Liebe Leute,
wie bereits in unserer Vorstellung geschrieben haben wir eine KJP Praxis gefunden.
Der Arzt möchte von uns eine Schweigepflichtsentbindung für alle involvierten Behörden/Ämter/Klinik/Schule und zwar für die ganze Praxis (alle Mitarbeiter).
Begründung
Nur so kann der Arzt unser Kind in der Klinik anmelden. Und eben die Behandlung dort mit den Ärzten besprechen.
Aufgrund eines Notfalls waren wir bereits in der Klinik und stehen dort auf der Warteliste.
Bei den anderen Stellen möchte er so immer auf den laufenden sein und kann uns Arbeit abnehmen und uns optimal unterstützen.
Das klingt alles sehr nett, wenn da nicht dieses aber wäre. Wobei ich dieses aber gar nicht genauer erklären kann. wir wollen nicht alle Mitarbeiter der Praxis von der Schweigepflicht entbinden. Findet die Praxis seltsam, noch nie hätte das jemand moniert. Glaubt der Arzt nicht, dass unser Kind auf der Warteliste steht. ? Benötigen wir eine Anmeldung durch eine KJP Praxis ?
Wie geht ihr da vor ? Für was stellt ihr so eine Schweigepflichtsentbindung aus ? Oder verzichtet ihr ganz drauf?
Es ist doch möglich, dass wir eine Entbindung der Schweigepflicht begrenzen, Z.B. Arzt und Therapeut für die Anmeldung in der KJP Klinik.
Benötigt die medizinische Fachkraft/Praxismanagerin auch eine Schweigepflichtsentbindung?
Dankeschön!
VG
Bella
Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)
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Re: Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)
Hallo Bella,
wir geben nur noch Schweigepflichtentbindung mit engen Zweck raus. Wer und warum. Das sind hochsensible Daten unseres Kindes und ein bisschen Kontrolle schadet nicht.
Wir haben aber auch sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Wir reden offen über die Gründe und das wird auch akzeptiert.
Grüße
Susi
wir geben nur noch Schweigepflichtentbindung mit engen Zweck raus. Wer und warum. Das sind hochsensible Daten unseres Kindes und ein bisschen Kontrolle schadet nicht.
Wir haben aber auch sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Wir reden offen über die Gründe und das wird auch akzeptiert.
Grüße
Susi
Großer Sohn geb. 2016: Unfall, Teilamputation rechter Rückfuß, PTBS , Störung des Sozialverhaltens mit aufsässigen und oppostionellen Verhalten, Epilepsie mit Absencen und Sturzanfällen, Pflegegrad 3, GdB 90 mit G, H und B
Kleiner Sohn geb. 2020: gesund
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Re: Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)
Hallo Susi,
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Ich war leider nicht dabei. Der Papa hat dem Arzt meine Begründung mitgeteilt. Der Arzt fragte nebenbei ob ich vielleicht paranoid sein könnte. Es sei ja so ungewöhnlich, dass man ein Problem mit der Schweigepflichtsentbindung hätte.
Die Praxis könne nicht arbeiten, wenn man die Entbindung nicht vorliegen hätte.
Wir finden auch ein wenig Kontrolle schadet ja nie.
VG
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Ich war leider nicht dabei. Der Papa hat dem Arzt meine Begründung mitgeteilt. Der Arzt fragte nebenbei ob ich vielleicht paranoid sein könnte. Es sei ja so ungewöhnlich, dass man ein Problem mit der Schweigepflichtsentbindung hätte.
Die Praxis könne nicht arbeiten, wenn man die Entbindung nicht vorliegen hätte.
Wir finden auch ein wenig Kontrolle schadet ja nie.
VG
Re: Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)
Leider ist der Arzt ziemlich übergriffig und redet schon jetzt schlecht über dich. Willst du ihm und seinem Team wirklich dein Kind anvertrauen? Das ist kein Miteinander auf Augenhöhe.
Re: Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)
Ich gebe NIE eine generelle Schweigepflichtsentbindung. Ich schreibe immer handschriftlich auf das Blatt, dass ich die Schweigepflichtsentbindung bei Bedarf für den konkreten Zweck einzeln erteilen werde und lasse mir immer eine Kopie geben, damit nicht noch etwas nachträglich angekreuzt werden kann, oder streiche das andere direkt durch. Es gibt einen Datenschutz in Deutschland, der hat seinen Sinn und darf nicht durch den "Zwang" zu generellen Schweigepflichtsentbindungen ad absurdum geführt werden.
Zu der Äußerung des Arztes fehlen mir die Worte, das ist ein NoGo, der hätte bei mir dadurch schon sämtliches Vertrauen verspielt.
Zu der Äußerung des Arztes fehlen mir die Worte, das ist ein NoGo, der hätte bei mir dadurch schon sämtliches Vertrauen verspielt.
Re: Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)
Ich sehe das genauso. Es gibt nicht umsonst eine ärztliche Schweigepflicht.
Und ich finde es ebenfalls total schlimm, dass, sobald ein Kind eine Behinderung hat, die Schweigepflicht an sämtlichen Stellen aufgehoben werden soll und jeder alles wissen will.
Komme ich auch überhaupt nicht mit klar und mache da auch nicht alles mit.
Und ich finde es ebenfalls total schlimm, dass, sobald ein Kind eine Behinderung hat, die Schweigepflicht an sämtlichen Stellen aufgehoben werden soll und jeder alles wissen will.
Komme ich auch überhaupt nicht mit klar und mache da auch nicht alles mit.
Re: Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)
Hallo!Bastian.Bella hat geschrieben: ↑17.03.2023, 18:00
Ich war leider nicht dabei. Der Papa hat dem Arzt meine Begründung mitgeteilt. Der Arzt fragte nebenbei ob ich vielleicht paranoid sein könnte. Es sei ja so ungewöhnlich, dass man ein Problem mit der Schweigepflichtsentbindung hätte.
Das wäre für mich ein Punkt, weshalb dieser Arzt nicht länger der Arzt unseres Sohnes sein würde.
Eine Schweigepflichtsentbindung ist eine freiwillige Entscheidung und der KJP übt Druck aus, vergreift sich im Ton, weit unter der Gürtellinie. Das ist ein Verhalten, das nicht hinnehmbar ist.
Ich gebe generell gar keine Schweigepflichtsentbindung. Alles, was jemand wissen muss, kann er von mir erfahren, denn ich bin ja im Bilde.
Eine generelle Schweigepflichtsentbindung kann einem ganz schnell auf die Füße fallen, vor allem, wenn ein Arzt sich so verhält wie eurer. Da scheppern alle Alarmglocken bei mir.
LG,
Ida
Edit: deinen Sohn kannst du auch ganz allein in der Klinik anmelden. Du benötigst dafür eine Einweisung, die aber auch der Kinderarzt ausstellen kann.
Re: Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)
Hallo,
ich bin mir echt unsicher was das angeht. Generelle Schweigepflichtsentbindungen stelle auch ich nie aus. Soweit ist das schon einmal klar. Speziell unsere KJP hat aber deutlich weitreichendere Rechte, als andere Personen/Behörden. Allerdings begleitet uns unsere KJP auch schon seit nunmehr 11 Jahren und sie stand uns immer zuverlässig und hilfreich bei Problemen zur Seite…auch bei unserem letzten, wirklich ernsten Notfall.
Ich drösle es von hinten auf. Bei mir hat weder eine Behörde, noch die Schule das Recht mit Ärzten zu sprechen. Nur bei meinem Ältesten haben die Schule und die I-Kraft das Recht sich mit dem Autismustherapeuten auszutauschen. Beim letzten Mal hat das Jugendamt für meinen Ältesten ein Gutachten der KJP gefordert (wegen dem Notfall). Unsere KJP hat das Gutachten geschrieben mit einer Empfehlung bezüglich Therapie und Schulbegleitung.
Bei HPGs gebe ich direkt davor eine begrenzte Schweigepflichtsentbindung für das HPG und für die anwesenden Personen. Anwesend sind da üblicherweise das Jugendamt/Sozialamt, Schulbegleitung, Träger, Förderschullehrer, Klassenlehrer, Kind, Eltern, Therapeut(en).
Ansonsten erlaube ich der Klinik grundsätzlich den Entlassungsbericht an den einweisenden Arzt zu schicken. Bei der KJP bekommt man den ja leider nicht selbst, bzw. höchstens eine „Light-Version“.
Die Ärzte meiner Kinder haben wir alle schon sehr lange. Ich vertraue denen. Da gibt es tatsächlich auch Gründe für. Wir haben ewig nach guten Ärzten gesucht. Wenn also unser Kinderarzt oder der Neuropädiater die Schweigepflichtsentbindung dafür bräuchte, würde ich die ihm bedenkenlos geben. Unsere KJP ist in der Uniklinik. Da gibt es schon eine ziemliche Schweigepflichtsentbindung.
Ich weiß jetzt nicht, was bei euch für ein Notfall war. Üblicherweise gehen Gutachten tatsächlich an das Jugendamt über mich. Bei unserem diesmaligen Notfall wollte das Jugendamt allerdings das Gutachten direkt von der KJP. Aber auch ich habe das Gutachten bekommen. Der Inhalt wurde zuvor mit mir besprochen. Das war kein Geheimnis.
LG
Katrin
ich bin mir echt unsicher was das angeht. Generelle Schweigepflichtsentbindungen stelle auch ich nie aus. Soweit ist das schon einmal klar. Speziell unsere KJP hat aber deutlich weitreichendere Rechte, als andere Personen/Behörden. Allerdings begleitet uns unsere KJP auch schon seit nunmehr 11 Jahren und sie stand uns immer zuverlässig und hilfreich bei Problemen zur Seite…auch bei unserem letzten, wirklich ernsten Notfall.
Ich drösle es von hinten auf. Bei mir hat weder eine Behörde, noch die Schule das Recht mit Ärzten zu sprechen. Nur bei meinem Ältesten haben die Schule und die I-Kraft das Recht sich mit dem Autismustherapeuten auszutauschen. Beim letzten Mal hat das Jugendamt für meinen Ältesten ein Gutachten der KJP gefordert (wegen dem Notfall). Unsere KJP hat das Gutachten geschrieben mit einer Empfehlung bezüglich Therapie und Schulbegleitung.
Bei HPGs gebe ich direkt davor eine begrenzte Schweigepflichtsentbindung für das HPG und für die anwesenden Personen. Anwesend sind da üblicherweise das Jugendamt/Sozialamt, Schulbegleitung, Träger, Förderschullehrer, Klassenlehrer, Kind, Eltern, Therapeut(en).
Ansonsten erlaube ich der Klinik grundsätzlich den Entlassungsbericht an den einweisenden Arzt zu schicken. Bei der KJP bekommt man den ja leider nicht selbst, bzw. höchstens eine „Light-Version“.
Die Ärzte meiner Kinder haben wir alle schon sehr lange. Ich vertraue denen. Da gibt es tatsächlich auch Gründe für. Wir haben ewig nach guten Ärzten gesucht. Wenn also unser Kinderarzt oder der Neuropädiater die Schweigepflichtsentbindung dafür bräuchte, würde ich die ihm bedenkenlos geben. Unsere KJP ist in der Uniklinik. Da gibt es schon eine ziemliche Schweigepflichtsentbindung.
Ich weiß jetzt nicht, was bei euch für ein Notfall war. Üblicherweise gehen Gutachten tatsächlich an das Jugendamt über mich. Bei unserem diesmaligen Notfall wollte das Jugendamt allerdings das Gutachten direkt von der KJP. Aber auch ich habe das Gutachten bekommen. Der Inhalt wurde zuvor mit mir besprochen. Das war kein Geheimnis.
LG
Katrin
Katrin (Epilepsie)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachentwicklungsstörung, Ptosis, Hypotonie, AVWS, LRS, Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühk. Autismus, Epilepsie, Fettstoffwechselstörung (HeFH), Esstörung, Taub R, Trigonoceph., Hypertonie, Opticushypoplasie, Mikrodeletion 3p26.3, Valproatembryopathie, Z.n. Schädelbasisfraktur)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachentwicklungsstörung, Ptosis, Hypotonie, AVWS, LRS, Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühk. Autismus, Epilepsie, Fettstoffwechselstörung (HeFH), Esstörung, Taub R, Trigonoceph., Hypertonie, Opticushypoplasie, Mikrodeletion 3p26.3, Valproatembryopathie, Z.n. Schädelbasisfraktur)
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Re: Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)
Hallo Paula,
Da hast du hast Recht ein vertrauenvolles miteinander ist dies nicht.
Von wollen kann keine Rede sein. Nach der Aktion möchte ich das eigentlich nicht. Es läuft nur gerade eher rückwärts und bergab. Der Arzt hat eigentlich einen guten Ruf. Daher bin ich erschrocken über die Vorgehensweise.
Das Jugendamt akzeptiert die frühere Diagnostik nicht. Es sei zu alt. Das stimmt natürlich wir lassen unser Kind ja nicht im Jahresrhythmus diagnostizieren. Jedenfalls erhalten wir vom JA nur dann eine Unterstützung, wenn eine neue Diagnostik vorliegt.
Die Wartezeiten sind bei uns wirklich nicht mehr tragbar, daher waren wir wirklich überrascht bei einem Arzt so schnell einen Termin zu bekommen.
VG
B&B
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Re: Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)
Rebekka7 hat geschrieben: ↑17.03.2023, 18:51 Ich gebe NIE eine generelle Schweigepflichtsentbindung. Ich schreibe immer handschriftlich auf das Blatt, dass ich die Schweigepflichtsentbindung bei Bedarf für den konkreten Zweck einzeln erteilen werde und lasse mir immer eine Kopie geben, damit nicht noch etwas nachträglich angekreuzt werden kann, oder streiche das andere direkt durch. Es gibt einen Datenschutz in Deutschland, der hat seinen Sinn und darf nicht durch den "Zwang" zu generellen Schweigepflichtsentbindungen ad absurdum geführt werden.
Zu der Äußerung des Arztes fehlen mir die Worte, das ist ein NoGo, der hätte bei mir dadurch schon sämtliches Vertrauen verspielt.
Hallo Rebekka,
Das klingt bei euch ziemlich durchdacht und vollkommen logisch! Ich würde das genauso machen wollen. Ich muss mir doch sicher sein so etwas zu unterschreiben. Da hilft doch Druck nicht.
Ich arbeite in einem Bereich mit hochsensiblen Daten. Ich bin wirklich erschrocken, wie leichtfertig das in der Praxis gehandhabt wird.
Wir saßen im Wartebereich(direkt an der Anmeldung) die Dame am Empfang sagte dann anderen Eltern sie benötigte noch eine Schweigepflichtsentbindung von der Schule und dem Jugendamt. Die Mutter füllte das komplett aus Name und Telefonnummer der Lehrer, SB vom JA etc. Bekam mehrere Kopien um die anderen Stellen auch von der Schweigepflicht zu entbinden.
Ich bin in solchen Dingen auch unsicher. Bin ich zu streng ? Bin ich vielleicht anderen viel zu misstrauisch gegenüber ?
Nur sind's halt wirklich sensible Daten von meinem Kind. Wenn ich da kein Auge drauf hab wer denn dann ? Zählt das unter paranoid ? Kontrollzwang ?
Stimmt nach dem Spruch bin ich noch abgeneigter wie vorher.
VG
B&B
Ida45 hat geschrieben: ↑18.03.2023, 07:31Hallo!Bastian.Bella hat geschrieben: ↑17.03.2023, 18:00
Ich war leider nicht dabei. Der Papa hat dem Arzt meine Begründung mitgeteilt. Der Arzt fragte nebenbei ob ich vielleicht paranoid sein könnte. Es sei ja so ungewöhnlich, dass man ein Problem mit der Schweigepflichtsentbindung hätte.
Das wäre für mich ein Punkt, weshalb dieser Arzt nicht länger der Arzt unseres Sohnes sein würde.
Eine Schweigepflichtsentbindung ist eine freiwillige Entscheidung und der KJP übt Druck aus, vergreift sich im Ton, weit unter der Gürtellinie. Das ist ein Verhalten, das nicht hinnehmbar ist.
Ich gebe generell gar keine Schweigepflichtsentbindung. Alles, was jemand wissen muss, kann er von mir erfahren, denn ich bin ja im Bilde.
Eine generelle Schweigepflichtsentbindung kann einem ganz schnell auf die Füße fallen, vor allem, wenn ein Arzt sich so verhält wie eurer. Da scheppern alle Alarmglocken bei mir.
LG,
Ida
Edit: deinen Sohn kannst du auch ganz allein in der Klinik anmelden. Du benötigst dafür eine Einweisung, die aber auch der Kinderarzt ausstellen kann.
Hallo Ida,
da stimme ich dir in allem zu! Du hast Recht.
Nach dieser Aktion kann mich glaube ich fragen wer möchte, ich werde so was gar nicht herausgeben. Wir haben das auch eher seltener gemacht. Und wenn dann nur anlassbezogen. Ich bin immer noch ein wenig sprachlos. Und das bei einem Arzt. Das glaubt man doch nicht. So ein Vorgehen ist für mich unfassbar.
Das ist bei mir auch so. Ich bzw wir sind was das angeht komplett im Bilde. Ich hab alle Arztbriefe/Therapieberichte etc.
Das kuriose ist ja, wir haben dem Arzt bereits mitgeteilt, dass unser Kind dort auf der Warteliste steht. Trotzdem will er die Anmeldung übernehmen.
Ob es dann schneller geht hat er nicht gesagt. Aber auch dan würde ich es nicht machen.
Beim lesen deines Beitrages habe ich mir die( für mich kuriose) Situation mehrmals durch den Kopf gehen lassen. Heraus kam dabei folgendes. Also wenn ich ja paranoid bin, weil ich auf eine generelle Schweigepflichtsentbindung verzichten möchte, was ist denn dann der Arzt ? Er pocht so sehr auf die Erteilung, dass man doch vermuten könnte, er leidet unter einem kontrollzwang. Es könnte aber auch Misstrauen sein. Schließlich kennt der Arzt uns erst seit kurzem. Wer weiß ob wir alles gesagt haben und das was wir gesagt haben auch richtig so ist.
Vielleicht hält er uns auch einfach für dumm bzw. Alle seine Patienten und Angehörige. Vielleicht sind wir in seinen Augen gar nicht fähig eine Anmeldung
In einer Klinik vorzunehmen.
Egal wie ich es drehe und wende, der Arzt kommt nie gut dabei weg.
Hallo Hannah,Hannah84 hat geschrieben: ↑17.03.2023, 22:44 Ich sehe das genauso. Es gibt nicht umsonst eine ärztliche Schweigepflicht.
Und ich finde es ebenfalls total schlimm, dass, sobald ein Kind eine Behinderung hat, die Schweigepflicht an sämtlichen Stellen aufgehoben werden soll und jeder alles wissen will.
Komme ich auch überhaupt nicht mit klar und mache da auch nicht alles mit.
du hast vollkommen Recht. Manchmal denke ich mir, weil unsere Kinder ein größeres Päckchen mit sich herumtragen müssen, dass sie keine Rechte mehr haben. Alles wird ganz oft über den Kopf hinweg entschieden.
Es ist wirklich beruhigend zu lesen, dass ich nicht alleine damit bin. Die anderen Patienten in der Praxis machten da einen anderen Eindruck.
Irgendwie gruselig finde ich.
Vielen Dank. Ich werde das genauso machen. Und wem das nicht passt ist halt falsch.

VG
B&B
Hab das erneut mit der Familie (Mann und Kind ) besprochen. Beim nächsten Termin werde ich den Arzt Mal nach seinem Motiven fragen. Mich interessiert wirklich wie er sich ein Verhältnis Arzt /Patient vorstellt, wenn seitens der Praxis so ein Druck aufgebaut wird. Vertrauensvoll sicher nicht.
Ganz zu schweigen von Fragen ob ich paranoid sein könnte etc. Oder ob er einem Kontrollzwang unterliegt. Kann ja sein. Ich kenne den Arzt nun ja nicht wirklich.
Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass ich dann aus der Praxis hinaus komplimentiert werde. Aber das ist es mir wert.




Hoffentlich nach der Diagnostik.
Eure Beiträge waren sehr hilfreich!
Alles Liebe!
B&B