des Pflegebedürftigen. Der
Versicherte kann wählen, ob er zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als Sachleistung
im Rahmen der zwischen dem GKV-Spitzenverband mit den Leistungserbringern oder deren
Verbände geschlossenen Verträge
oder in Form der Kostenerstattung für selbst beschaffte
Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen will. Wählt der Versicherte die Kostenerstattung, sollte
aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität in Fällen, in denen ein monatlicher Bedarf an zum
Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln in Höhe des gesetzlichen geltenden Höchstbetrags
(ab 01.01.2022 in Höhe von 40,00 EUR)nachgewiesen ist (wenn beispielsweise im letzten
halben Jahr der Leistungsanspruch stets voll ausgeschöpft wurde und dies auch zukünftig mit
hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist), auf die monatliche Vorlage von entsprechenden
Belegen verzichtet werden. In diesen Fällen kann ohne weitere Prüfung der monatliche
Höchstbetrag ausgezahlt werden."


file:///C:/Users/gihri/Downloads/2022_12_22__Gemeinsames_Rundschreiben_Pflege_Stand_20-12-2022.pdf

Evtl. möchtest du die Geldleistung nutzen.
Viele Grüße
Sinale

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kati543
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Re: Pfelgehilfsmittel - KK schreibt vor von wem

Beitrag von kati543 »

Hallo,
willst du das echt jeden Monat neu beantragen? Das ist ja ziemlich lästig.
Ich habe den Kleinen bei einem Onlinelieferaten und den Großen bei unserer Apotheke im Ort. Bei Beiden musste ich mich gegenüber der Kasse festlegen, wobei Wechsel natürlich jederzeit möglich sind. Ich habe auch schon gewechselt. Aber auch da mußte ich dann alles neu beantragen bei der Kasse und warten bis es genehmigt wird.

Etwas anderes gilt, wenn du bereits über die 6 Monate gekommen bist.

LG
Katrin
Katrin (Epilepsie)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachentwicklungsstörung, Ptosis, Hypotonie, AVWS, LRS, Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühk. Autismus, Epilepsie, Fettstoffwechselstörung (HeFH), Esstörung, Taub R, Trigonoceph., Hypertonie, Opticushypoplasie, Mikrodeletion 3p26.3, Valproatembryopathie, Z.n. Schädelbasisfraktur)
Andrea1
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Re: Pfelgehilfsmittel - KK schreibt vor von wem

Beitrag von Andrea1 »

Wir sind schon lange über die 6 Monate. Am Anfang habe ich immer jeden Monat abgerechnet, dann habe ich ich auf eine Apotheke festgelegt. Nun habe ich Mal wieder bei einer anderenApotheke eingekauft und die Rechnung eingereicht. Jetzt habe ich ei Schreiben bekommen, dass ich das Geld ur erhalte wenn ich mit der einen Apotheke eine Vertag abschließe und somit an die eine gebunden bin. Ist das erlaubt oder willkür?
Julian geb. 18.01.07; 28/0 SSW 1090g. Ventrikelseptumdefekt, Atemnotsyndrom,Pneumothorax rechts, BPD,Lungenhypoplasie, Tracheostoma, derzeit CPAP beatmet, Krampfanfälle, Leistenbruch, Lungenbiopsie,Gedeistörung,deshalb PEG,Nov. 09 Reflux-op, seit April 09 ohne Beatmung mit Sauerstoff, Aug 10 Tracheostomaverschluß
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Re: Pfelgehilfsmittel - KK schreibt vor von wem

Beitrag von Sinale »

Hallo Andrea,

es ist erlaubt, siehe meinen Beitrag oben!
Viele Grüße
Sinale

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Andrea1
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Re: Pfelgehilfsmittel - KK schreibt vor von wem

Beitrag von Andrea1 »

Hallo Sinale,

im Beitrag steht doch "der Versicherte (also mein Sohn) kann wählen....." : :think:
Julian geb. 18.01.07; 28/0 SSW 1090g. Ventrikelseptumdefekt, Atemnotsyndrom,Pneumothorax rechts, BPD,Lungenhypoplasie, Tracheostoma, derzeit CPAP beatmet, Krampfanfälle, Leistenbruch, Lungenbiopsie,Gedeistörung,deshalb PEG,Nov. 09 Reflux-op, seit April 09 ohne Beatmung mit Sauerstoff, Aug 10 Tracheostomaverschluß
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Re: Pfelgehilfsmittel - KK schreibt vor von wem

Beitrag von Dani201080 »

Hallo Andrea.
Du hast dich aber bei der einen Apotheke festgelegt, deshalb hast du gegenwärtig das Problem. Du kannst nicht jederzeit wechseln zwischen festem Abgabeort und Erstattungsprinzip. Da du mit der Apotheke (eventuell unwissentlich) einen Vertrag hast, kannst du ohne Antrag auf Wechsel ins Erstattungsprinzip nicht einfach was anderes abrechnen. LG
Selbstbetroffen (Jahrgang 1980)- Tetraparese, Psoriasis-Arthritis, Hashimoto, PTBS, Depressionen
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Sinale
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Re: Pfelgehilfsmittel - KK schreibt vor von wem

Beitrag von Sinale »

Hallo Andrea,

im Beitrag oben steht, dass der Versicherte, also dein Sohn wählen kann zwischen der Sachleistung, also dem Bezug z. B. über die Apotheke mit Vertrag, oder der Kostenerstattung, also der Geldleistung, wenn bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Viele Grüße
Sinale

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