Hallo zusammen, nun habe ich mich aufgerappelt das für mich schwierige Thema Behindertentestament anzugehen.
Mein Mann und ich stehen im gemeinsamen Grundbuch der Immobilie und in der Ehe ist es über Zugewinn geregelt. Also es besteht kein Ehevertrag. Wir haben unseren schwerbehinderten Sohn, er ist 13 und unsere gesunde Tochter ist 15. Wenn wir nun das Behindertentestament machen und es käme zur Scheidung und die Immobilie würde nur ein Elternteil übernehmen, wäre dann das Testament noch gültig? Muss vorher dann ein Ehevertrag gemacht werden?
Man was ja nie was im Leben kommt und ich hätte dies dann gern einmal geregelt.
Viele liebe Grüsse
Behindertentestament und Immobilie
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Re: Behindertentestament und Immobilie
Hallo,
Es gibt die Möglichkeit die Immobilie bereits jetzt eurer
Tochter zu überschreiben und ihr lasst euch einen Nießbrauch eintragen.
Der Sohn bekäme dann finanzielle Zuwendungen im Rahmen des Pflichtteils. Das kann auch ein bereits genütztes Rolli Auto sein, barrierefreier Umbau im Haus, usw Oder er bekäme ein Wohnrecht durch euren Nießbrauch, der sich nach eurem Ableben
auf ihn überträgt. Das müsstet ihr dann mit eurer
Tochter besprechen.
Ein schwieriges Thema, doch so wichtig. Va für eure Tochter.
Grüße Irmi
Es gibt die Möglichkeit die Immobilie bereits jetzt eurer
Tochter zu überschreiben und ihr lasst euch einen Nießbrauch eintragen.
Der Sohn bekäme dann finanzielle Zuwendungen im Rahmen des Pflichtteils. Das kann auch ein bereits genütztes Rolli Auto sein, barrierefreier Umbau im Haus, usw Oder er bekäme ein Wohnrecht durch euren Nießbrauch, der sich nach eurem Ableben
auf ihn überträgt. Das müsstet ihr dann mit eurer
Tochter besprechen.
Ein schwieriges Thema, doch so wichtig. Va für eure Tochter.
Grüße Irmi
Re: Behindertentestament und Immobilie
Hallo Dina1977,
Wir werden es so festlegen, dass wir uns Eltern als gegenseitigen Erben und Minikind mit einem dem Pflichtanteil überschreitenden Anteil bewerben. Sprich, wenn mein Mann stirbt bekomme ich den großen Teil, Mini einen kleinen und Maxikind erstmal nichts, erst wenn wir beide tot sind.
Sollten wir uns aber vorher scheiden lassen, möchte ich meinen dann EXMann nicht mehr beerben, d.h. es ist in meinem Sinne das Testament dann neu zu regeln.
Auf deine Frage hin, ich weiß nicht, ob das Testament im Falle einer Scheidung noch gültig ist, aber da im Scheidubgsfall die Vermögensverhältnisse neu geregelt werden, denke ich mal nicht.
Ich hoffe, ich habe mich auf die schnelle verständlich ausgedrückt.
LG Sara
Wir werden es so festlegen, dass wir uns Eltern als gegenseitigen Erben und Minikind mit einem dem Pflichtanteil überschreitenden Anteil bewerben. Sprich, wenn mein Mann stirbt bekomme ich den großen Teil, Mini einen kleinen und Maxikind erstmal nichts, erst wenn wir beide tot sind.
Sollten wir uns aber vorher scheiden lassen, möchte ich meinen dann EXMann nicht mehr beerben, d.h. es ist in meinem Sinne das Testament dann neu zu regeln.
Auf deine Frage hin, ich weiß nicht, ob das Testament im Falle einer Scheidung noch gültig ist, aber da im Scheidubgsfall die Vermögensverhältnisse neu geregelt werden, denke ich mal nicht.
Ich hoffe, ich habe mich auf die schnelle verständlich ausgedrückt.
LG Sara
MaxiKind (2011)....Toller großer Bruder
MiniKind (2016).... Gendefekt, Muskelhypotonie, Dysphagie mit Button, Entwicklungsverzögert, teils Beatmungspflichtig
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Re: Behindertentestament und Immobilie
Uns wurde beim Notar gesagt dass das gemeinsame Testament bei Scheidung automatisch erlischt
Re: Behindertentestament und Immobilie
Vielen lieben Dank für eure Antworten!
Ihr konntet mir weiter helfen
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Re: Behindertentestament und Immobilie
Guten Morgen,
Wenn sich Ehepartner zunächst als Alleinerben einsetzen und Kinder vom Erbe ausschließen wollen, ist das ein sog. Berliner Testament.
Das gilt dann auch wie andere Testamente, wenn man es handschriftlich verfasst und ohne Notar erledigt.
Da sollte man sich vorher allerdings einlesen und z.B. eine Wiederverheiratungsklausel im Scheidungsfall einbauen.
Ich frage mich nur gerade, ab welchem GdB ein Behindertentestament sinnvoll/nötig ist.
Viele Grüße
Wenn sich Ehepartner zunächst als Alleinerben einsetzen und Kinder vom Erbe ausschließen wollen, ist das ein sog. Berliner Testament.
Das gilt dann auch wie andere Testamente, wenn man es handschriftlich verfasst und ohne Notar erledigt.
Da sollte man sich vorher allerdings einlesen und z.B. eine Wiederverheiratungsklausel im Scheidungsfall einbauen.
Ich frage mich nur gerade, ab welchem GdB ein Behindertentestament sinnvoll/nötig ist.
Viele Grüße
Liebe Grüße, Danii-Ela
mit dem Großen (*2014, Asperger-Autist) und der Kleinen (*2020, Frühchen 28+2, 620g)
...das sind wir (unsere Vorstellung im Forum)
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Re: Behindertentestament und Immobilie
Hallo Danii-Ela,
ob es Sinn macht, hängt nicht an der GdB, sondern daran, ob Dein Nachwuchs von staatlicher Fürsorge abhängig bleibt. Ich habe eine GdB von 100 und meine letzte Transferleistung war vor 30+ Jahren die Bafög, d.h. es gibt keinen Grund, mich im Testament anders zu behandeln wie mein Geschwister.
Viele Grüße
Lisa
ob es Sinn macht, hängt nicht an der GdB, sondern daran, ob Dein Nachwuchs von staatlicher Fürsorge abhängig bleibt. Ich habe eine GdB von 100 und meine letzte Transferleistung war vor 30+ Jahren die Bafög, d.h. es gibt keinen Grund, mich im Testament anders zu behandeln wie mein Geschwister.
Viele Grüße
Lisa
Re: Behindertentestament und Immobilie
Danke Lisa, das hilft mir weiter. Der junge Mann ist 8, ob er also auf dem 1. Arbeitsmarkt jemals ankommen wird, können wir jetzt natürlich noch nicht wissen.
Wir haben also noch etwas Zeit damit.
Ich wusste bis gerade auch nicht, dass es überhaupt Behindertentestamente gibt
Wir haben also noch etwas Zeit damit.
Ich wusste bis gerade auch nicht, dass es überhaupt Behindertentestamente gibt

Liebe Grüße, Danii-Ela
mit dem Großen (*2014, Asperger-Autist) und der Kleinen (*2020, Frühchen 28+2, 620g)
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Re: Behindertentestament und Immobilie
Hallo Danii-Ela,Danii-Ela hat geschrieben: ↑26.11.2022, 10:00 Danke Lisa, das hilft mir weiter. Der junge Mann ist 8, ob er also auf dem 1. Arbeitsmarkt jemals ankommen wird, können wir jetzt natürlich noch nicht wissen.
Wir haben also noch etwas Zeit damit.
Ich wusste bis gerade auch nicht, dass es überhaupt Behindertentestamente gibt![]()
Wenn mehr als nur die Möglichkeit besteht, solltet ihr es nicht aufschieben. Ob Mini in 15 Jahren Sozialleistungen bezieht, weiß ich heute noch nicht, es deutet aber einiges darauf hin. Wenn mein Mann oder ich ( im schlimmsten Fall wir beide) aber in den nächsten 15 Jahren versterben sollten, kann man danach nichts mehr bzw nur für den dann noch übrigen Teil etwas machen.ä, sprich das halbe Erbe bzw Ganze wird ggfl. aufgebraucht sein, bevor staatl. Leistungen fließen. Und dann können zB 100.000€ Erbe in wenigen Jahren aufgebraucht sein. Danach hätte dann Mini nichts mehr und müsste den Rest seines Lebens mit dem auskommen, was der Staat bezahlt.
LG Sara
MaxiKind (2011)....Toller großer Bruder
MiniKind (2016).... Gendefekt, Muskelhypotonie, Dysphagie mit Button, Entwicklungsverzögert, teils Beatmungspflichtig
MiniKind (2016).... Gendefekt, Muskelhypotonie, Dysphagie mit Button, Entwicklungsverzögert, teils Beatmungspflichtig
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Re: Behindertentestament und Immobilie
Danke für die Einschätzung, Sara.
Er ist Aspergerautist, besucht eine Regelschule und das mithilfe der THA recht erfolgreich.
Da er sehr nach meinem Vater kommt und mein Vater sein Leben bis zu einem gewissen Punkt mit etwas Unterstützung auch selbst "hinbekommen" hat, habe ich sehr die Hoffnung, dass er auch ohne uns zurecht kommen würde.
Er ist Aspergerautist, besucht eine Regelschule und das mithilfe der THA recht erfolgreich.
Da er sehr nach meinem Vater kommt und mein Vater sein Leben bis zu einem gewissen Punkt mit etwas Unterstützung auch selbst "hinbekommen" hat, habe ich sehr die Hoffnung, dass er auch ohne uns zurecht kommen würde.
Liebe Grüße, Danii-Ela
mit dem Großen (*2014, Asperger-Autist) und der Kleinen (*2020, Frühchen 28+2, 620g)
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