Eins meiner Kinder hat dieses Jahr einen SBA 50% mit Merkzeichen, gültig ab 9/2014 erhalten.
Das andere ebenfalls 50% und H aber nur ab Antragstellung 12/2021.
Wie gehe ich nun vor, wenn ich die rückwirkende Berücksichtigung der Behinderten- und Pflegepauschbeträge (für H gib es ja den vollen Pflegepauschbetrag unabhängig vom Pflegegrad) für die Steuerjahre vor 2021 beantragen will?
Und wie kann ich abschätzen, ob es sich finanziell lohnt für das zweite Kind Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, damit eine Änderung des Beginn-Datums erfolgt (geb. 2008, erste nachgewiesene Auffälligkeiten ab 2013)?
Rückwirkende Steuererstattung wegen Behinderten- und Pflegepauschbetrag
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Re: Rückwirkende Steuererstattung wegen Behinderten- und Pflegepauschbetrag
Hallo Susi,
ich habe einfach ein Schreiben an das Finanzamt gesendet, dass ich die rückwirkende Berücksichtigung des Behinderten- und Pflegepauschbetrages beantrage, da
der Behindertenausweis rückwirkend anerkannt wurde.
Dem habe ich eine Kopie des Ausweises und des Bescheids angefügt und das war es.
Ging ganz einfach eigentlich.
Benutzt du für deine Steuererklärungen Elster?
Dann könntest du es dort als Entwurf einfach mal durchrechnen.
LG Jaci
ich habe einfach ein Schreiben an das Finanzamt gesendet, dass ich die rückwirkende Berücksichtigung des Behinderten- und Pflegepauschbetrages beantrage, da
der Behindertenausweis rückwirkend anerkannt wurde.
Dem habe ich eine Kopie des Ausweises und des Bescheids angefügt und das war es.
Ging ganz einfach eigentlich.
Benutzt du für deine Steuererklärungen Elster?
Dann könntest du es dort als Entwurf einfach mal durchrechnen.
LG Jaci
Emma 14.04.17 Coffin-Siris-Syndrom, Globale Entwicklungsstörung, Muskelhypotonie, Knick-Senk-Füße, Orofaziale Störung, Mittelstarke Hyperopie mit Einwärtsschielen, Skoliose, periphere Pulmonalstenose, geistige Behinderung, PG 3 und GdB 80 mit B,H,G
Alica 15.06.10 kerngesund
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Re: Rückwirkende Steuererstattung wegen Behinderten- und Pflegepauschbetrag
Vielen Dank. Also ein einfacher Brief, das klingt unkompliziert. Für wie viele Jahre wird das nachträglich anerkannt?
Nein ich benutze ein anderes Steuerprogramm und wüsste gerade nicht, wie ich das "durchrechne" ohne eine komplett neue Erklärung zu erstellen.
Nein ich benutze ein anderes Steuerprogramm und wüsste gerade nicht, wie ich das "durchrechne" ohne eine komplett neue Erklärung zu erstellen.
Re: Rückwirkende Steuererstattung wegen Behinderten- und Pflegepauschbetrag
Hallo,SusanneSusi hat geschrieben: ↑13.05.2022, 12:07 Vielen Dank. Also ein einfacher Brief, das klingt unkompliziert. Für wie viele Jahre wird das nachträglich anerkannt?
Nein ich benutze ein anderes Steuerprogramm und wüsste gerade nicht, wie ich das "durchrechne" ohne eine komplett neue Erklärung zu erstellen.
das Finanzamt führt hier nur aus, was das Versorgungsamt bescheinigt hat. Wenn dir das Versorgungsamt diesen GdB und die Merkzeichen für diese Jahre rückwirkend bescheinigt hat, MUSS das Finanzamt dem folgen und das entsprechend berücksichtigen.
Euch stehen übrigens ebenfalls noch Verzugszinsen für all die Jahre zu. Die zahlt das Finanzamt automatisch mit.
Es ist wirklich nur ein Zweizeiler ans Finanzamt. Du musst natürlich eine Kopie des SBA (beide Seiten) mitschicken.
Bist du vom Vater des Kindes getrennt UND zahlt er Unterhalt sei noch erwähnt, dass ihm die Hälfte des Behindertenpauschbetrages zusteht.
LG
Katrin
Katrin (Epilepsie)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachentwicklungsstörung, Ptosis, Hypotonie, AVWS, LRS, Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühk. Autismus, Epilepsie, Fettstoffwechselstörung (HeFH), Esstörung, Taub R, Trigonoceph., Hypertonie, Opticushypoplasie, Mikrodeletion 3p26.3, Valproatembryopathie, Z.n. Schädelbasisfraktur)
O. (Frühk. Autismus (HFA), Sprachentwicklungsstörung, Ptosis, Hypotonie, AVWS, LRS, Valproatembryopathie)
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Re: Rückwirkende Steuererstattung wegen Behinderten- und Pflegepauschbetrag
Danke. Dann sollte sich der Widerspruch bei Kind Nummer zwei auf jeden Fall lohnen, da bei ihr auch das Jahr 2013 relevant ist.
Dann mache ich als erstes den Zweizeiler ans Finanzamt fertig und kümmere mich dann in ruhe um die Widerspruchsbegründung.
Dann mache ich als erstes den Zweizeiler ans Finanzamt fertig und kümmere mich dann in ruhe um die Widerspruchsbegründung.
Re: Rückwirkende Steuererstattung wegen Behinderten- und Pflegepauschbetrag
Hallo Susanne,
das Versorgungsamt wird für die Begründung deines Widerspruchs eine Glaubhaftmachung des Rückwirkungsgrundes verlangen. Bei dem Begehren der rückwirkenden Inanspruchnahme von steuerlichen Nachteilsausgleichen reicht es meist, wenn ihr mit Kopien eurer jeweiligen Steuerbescheide nachweist, dass ihr trotz Steuererstattung immer noch Steuern zahlen müsst. Manchmal verlangen die Versorgungsämter noch eine separate Bescheinigung des Finanzamts, dass die rückwirkende Feststellung tatsächlich steuerliche Auswirkung hat.
Viele Grüße Kaja
das Versorgungsamt wird für die Begründung deines Widerspruchs eine Glaubhaftmachung des Rückwirkungsgrundes verlangen. Bei dem Begehren der rückwirkenden Inanspruchnahme von steuerlichen Nachteilsausgleichen reicht es meist, wenn ihr mit Kopien eurer jeweiligen Steuerbescheide nachweist, dass ihr trotz Steuererstattung immer noch Steuern zahlen müsst. Manchmal verlangen die Versorgungsämter noch eine separate Bescheinigung des Finanzamts, dass die rückwirkende Feststellung tatsächlich steuerliche Auswirkung hat.
Viele Grüße Kaja
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Re: Rückwirkende Steuererstattung wegen Behinderten- und Pflegepauschbetrag
Fordern die dann solche Nachweise an? Bei einem der Kinder wurde ja bereits rückwirkend bewilligt, da haben wir das zwar mit der Einkommenssteuer begründet, aber keine Nachweise diesbezüglich beigelegt. Ich möchte ungern mit der Widerspruchsbegründung warten bis ich die neuen Steuerbescheide habe.
Re: Rückwirkende Steuererstattung wegen Behinderten- und Pflegepauschbetrag
Das hängt von eurem Versorgungsamt ab. Vielleicht reicht es ja bei euch auch beim anderen Kind aus, wenn ihr als Begründung Einkommensteuer angebt. Auf die neuen Bescheid musst du natürlich nicht warten, um den Widerspruch zu begründen.
Re: Rückwirkende Steuererstattung wegen Behinderten- und Pflegepauschbetrag
Du brauchst erst den neuen Schwerbehindertenausweis bzw. den rückwirkenden Feststellungsbescheid des Versorgungsamts. Wir hatten einfach nur Widerspruch eingelegt und die rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ab Geburt beantragt. Als Beleg hatten wir den Klinikbericht. Steuerbescheide hatten wir nicht eingereicht.
Das Finanzamt brauchst du doch erst anschreiben, wenn du den Bescheid hast. Ansonsten Steuererklärung mit bisheriger Einstufung abgeben, dann versäumst du keine Frist.
Das Finanzamt brauchst du doch erst anschreiben, wenn du den Bescheid hast. Ansonsten Steuererklärung mit bisheriger Einstufung abgeben, dann versäumst du keine Frist.
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Re: Rückwirkende Steuererstattung wegen Behinderten- und Pflegepauschbetrag
Da es ja um 2 Kinder geht und für eins der Kinder ja rückwirkend bewilligt wurde, werde ich das Finanzamt jetzt schon anschreiben und dann ggf. ein zweites Mal, wenn das Versorgungsamt nach dem Widerspruch für das andere den Bescheid ändert.
Und die unkorrigierten Steuerbescheide bringen ja irgendwie nichts in der Hinsicht, ob wir noch etwas Sparen, wenn für das zweite Kind auch rückwirkend bewilligt wird.
Ich wundere mich ja eh, dass so unterschiedlich entschieden wurde. Beide Kinder haben die gleiche Diagnose und wir haben sehr ähnliche Unterlagen eingereicht (alte und aktuelle Arzt- bzw Therapeutenberichte, Bewilligungen Integrationshilfe, Pflegegutachten) und das Ergebnis ist dasselbe bis auf das Datum
Und die unkorrigierten Steuerbescheide bringen ja irgendwie nichts in der Hinsicht, ob wir noch etwas Sparen, wenn für das zweite Kind auch rückwirkend bewilligt wird.
Ich wundere mich ja eh, dass so unterschiedlich entschieden wurde. Beide Kinder haben die gleiche Diagnose und wir haben sehr ähnliche Unterlagen eingereicht (alte und aktuelle Arzt- bzw Therapeutenberichte, Bewilligungen Integrationshilfe, Pflegegutachten) und das Ergebnis ist dasselbe bis auf das Datum