Hallo,
eine Frage zu folgender Konstellation in NRW: Beschäftigter einer WfbM arbeitet Teilzeit , evtl. auch zu unterschiedlichen Zeiten ( ähnlich Gleitzeit ). Beschäftigter ist Gehbehindert, ÖPNV fällt weg , 1. wegen schlechter ÖPNV -Möglichkeit aufgrund ländlicher Lage, 2. Weil Gesamtfußweg von der Haustür bis zur Werkstatt schün über 2,5 km wären , einfache Strecke. Um bei dieser Konstellation flexibler zu sein , soll nun auf den Zubringerdienst verzichtet werden und der Beschäftigte von Privat gefahren werden. Gibt es hier eine Möglichkeit zur Erstattung der Fahrkosten ?
Hilfreich wären speziell Hinweise aus NRW.
LG
Kostenerstattung für Fahrten im Zusammenhang mit WfbM
Moderator: Moderatorengruppe
Kostenerstattung für Fahrten im Zusammenhang mit WfbM
Evi mit Tochter - Maus * 95
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Re: Kostenerstattung für Fahrten im Zusammenhang mit WfbM
Hallo Sally,
mein Sohn arbeitet Teilzeit in der WfbM (Bereich LVR), er wird eine Stunde früher mit Taxi abgeholt.
Also, ohne dass ich privat fahre.
Das betrifft nicht nur ihn, sondern auch andere TZ-Beschäftigte in der Werkstatt.
Lieben Gruß
Anna H.
mein Sohn arbeitet Teilzeit in der WfbM (Bereich LVR), er wird eine Stunde früher mit Taxi abgeholt.
Also, ohne dass ich privat fahre.
Das betrifft nicht nur ihn, sondern auch andere TZ-Beschäftigte in der Werkstatt.
Lieben Gruß
Anna H.