ich brauch mal wieder euren Rat. Ich war als Begleitperson bei einer von der Krankenkasse finanzierten Kinderreha und möchte nun den Verdienstausfall erstatten lassen. Die Erstattung des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts erfolgt über einen Antrag für Haushaltshilfe. Das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt wurde vom AG bescheinigt, die Krankenkasse wird davon 90 % erstatten. Ist dieser Abzug rechtens oder ist der Verdienstausfall von Begleitpersonen in voller Höhe zu erstatten? Sind von der KK Rentenbeiträge abzuführen? Kennt jemand die gesetzliche Regelung für den Abzug?
§ 38 SGB V ist da recht unkonkret.
(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht
Auf haufe.de hab ich folgenden Hinweis gefunden:
Ist die Erstattung des Verdienstausfalls tatsächlich unterschiedlich bei den Kassen?Höhere Erstattungsbeträge
Einige Krankenkassen erstatten das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt in kompletter Höhe oder bis zum kalender- bzw. arbeitstäglichen Höchstkrankengeld.
Vielen Dank!