Hallo zusammen,
bin gerade bei der Steuerklärung für 2021. Wo muss man den Pflegegrad des Kindes eintragen? Bei Anlage Kind finde ich nur Felder zum Behindertenausweis. Der ist beantragt, aber bis jetzt noch nicht bearbeitet. Ich arbeite mit Elster.
Gruß
Ulla
Pflegegrad / Steuererklärung
Moderator: Moderatorengruppe
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Re: Pflegegrad / Steuererklärung
Hallo Ulla,
den Pflegegrad des Kindes und das entsprechende Pflegegeld gibt man meines Wissens gar nicht ein bei Elster bzw. für die Steuer.
Lediglich den Pflegepauschbetrag kannst du nutzen:
"Den Pauschbetrag für die Betreuung eines hilfsbedürftigen Menschen können Sie für die Steuererklärung 2021 in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge“ in Zeile 11 und 16 eintragen. Einen Nachweis für Ihre unentgeltliche Pflege müssen Sie nicht liefern."
VG Swantje
den Pflegegrad des Kindes und das entsprechende Pflegegeld gibt man meines Wissens gar nicht ein bei Elster bzw. für die Steuer.
Lediglich den Pflegepauschbetrag kannst du nutzen:
"Den Pauschbetrag für die Betreuung eines hilfsbedürftigen Menschen können Sie für die Steuererklärung 2021 in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge“ in Zeile 11 und 16 eintragen. Einen Nachweis für Ihre unentgeltliche Pflege müssen Sie nicht liefern."
VG Swantje
Jon (2003): Tuberöse Sklerose (u.a. Epilepsie, Rhabdomyome d. Herzens)
Re: Pflegegrad / Steuererklärung
Hallo Ulla,
https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__65.html
Wenn dein Kind einen Pflegegrad 4 oder 5 hat, setzt du das Kreuz in Zeile 70 der Anlage Kind bei der Frage, ob das Merkzeichen H oder der Pflegegrad 4 oder 5 gewährt wurde.
Dann wird die Frage nach dem Pflegegrad noch einmal im Formular außergewöhnliche Belastungen Zeile 16 gestellt (Pflegepauschbetrag)
Viele Grüße Kaja
https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__65.html
Dem Merkzeichen „H“ steht die Einstufung als pflegebedürftige Person mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in die Pflegegrade 4 oder 5 nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder diesen entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gleich.
Wenn dein Kind einen Pflegegrad 4 oder 5 hat, setzt du das Kreuz in Zeile 70 der Anlage Kind bei der Frage, ob das Merkzeichen H oder der Pflegegrad 4 oder 5 gewährt wurde.
Dann wird die Frage nach dem Pflegegrad noch einmal im Formular außergewöhnliche Belastungen Zeile 16 gestellt (Pflegepauschbetrag)
Viele Grüße Kaja
Re: Pflegegrad / Steuererklärung
Danke! Ich habe in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" gefunden.
Re: Pflegegrad / Steuererklärung
Du kannst das eigentlich noch gar nicht geltend machen ohne Behinderten Ausweis. Oder weißt du schon was dabei rauskommen wird?
Der GDB oder die Merkzeichen werden dort festgelegt. Und die wirken sich dann entsprechend aus. Dein Kind braucht mindestens GDB 50, glaube ich. Für höhere GDB gibt es höhere Pauschalbeträge. Merkzeichen „B“ und „H“ sind aber mit dem höchsten GDB gleichzusetzen. Wir haben nur einen GDB von 50, aber Merkzeichen „H“. Wir kommen nirgends vergünstigt rein und Bahn fahren darf mein Sohn auch nicht umsonst. Aber steuerlich lohnt sich das sehr.
An deiner Stelle würde ich Fristverlängerung beantragen und die Steuererklärung nachreichen wenn der Ausweis da ist.
Der GDB oder die Merkzeichen werden dort festgelegt. Und die wirken sich dann entsprechend aus. Dein Kind braucht mindestens GDB 50, glaube ich. Für höhere GDB gibt es höhere Pauschalbeträge. Merkzeichen „B“ und „H“ sind aber mit dem höchsten GDB gleichzusetzen. Wir haben nur einen GDB von 50, aber Merkzeichen „H“. Wir kommen nirgends vergünstigt rein und Bahn fahren darf mein Sohn auch nicht umsonst. Aber steuerlich lohnt sich das sehr.
An deiner Stelle würde ich Fristverlängerung beantragen und die Steuererklärung nachreichen wenn der Ausweis da ist.
Mit Sohn Baujahr 2013 und ASS Diagnose
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Re: Pflegegrad / Steuererklärung
Hallo ElisaElisa82 hat geschrieben: ↑03.08.2022, 07:08 Du kannst das eigentlich noch gar nicht geltend machen ohne Behinderten Ausweis. Oder weißt du schon was dabei rauskommen wird?
Der GDB oder die Merkzeichen werden dort festgelegt. Und die wirken sich dann entsprechend aus. Dein Kind braucht mindestens GDB 50, glaube ich. Für höhere GDB gibt es höhere Pauschalbeträge. Merkzeichen „B“ und „H“ sind aber mit dem höchsten GDB gleichzusetzen. Wir haben nur einen GDB von 50, aber Merkzeichen „H“. Wir kommen nirgends vergünstigt rein und Bahn fahren darf mein Sohn auch nicht umsonst. Aber steuerlich lohnt sich das sehr.
An deiner Stelle würde ich Fristverlängerung beantragen und die Steuererklärung nachreichen wenn der Ausweis da ist.
den Pflegepauschbetrag kann Ulla schon jetzt in der Steuererklärung geltend machen. Wenn bei ihrem Kind eine Schwebehinderung fest gestellt wird (mit oder ohne Merkzeichen), kann die Steuererklärung auch rückwirkend bis zu 4 Jahre geändert werden.
Warum hat dein Sohn bei Merkezichen "H" keine Wertmarke, um kostenlos mit dem öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren? Du brauchts nur beim Versorgungsamt die Wertmarke anfordern, dann kann es losgehen...
https://www.familienratgeber.de/schwerb ... d-bahn.php
Es gibt bei manchen "Freizeitvergnügen" durchaus auch Vergünstigungen für das Merkzeichen H, ich weiß hier aus Hamburg vom Tierpark Hagenbeck. Aber ich gebe dir recht, dass man schon nach einer solchen Vergünstigung suchen muss.
Liebe Grüße,
Teresa
Teresa mit E. (*2010) Z.n. Morbus Perthes, chronisches Schmerzsyndrom unklarer Ursache
S. (*2010) Asperger-Autismus
L. (*2007) leicht dyspraktisches Pubertier
S. (*2010) Asperger-Autismus
L. (*2007) leicht dyspraktisches Pubertier