Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)

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Ida45
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Re: Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)

Beitrag von Ida45 »

Hallo B&B,

dann berichte bitte, wie es war.
Die Reaktion vom KJP würde mich sehr interessieren. 😉

LG,
Ida
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Sophie-11
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Re: Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)

Beitrag von Sophie-11 »

Hallo B&B,

Du kannst Dich auch zur Rückendeckung an die Datenschutzaufsichtsbehörde Eures Bundeslandes und/oder an die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Hier noch ein Auszug aus den Hinweisen der Bundesärztekammer zur Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in Arztpraxen:
2.4.1. Schweigepflichtentbindung durch Einwilligung
Die ausdrücklich oder konkludent erteilte Einwilligung des Patienten ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Willensbildung und Entscheidung des Patienten beruht. Hierzu muss der Patient wissen, zu welchem Zweck er den Arzt legitimiert, patientenbezogene Informationen weiterzugeben. Die Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Einwilligung ist nur gültig, wenn sie hinreichend konkret bestimmt ist. Nicht ausreichend ist es daher, wenn beim Abschluss eines Behandlungsvertrages pauschal für alle denkbaren Fälle der Datenweitergabe eine vorweggenommene Einwilligungserklärung des Patienten eingeholt wird.
Quelle

Alles Gute!!!
der Große *12/2007 (eher Spektrumsnah)
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Hannah84
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Re: Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)

Beitrag von Hannah84 »

Bastian.Bella hat geschrieben: 18.03.2023, 15:05
Vielleicht hält er uns auch einfach für dumm bzw. Alle seine Patienten und Angehörige. Vielleicht sind wir in seinen Augen gar nicht fähig eine Anmeldung
In einer Klinik vorzunehmen.
Oh, ich versteh dich so gut.
Ich habe auch soooo oft das Gefühl, dass ich bei irgendwelchen Ärzten, gerne auch bei Arzthelferinnen oder Gutachtern für dumm gehalten werde. Das kostet so viel Kraft, da dann ruhig zu bleiben obwohl man eigentlich ausrasten könnte.
Ich bin eben jemand, der sehr viel selbst recherchiert und sich informiert, sich wissenschaftliche Studien anschaut, aber auch die Kritik dazu usw.

Es ist wirklich beruhigend zu lesen, dass ich nicht alleine damit bin. Die anderen Patienten in der Praxis machten da einen anderen Eindruck.

Irgendwie gruselig finde ich.
Nein, du bist definitiv nicht allein damit.
Ich weiß gar nicht ob das jetzt hierher gehört, aber ich entwickle so langsam einen ziemlichen Groll gegen so einige Stellen, die "Hilfe" bieten. Ich fühle mich, nur weil ich ein Kind mit einem Handicap habe, oft total bevormundet und ich werde das alles in Zukunft mal ein bisschen reduzieren. Man muss nicht alles mitmachen, nur weil es bezahlt wird.
Rebekka7
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Re: Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)

Beitrag von Rebekka7 »

Hannah84 hat geschrieben: 19.03.2023, 10:56
Ich weiß gar nicht ob das jetzt hierher gehört, aber ich entwickle so langsam einen ziemlichen Groll gegen so einige Stellen, die "Hilfe" bieten. Ich fühle mich, nur weil ich ein Kind mit einem Handicap habe, oft total bevormundet und ich werde das alles in Zukunft mal ein bisschen reduzieren. Man muss nicht alles mitmachen, nur weil es bezahlt wird.
Ganz genau!!! Oft gerät man in so eine Therapieschleife. Da sollte man genau überlegen, was denn wirklich gut ist für das Kind. Manchmal ist weniger (und damit auch weniger Termine, entspannterer Alltag etc.) einfach besser.
Bastian.Bella
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Re: Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)

Beitrag von Bastian.Bella »

Sophie-11 hat geschrieben: 18.03.2023, 21:24 Hallo B&B,

Du kannst Dich auch zur Rückendeckung an die Datenschutzaufsichtsbehörde Eures Bundeslandes und/oder an die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Hier noch ein Auszug aus den Hinweisen der Bundesärztekammer zur Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in Arztpraxen:
2.4.1. Schweigepflichtentbindung durch Einwilligung
Die ausdrücklich oder konkludent erteilte Einwilligung des Patienten ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Willensbildung und Entscheidung des Patienten beruht. Hierzu muss der Patient wissen, zu welchem Zweck er den Arzt legitimiert, patientenbezogene Informationen weiterzugeben. Die Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Einwilligung ist nur gültig, wenn sie hinreichend konkret bestimmt ist. Nicht ausreichend ist es daher, wenn beim Abschluss eines Behandlungsvertrages pauschal für alle denkbaren Fälle der Datenweitergabe eine vorweggenommene Einwilligungserklärung des Patienten eingeholt wird.
Quelle

Alles Gute!!!

Hallo Sophie,

Vielen Dank! Hab mir die Richtlinien gleich ausgedruckt und das wichtige gleich farbig markiert. Das werde ich dann beim nächsten Termin, nachdem ich nachhöre, ob man wirklich gefragt hat, im Beisein meines Kindes, ob ich paranoid sein könnte, übergeben. Gefolgt von der Frage ob die Praxis einem Kontrollwahn unterliegt.

:lol:

VG
B&B
Bastian.Bella
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Re: Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)

Beitrag von Bastian.Bella »

Hannah84 hat geschrieben: 19.03.2023, 10:56
Bastian.Bella hat geschrieben: 18.03.2023, 15:05
Vielleicht hält er uns auch einfach für dumm bzw. Alle seine Patienten und Angehörige. Vielleicht sind wir in seinen Augen gar nicht fähig eine Anmeldung
In einer Klinik vorzunehmen.
Oh, ich versteh dich so gut.
Ich habe auch soooo oft das Gefühl, dass ich bei irgendwelchen Ärzten, gerne auch bei Arzthelferinnen oder Gutachtern für dumm gehalten werde. Das kostet so viel Kraft, da dann ruhig zu bleiben obwohl man eigentlich ausrasten könnte.
Ich bin eben jemand, der sehr viel selbst recherchiert und sich informiert, sich wissenschaftliche Studien anschaut, aber auch die Kritik dazu usw.

Es ist wirklich beruhigend zu lesen, dass ich nicht alleine damit bin. Die anderen Patienten in der Praxis machten da einen anderen Eindruck.

Irgendwie gruselig finde ich.
Nein, du bist definitiv nicht allein damit.
Ich weiß gar nicht ob das jetzt hierher gehört, aber ich entwickle so langsam einen ziemlichen Groll gegen so einige Stellen, die "Hilfe" bieten. Ich fühle mich, nur weil ich ein Kind mit einem Handicap habe, oft total bevormundet und ich werde das alles in Zukunft mal ein bisschen reduzieren. Man muss nicht alles mitmachen, nur weil es bezahlt wird.
Hallo Hannah,

Genau so geht's mir auch. Wir erzählen, dass unser Kind auf der Warteliste steht. Und dann kommt ja unterschreiben sie die SE und wir fragen in der Klinik nach.

Na was soll man denn davon halten ?? Wir finden, dass wir schon als Eltern über alles informiert sein sollten. Und eben Dinge selber erledigen. Falls ich Hilfe benötigen sollte, kann ich ja immer noch darum bitten.

Ja dann ruhig zu bleiben fällt echt schwer. ich versteh dich wirklich nur zu gut.

Allerdings ist es wirklich traurig, dass das so oft passiert.

Alles Gute!
Bastian.Bella
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Re: Arzt (KJP) benötigt Schweigepflichtsentbindung für die Anmeldung (stationäre Aufnahme)

Beitrag von Bastian.Bella »

Hallo

Auch hier ein kleines Update.

Die Praxis wollte nur Mal nachhören wie es gerade so läuft (weil die jetzt wegen Urlaub schließen ) sobald ein Platz in der Klinik frei ist, würden wir eine überweisung brauchen (ach wirklich!) Die kann die Praxis nur ausstellen, wenn eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt. Sie wollte nur Mal dran erinnern.

Ich hab dann ganz naiv nachgefragt, ob so eine Überweisung auch der Kinderarzt ausstellen kann. Ja das ginge. (Sag bloß!)

Ist das bei einer Einweisung in die KJP so ? Bis jetzt wollte noch kein Arzt eine Schweigepflichtsentbindung haben, wenn wir ins KH eingewiesen wurden. 🤔

Na ja Mal sehen wie das so weiter geht.

VG
B&B
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